Führerschein und MPU

Nach der bestandenen Führerscheinprüfung muss zunächst von allen Verkehrsteilnehmern die zweijährige sog. „Probezeit“ überstanden werden. In dieser Phase soll die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichem Verkehrsgrund bewiesen werden. Die Probezeit muss bei der erstmaligen Erteilung eines Führerscheins bestanden werden. Wird zunächst die Fahrerlaubnis A1 zum 16. Lebensjahr erteilt, muss bei der nächsten Kategorie, in der Regel B, keine weitere Probezeit absolviert werden.

Verkehrsrecht Rostock

In diesen ersten beiden Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis besteht die Gefahr, dass aufgrund von begangenen Ordnungswidrigkeiten eine Nachschulung / ein Aufbauseminar absolviert werden muss. Die Verkehrsverstöße werden hier in die Kategorien A und B aufgeteilt. Bei einer Zuwiderhandlung aus Kategorie A reicht bereits ein Verstoß aus, so dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. Bei einer Zuwiderhandlung aus der Kategorie B müssen dagegen zwei Verstöße vorliegen. Die verschiedenen Kategorien kann man der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung entnehmen.

Tipp zum FührerscheinBei Drogen- und Alkoholdelikten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die zuständigen Gerichte entziehen immer dann die Fahrerlaubnis, wenn zum Tatzeitpunkt die sog. Fahruntüchtigkeit vorgelegen hat. Man unterscheidet immer zwischen der absoluten und der relativen Fahruntüchtigkeit. Die relative Fahruntüchtigkeit liegt unter Umständen schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille vor, wenn zu der Alkoholkonzentration weitere alkoholtypische Ausfallerscheinungen hinzutreten. Beispielhaft sei hier das typische Schlangenlinienfahren erwähnt. Umso höher die Alkoholkonzentration, umso niedriger sind die Anforderungen an die typischen Ausfallerscheinungen. Bei einem festgestellten Alkoholwert von 1,1 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. In diesen Fällen entzieht das Gericht den Führerschein und ordnet an, dass die zuständige Behörde vor Ablauf einer Frist die Fahrerlaubnis nicht wieder erteilt. Auch die Führerscheinstelle ist ermächtigt, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn wiederholt mit mehr als 0,5 Promille am Straßenverkehr teilgenommen wird. Auch für Radfahrer und streng genommen auch für Fußgänger gilt diese Regelung. Bei alkoholisierten Radfahrern besteht häufig die Möglichkeit, den Entzug der Fahrerlaubnis durch eine Geldauflage zu verhindern. Daneben stellt sich die Frage, ob tatsächlich der Alkoholwert von mehr als 0,5 Promille vorlag.

Beim Fahren unter Drogeneinfluss ist entscheidend, ob die Relevanzschwelle überschritten wurde. Sollte diese überschritten worden sein, so muss sich der Verkehrsanwalt mit der Frage beschäftigen, ob der Betroffene regelmäßig konsumiert oder nur gelegentlich. Wer regelmäßig Drogen konsumiert, ist aus Sicht der Behörden und Gerichte ohne Zweifel ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Die Folge ist der Entzug der Fahrerlaubnis. Der unregelmäßige Konsum muss jedoch nachgewiesen werden.

In solchen Fällen besteht die Hauptaufgabe des Verteidigers darin, die Angelegenheit hinauszuzögern, so besteht die Möglichkeit in der Zwischenzeit eine verkehrspsychologische Maßnahme zu besuchen.

Tipp bei drohendem Führerscheinverlust und MPU

Wie unterscheiden sich Verlust der Fahrerlaubnis, Führerscheinverlust und Fahrverbot? Dies ist kaum von einem Laien zu durchschauen. Schließen Sie deshalb eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab.

Die Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt, der zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum berechtigt. Während der Führerschein lediglich die amtliche Urkunde darstellt, die auf das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis hinweist.
Dies klingt zwar alles ziemlich verwirrend, ist aber ganz einfach zu verstehen, wenn man sich einmal vor Augen hält was beim Verlust des Führerscheines oder der Fahrerlaubnis passiert.

Verliere ich lediglich den Führerschein, also das amtliche Dokument, was jeder in seiner Brieftasche hat, indem es sich einfach nicht mehr auffinden lässt, ist man trotzdem noch zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt, da man ja immer noch eine Fahrerlaubnis hat. Er muss sich lediglich einen erneuten Führerschein von der Behörde ausstellen lassen. Der Führerschein ist also wirklich nur ein Vorzeigeobjekt für das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis.

Verliere ich jedoch meine Fahrerlaubnis bedeutet dies stets den Entzug der Fahrerlaubnis von der Behörde, was wiederum nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt. Selbst wenn man trotzdem noch den Führerschein als Dokument besitzt, ist es einem dann nicht mehr erlaubt mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu fahren.

Geschieht dies trotzdem macht man sich eines „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ strafbar. Hier wird es auch noch mal deutlich, dass es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis im Gegensatz zum Fahren ohne Führerschein stets um eine Straftat handelt. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Wer ohne Führerschein fährt kann lediglich mit einem Bußgeld bestraft werden.

Dann gibt es als drittes noch das Fahrverbot. Ein Fahrverbot wird in der Regel bei Verkehrsverstößen ausgesprochen und kann mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monate verhängt werden. In der Zeit besteht zwar die Fahrerlaubnis unverändert weiter, allerdings darf man für die Dauer des Fahrverbotes hiervon keinen Gebrauch machen. Macht man dies trotzdem, macht man sich wieder eines „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ strafbar.

Ein Fahrverbot gilt in der Regel ab den Moment, wo man seinen Führerschein bei der Behörde einreicht. Erfolgt dies jedoch nicht oder nicht rechtzeitig, gilt das Fahrverbot trotz der Tatsache, dass man immer noch im Besitz des Führerscheins ist. Man kann sich also trotz Besitz des Führerscheins beim Fahren eines Kraftfahrzeuges aufgrund des ausgesprochenen Fahrverbotes strafbar machen.

Wie man sieht ist es für einen Laien nahezu unmöglich mit diesem Wirrwarr über Führerschein, Fahrerlaubnis und Fahrverbot klarzukommen. Deswegen ist es immer wichtig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und sich bei Problemen direkt an einen Verkehrsrechtsanwalt zu wenden.

Besonders wichtig ist es auch, sich direkt an einen Rechtsanwalt zu wenden und nicht erst zu warten bis man nicht mehr weiterkommt. Denn dann ist es auch oft für den Rechtsanwalt kaum noch möglich etwas zu unternehmen.

Deswegen kommen Sie bei Problemen mit Führerschein oder Fahrerlaubnis sofort zu uns.