Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät „PoliScan Speed“

Auch in Mecklenburg –Vorpommern, insbesondere in Rostock gibt es sie, die als „Super-Blitzer“ benannten Messgeräte. Alle Autofahrer kennen die Blitzersäulen in der Hamburger Straße, Am Strande und auf der Stadtautobahn an der Kreuzung am „Sonnenblumenblock“.

PoliScan SpeedPoliScan Speed ist ein Messgerät der Firma Vitronic, welches überwiegend zur Geschwindigkeitsüberwachung, aber auch zur Rotlichtüberwachung verwendet wird. Die Messungen erfolgen laserbasiert auf der sog. LIDAR-Technologie. Über Laufzeitmessungen ermittelt der Hochleistungsscanner die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge und deren Positionen im Messfeld.

Dieses Messgerät kann sowohl stationär – bekannt als sog. Blitzersäule – als auch mobil verwendet werden.

Das Messverfahren wurde von vielen Oberlandesgerichten als sog. standardisiertes Messverfahren anerkannt.

Bei Messverfahren, welche als standardisiert eingestuft werden, ist es den Bußgeldrichtern möglich die Verurteilung wegen eines Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoßes einfacher zu begründen. Nur wenn durch die Verteidigung begründete Zweifel an der Messung dargelegt werden, muss das Gericht weiter darauf eingehen. Auch bei diesem Messgerät müssen zum einen die Bedienungsleitung eingehalten, die Messbeamten entsprechend geschult und auch die entsprechenden Eichungen vorgenommen werden. Daneben gibt es weitere mögliche Fehlerquellen.

Dieses Messgerät ist in die Kritik geraten, da auch spezielle Sachverständige nicht in der Lage sind, die exakte Funktionsweise des Messgerätes zu überprüfen. Dadurch kann eine Überprüfung der Vorwürfe nicht ausreichend geprüft werden.

Das Amtsgericht Aachen hat nun mit einer Entscheidung am 10.12.2012 – 444 OWi-606 Js 31/12-93/12 –auf diese Kritik richtig reagiert und den Betroffenen aus dem Grund freigesprochen, dass die Messung nicht ausreichend nachvollzogen werden kann.

Das Messverfahren mit PoliScan Speed hat den Richter daher nicht überzeugen können.

Auch das Amtsgericht Herford am 24.01.2013 -11 OWi 502 Js 2650/12-982/12- ist den Ansichten der Oberlandesgerichte nicht gefolgt und hat einen Betroffenen freigesprochen, da auch Zweifel an der Gerichtsverwertbarkeit bestünden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das Amtsgericht Rostock zu diesem Messverfahren positioniert. Eine entsprechende Entscheidung steht noch aus.

Deshalb rufen Sie mich gerne an wenn Sie mit diesem oder einem anderen Messgerät geblitzt wurden, ich berate Sie umfassend. Direkt einen Termin können Sie hier vereinbaren.