»Fremdes Umfeld« im Einzelfall wichtiger Grund für den Besuch der Wunschschule

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in seinem Beschluss vom 09.07.2015 den Bürgermeister einer Gemeinde in der Nähe Rostocks verpflichtet, ein 6 jähriges, im Umland von Rostock wohnendes Kind, aufgrund seiner Eingliederungsschwierigkeiten, Störungen der Feinmotorik, der Sprachentwicklung und der Fähigkeit, Kontakt zu anderen Kindern aufzunehmen, vorläufig den Besuch einer örtlich grundsätzlich nicht zuständigen Schule zu gestatten. Grundsätzlich … Weiterlesen