<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Zusammenfassung Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
	<atom:link href="https://ra-klopsch.de/kategorie/allgemeines/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link></link>
	<description>Finden Sie den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen</description>
	<lastBuildDate>Mon, 04 Jan 2021 13:45:18 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.6.5</generator>

<image>
	<url>https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2014/05/klopsch-icon144.png</url>
	<title>Zusammenfassung Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
	<link></link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Kassenärztliche Vereinigung ist nicht zuständig für die Prüfung des Sprechstundenbedarfs</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/kassenaerztliche-vereinigung-ist-nicht-zustaendig-fuer-die-pruefung-des-sprechstundenbedarfs/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2020 08:12:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zusammenfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfstelle]]></category>
		<category><![CDATA[Sprechstundenbedarf]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftlichkeitsprüfung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-klopsch.de/?p=5081</guid>

					<description><![CDATA[BSG v. 11.12.2019 – B 6 KA 23/18 R Das Bundessozialgericht entschied am 11.12.2019, dass ausschließlich und originär die paritätisch besetzten Prüfgremien zuständiges Prüfungsorgan nach der Sprechstundenbedarfsvereinbarung sind. Die Prüfungen haben demnach im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und nicht – wie vielfach geschehen – im Rahmen einer durch die Kassenärztliche Vereinigung durchgeführten sachlich-rechnerischen Berichtigung (Abrechnungsprüfung) zu ... <a title="Kassenärztliche Vereinigung ist nicht zuständig für die Prüfung des Sprechstundenbedarfs" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/kassenaerztliche-vereinigung-ist-nicht-zustaendig-fuer-die-pruefung-des-sprechstundenbedarfs/" aria-label="Mehr dazu unter Kassenärztliche Vereinigung ist nicht zuständig für die Prüfung des Sprechstundenbedarfs">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>BSG v. 11.12.2019 – B 6 KA 23/18 R</p>



<p>Das Bundessozialgericht entschied am 11.12.2019, dass ausschließlich und originär die paritätisch besetzten Prüfgremien zuständiges Prüfungsorgan nach der Sprechstundenbedarfsvereinbarung sind. Die Prüfungen haben demnach im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und nicht – wie vielfach geschehen – im Rahmen einer durch die Kassenärztliche Vereinigung durchgeführten sachlich-rechnerischen Berichtigung (Abrechnungsprüfung) zu erfolgen.</p>



<p>Oftmals sehen die regionalen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen vor, dass auf Antrag der Krankenkassen eine sachlich-rechnerische Berichtigung/Richtigstellung durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung erfolgt. Nur für den Fall, dass die Kassenärztliche Vereinigung den Schadenersatzanspruch der Krankenkasse nicht anerkennt, ist die Krankenkasse berechtigt, die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bei dem zuständigen Prüfgremium zu beantragen. Diese Verfahrensregelung ist nach der obigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts rechtswidrig mit der Folge, dass auch die Regressbescheide der Kassenärztlichen Vereinigungen rechtswidrig und damit aufzuheben sind.</p>



<p>Bei Fragestellungen zur Thematik Sprechstundenbedarf oder allgemein zu medizinrechtlichen Fragen helfen wir Ihnen jederzeit gern weiter.</p>



<p>Ihre Ansprechpartner sind: Rechtsanwalt Ronald Klopsch &amp; Rechtsanwältin <a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/berit-dech/">Berit Dech</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zahlt bei einer Schließung meines Betriebes aufgrund der Coronapandemie die Versicherung?</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/zahlt-bei-einer-schliessung-meines-betriebes-aufgrund-der-coronapandemie-die-versicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2020 07:56:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zusammenfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsunterbrechungsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[corona]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-klopsch.de/?p=5078</guid>

					<description><![CDATA[Muss Ihr Betrieb wegen Covid-19 geschlossen bleiben, greift grundsätzlich die Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Praxisausfallversicherung. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Deckungserweiterung für behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz vereinbart wurde. Einige Versicherer lehnen derzeit ihre Leistungspflicht mit der Begründung ab, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung lediglich Schäden abdecke, die entstehen, wenn der Gefahrenherd im Betrieb selbst liegt. Das ... <a title="Zahlt bei einer Schließung meines Betriebes aufgrund der Coronapandemie die Versicherung?" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/zahlt-bei-einer-schliessung-meines-betriebes-aufgrund-der-coronapandemie-die-versicherung/" aria-label="Mehr dazu unter Zahlt bei einer Schließung meines Betriebes aufgrund der Coronapandemie die Versicherung?">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Muss Ihr Betrieb wegen Covid-19 geschlossen bleiben, greift grundsätzlich die Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Praxisausfallversicherung. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Deckungserweiterung für behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz vereinbart wurde.</p>



<p>Einige Versicherer lehnen derzeit ihre Leistungspflicht mit der Begründung ab, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung lediglich Schäden abdecke, die entstehen, wenn der Gefahrenherd im Betrieb selbst liegt. Das sei beispielsweise der Fall, wenn die Behörde einen Betrieb schließt bis der Keimherd (bei Salmonellen) gefunden und erfolgreich bekämpft wurde. Im Fall einer präventiven Schließung, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, greife die Versicherung nicht. Oftmals verweisen die Versicherer auf ihre Versicherungsbedingungen, in denen explizit alle versicherten meldepflichtigen Krankheiten und Erreger aufgeführt sind und Coronaviren nicht benannt werden.</p>



<p>Diese Argumentation dürfte in vielen Fällen nicht durchgreifen. Solange der Versicherer in seinen Bedingungen an das Infektionsschutzgesetz anknüpft, besteht eine Leistungspflicht. Maßgeblich ist die konkrete Ausgestaltung der Vertragsbedingungen. Gern überprüfen wir Ihre Ansprüche gegen den Versicherer und unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Entschädigungszahlung.</p>



<p>Bitte beachten Sie auch, dass oftmals verschiedene Anzeigepflichten vereinbart sind, welche Sie im Fall einer Betriebsschließung beachten müssen, um Ihre Ansprüche gegen den Versicherer nicht zu gefährden.</p>



<p>Bei Fragen zum Thema Versicherung und Corona helfen wir Ihnen jederzeit gern weiter.</p>



<p>Ihr Ansprechpartner ist: Rechtsanwältin <a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/berit-dech/">Berit Dech</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kurzarbeitergeld für Vertragsärzte?</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/kurzarbeitergeld-fur-vertragsarzte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2020 07:52:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zusammenfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Arztpraxen]]></category>
		<category><![CDATA[Honorarausfall]]></category>
		<category><![CDATA[KUG]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeitergeld]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-klopsch.de/?p=5076</guid>

					<description><![CDATA[Vermehrt lehnen die Arbeitsagenturen KUG-Anzeigen von Arztpraxen mit der Begründung ab, es bestehe bei einem auf einer Pandemie beruhenden Honorarausfall von mehr als 10 % ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß § 87a Abs. 3b SGB V. Diese Ablehnung ist rechtswidrig und muss im Wege des Widerspruchs angegriffen werden. Die Arbeitsagenturen verkennen in diesem Zusammenhang, dass ... <a title="Kurzarbeitergeld für Vertragsärzte?" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/kurzarbeitergeld-fur-vertragsarzte/" aria-label="Mehr dazu unter Kurzarbeitergeld für Vertragsärzte?">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p></p>



<p>Vermehrt lehnen die Arbeitsagenturen KUG-Anzeigen von Arztpraxen mit der Begründung ab, es bestehe bei einem auf einer Pandemie beruhenden Honorarausfall von mehr als 10 % ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß § 87a Abs. 3b SGB V. Diese Ablehnung ist rechtswidrig und muss im Wege des Widerspruchs angegriffen werden.</p>



<p>Die Arbeitsagenturen verkennen in diesem Zusammenhang, dass der einzelne Vertragsarzt keinen Anspruch auf Ausgleichsleistung aus § 87a Abs. 3b SGB V herleiten kann. Die Regelung stellt keine Anspruchsgrundlage dar, sondern räumt Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen allgemein die Möglichkeit ein, entsprechende Ausgleichsansprüche in den jeweiligen Honorarverträgen bzw. Honorarverteilungsmaßstäben zu vereinbaren. Derzeit enthalten die Honorarverträge bzw. Honorarverteilungsmaßstäbe nach unserer Kenntnis solche Ansprüche nicht. Auch Vertragsärzte müssen daher auf die allgemeinen Hilfsmaßnahmen wie Stundungen von Steuern oder Beiträgen, Fördermittel oder Kurzarbeitergeld zurückgreifen. Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen haben daneben „Soforthilfeprogramme“ zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen installiert.</p>



<p>Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung entsprechender Unterstützungsleistungen.</p>



<p>Ihre Ansprechpartner sind Herr Rechtsanwalt <a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/ronald-klopsch/">Ronald Klopsch</a> und Frau Rechtsanwältin <a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/berit-dech/">Berit Dech</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Auch Bundesrat billigt Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/auch-bundesrat-billigt-gesetz-zur-abmilderung-der-folgen-der-covid-19-pandemie-im-zivil-insolvenz-und-strafverfahrensrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Mar 2020 14:53:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sportrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zusammenfassung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-klopsch.de/?p=5040</guid>

					<description><![CDATA[Der Bundesrat hat am heutigen Tage zahlreiche Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gebilligt, welche der Bundestag bereits zwei Tage zuvor verabschiedet hatte. Ziel des Gesetzes ist, die Folgen der Corona-Pandemie für Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Gesellschaften, Genossenschaften etc. abzumildern. Die Regelungen treten zum Teil rückwirkend in Kraft. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung ... <a title="Auch Bundesrat billigt Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/auch-bundesrat-billigt-gesetz-zur-abmilderung-der-folgen-der-covid-19-pandemie-im-zivil-insolvenz-und-strafverfahrensrecht/" aria-label="Mehr dazu unter Auch Bundesrat billigt Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Bundesrat hat am heutigen Tage zahlreiche Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gebilligt, welche der Bundestag bereits zwei Tage zuvor verabschiedet hatte. Ziel des Gesetzes ist, die Folgen der Corona-Pandemie für Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Gesellschaften, Genossenschaften etc. abzumildern. Die Regelungen treten zum Teil rückwirkend in Kraft. </p>



<p>Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet und damit &#8211; zum Teil rückwirkend &#8211;  wirksam werden. </p>



<p>Alle Regelungen gelten grundsätzlich begrenzt. Mit Ende der derzeitigen Ausnahmesituation erfolgt die Rückkehr zur bisherigen Rechtslage. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Die einzelnen Änderungen im Überblick:</h4>



<ul class="wp-block-list"><li>Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020, es sei denn die Insolvenz reifer beruht nicht auf den folgende Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus. Soweit der Schuldner am 31. Dezember 2019 nicht bereits zahlungsunfähig war, wird vermutet dass eine Zahlungsunfähigkeit Folge der Pandemie ist.</li></ul>



<p></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungsrecht kommt es zu Änderungen, die das Ziel haben die betroffenen Rechtsformen in die Lage zu versetzen Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben z.B. durch virtuelle Hauptversammlungen, Beschlussfassungen in Schriftform oder Textform.</li></ul>



<p></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Fristverlängerung im Umwandlungsrecht.</li></ul>



<p></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Kündigungsschutz im Miet-, Pachtrecht für den Zeitraum 1. April &#8211; 30. Juni 2020 soweit Miet- oder Pachtschulden auf Auswirkungen der  COVID19-Pandemie beruhen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. </li></ul>



<p></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Stundungen im Verbraucherdarlehensrecht.</li></ul>



<p></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Leistungsverweigerungsrecht (hier: krisenbedingte Zahlungseinstellung) für Verbraucher und Kleinstunternehmen bei Dauerschuldverhältnissen die vor dem 08.März 2020 geschlossen wurden, insbesondere Strom, Gas, Telekommunikation, soweit zivilrechtlich geregelt auch Wasser. </li></ul>



<p></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Möglichkeit zur Unterbrechung von Strafprozessen für maximal 3 Monate und 10 Tage</li></ul>



<p> Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Telefonische Krankschreibung bei Atemwegs&#173;infektionen &#8211; Sonderregelung im Rahmen der Coronakrise</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/telefonische-krankschreibung-bei-atemwegsinfektionen-sonderregelung-im-rahmen-der-coronakrise/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Mar 2020 14:03:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zusammenfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Atemwegsinfektionen]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Corvid-19]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonische Krankschreibung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-klopsch.de/?p=5038</guid>

					<description><![CDATA[Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband vereinbarten, dass Ärzte aufgrund der Corona-Epidemie vorübergehend in bestimmten Fällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) per Telefon ausstellen dürfen. Dies gilt auch für die Ausstellung einer Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes (Muster 21). Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nach telefonischer Anamnese für bis zu zwei ... <a title="Telefonische Krankschreibung bei Atemwegs&#173;infektionen &#8211; Sonderregelung im Rahmen der Coronakrise" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/telefonische-krankschreibung-bei-atemwegsinfektionen-sonderregelung-im-rahmen-der-coronakrise/" aria-label="Mehr dazu unter Telefonische Krankschreibung bei Atemwegs&#173;infektionen &#8211; Sonderregelung im Rahmen der Coronakrise">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der
GKV-Spitzenverband vereinbarten, dass Ärzte aufgrund der Corona-Epidemie
vorübergehend in bestimmten Fällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
(Muster 1) per Telefon ausstellen dürfen. Dies gilt auch für die Ausstellung
einer Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung
eines Kindes (Muster 21). </p>



<p>Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nach telefonischer
Anamnese für bis zu zwei Wochen ausgestellt und per Post dem Patienten zugesandt
werden.</p>



<p>Eine telefonische Krankschreibung ist nur möglich bei
Patienten</p>



<ul class="wp-block-list"><li>mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die eine
leichten Symptomatik zeigen und</li><li>mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die eine
leichte Symptomatik zeigen, und bei denen außerdem ein Verdacht besteht, dass
sie mit dem Corona-Virus infiziert sein könnten.</li></ul>



<p>Bei einem begründeten Verdacht auf eine Corona-Infektion,
informiert der Arzt den Patienten darüber, wo er sich testen lassen kann. Der
Patient sucht sodann auf Weisung des Arztes das entsprechende Abstrichzentrum
auf. Das Ergebnis des Tests wird an den Hausarzt übermittelt, welcher den
Patienten informiert.</p>



<p>Die Regelung über die telefonische Krankschreibung gilt seit dem 09.03.2020 und ist derzeit bis zum 23.06.2020 befristet.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
