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	<title>Verkehrsrecht Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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	<description>Finden Sie den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen</description>
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	<title>Verkehrsrecht Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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		<title>Nachlese zum 61. Verkehrsgerichtstag</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/nachlese-zum-61-verkehrsgerichtstag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Mar 2023 15:43:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitskreis]]></category>
		<category><![CDATA[Goslar]]></category>
		<category><![CDATA[PKW]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsgerichtstag]]></category>
		<category><![CDATA[Wiederbeschaffungswert]]></category>
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					<description><![CDATA[Vom 25.01.2023 bis 27.01.2023 fand in Goslar der jährlich stattfindende Verkehrsgerichtstag statt. Es handelte sich hierbei bereits um die 61. Auflage dieser Veranstaltung. Der Verkehrsgerichtstag ist eine Tagung rund um das Verkehrsrecht, das in Europa seines Gleichen sucht und die dort gefassten Empfehlungen finden in der Politik regelmäßig Berücksichtigung, so dass die Bedeutung der Tagung ... <a title="Nachlese zum 61. Verkehrsgerichtstag" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/nachlese-zum-61-verkehrsgerichtstag/" aria-label="Mehr Informationen über Nachlese zum 61. Verkehrsgerichtstag">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Vom 25.01.2023 bis 27.01.2023 fand in Goslar der jährlich stattfindende Verkehrsgerichtstag statt. Es handelte sich hierbei bereits um die 61. Auflage dieser Veranstaltung. Der Verkehrsgerichtstag ist eine Tagung rund um das Verkehrsrecht, das in Europa seines Gleichen sucht und die dort gefassten Empfehlungen finden in der Politik regelmäßig Berücksichtigung, so dass die Bedeutung der Tagung erheblich ist.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">In diesem Jahr hatte unser Partner Rechtsanwalt <a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/tamas-ignacz/">Tamás Ignácz</a> die Ehre als Referent im größten Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages als Vertreter der Geschädigten zu referieren und in der anschließenden Diskussion seine Auffassung zu vertreten. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieser IV. Arbeitskreis hat sich mit dem Thema des Ersatzes des Reparaturkostenersatz im Haftpflichtschaden befasst. Es ging also um sehr praxisrelevante Fragen, welche Kosten von den Versicherungen nach einem Unfall übernommen werden, wenn sich der Geschädigte entscheidet seinen beschädigten PKW reparieren zu lassen.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Themen in diesem Arbeitskreis waren zum einen ob es noch zeitgemäß ist, dass Unfallgeschädigte ihr Fahrzeug auch dann noch reparieren lassen können, wenn die Reparaturkosten den sog. Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Auto zu kaufen. Darüber hinaus war ein weiteres Thema, wie mit Reparaturrechnungen umzugehen ist, die ggf. überhöht sind. Diese unberechtigten Rechnungspositionen sind oftmals von Geschädigten nicht dahingehend prüfbar, ob sie berechtigt sind oder nicht.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Am Ende der intensiven Diskussionen ist der Arbeitskreis zu dem Ergebnis gekommen, dass auch noch derzeit die Rechtsprechung zur sog. 130%-Rechtsprechung zeitgemäß ist, auch wenn Deutschland dabei eine Sonderstellung einnimmt. Zu den Reparaturkosten hat der Arbeitskreis ausgeführt, dass ein eventueller Streit über die Reparaturkosten zwischen den Werkstätten und der Versicherer zu führen ist und die Geschädigten außen vor bleiben sollen.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Falls Sie Fragen zum Thema <a href="https://ra-klopsch.de/verkehrsrecht-rostock/">Verkehrsrecht </a>haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Änderung der Straßenverkehrsordnung – härtere Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen ab 28.04.2020</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/blitzer-bussgeld-punkte-neuerungen-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2020 08:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Ignacz]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 einer Änderung der Straßenverkehrsordnung zugestimmt.  Ziele der Änderung sind Verstöße gegen die Rettungsgasse besser ahnden zu können, die Radfahrer besser zu schützen und Geschwindigkeitsverstöße härter zu bestrafen.

Insbesondere sollen Strafen für zu schnelles Fahren verschärft werden. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 einer Änderung der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. &nbsp;Ziele der Änderung sind Verstöße gegen die Rettungsgasse besser ahnden zu können, die Radfahrer besser zu schützen und Geschwindigkeitsverstöße härter zu bestrafen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insbesondere sollen Strafen für zu schnelles Fahren verschärft werden. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Geschwindigkeits-Überschreitungen innerorts sollen ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot bestraft werden. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Bisher galten Geschwindigkeitsüberschreitungen durch PKW und Motorräder bis 20 km/h als geringfüge Verstöße und haben keinen Eintrag im Fahreignungsregister nach sich gezogen. Erst Überschreitungen von 21 km/h bis 30 km/h innerorts bzw. bis 40 km/h außerorts waren normale Verkehrsverstöße und führten zu einem Bußgeld und einem Punkt. Erst bei einer Überschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts wurde ein Fahrverbot angeordnet. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine weitere Änderung gibt es zu Verstößen gegen die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Wer keine Rettungsgasse bildet, wird mit einer Geldbuße von 200,00 Euro belegt und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Hinzu kommt jetzt auch noch ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden in Zukunft Autofahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240,00 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot werden hier fällig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Fahrradfahrer sollen durch folgende Strafen besser geschützt werden: Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen wird künftig mit 55,00 Euro belegt. Bei Behinderung sollen 70,00 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Kraftfahrzeuge sollen beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern außerorts mindestens zwei Meter Abstand halten, innerorts 1,5 Meter. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die vor Blitzern warnen, sind nun ausdrücklich verboten. Es droht eine Geldbuße von 75,00 Euro und ein Punkt in Flensburg. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Änderung treten ab dem 28.04.2020 in Kraft.</p>



<p class="wp-block-paragraph"> Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht: <a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/tamas-ignacz/">Tamás Ignácz </a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aufnahmen einer Dashcam sind als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess zulässig!</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/aufnahmen-einer-dashcam-sind-als-beweismittel-im-unfallhaftpflichtprozess-zulaessig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 May 2018 15:39:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15. Mai 2018 (VI ZR 233/17) über die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen im Rahmen eines Unfallhaftpflichtprozesses entschieden. Bei Dashcams handelt es sich um kleine Videokameras, welche auf dem Amaturenbrett angebracht werden und den Straßenverkehr frontal aufnehmen. In dem vorliegenden Fall war zu klären, wer von den Beteiligten die Kollision ... <a title="Aufnahmen einer Dashcam sind als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess zulässig!" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/aufnahmen-einer-dashcam-sind-als-beweismittel-im-unfallhaftpflichtprozess-zulaessig/" aria-label="Mehr Informationen über Aufnahmen einer Dashcam sind als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess zulässig!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15. Mai 2018 (VI ZR 233/17) über die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen im Rahmen eines Unfallhaftpflichtprozesses entschieden. Bei Dashcams handelt es sich um kleine Videokameras, welche auf dem Amaturenbrett angebracht werden und den Straßenverkehr frontal aufnehmen. In dem vorliegenden Fall war zu klären, wer von den Beteiligten die Kollision herbeigeführt hat. Der Kläger hatte keine Beweismittel außer den Aufnahmen seiner Dashcam. Die Vorinstanzen hatten das Beweisangebot des Klägers seine Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel heranzuziehen aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen abgelehnt. Diese unterlägen dem Beweisverwertungsverbot.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat die Aufnahmen im Gegensatz zu den Vorinstanzen erlaubt. Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass man automatisch ständig den Straßenverkehr filmen darf. Das permanente Aufzeichnen bleibt unzulässig. Es liegt hierbei ein Verstoß gegen § 4 BDSG vor, da eine Einwilligung der Betroffenen nicht vorliegt. Diese grundsätzliche Unzulässigkeit führt jedoch nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden können. Es handelt sich immer um eine Abwägung im Einzelfall.</p>
<p>Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Verwertung der Aufnahmen hat der Bundesgerichtshof auf der einen Seite die Rechte der gefilmten Personen und auf der anderen Seite die Interessen des Klägers und der Gerichte abgewogen. Gemäß § 6b Abs. 1 Nummer drei Bundesdatenschutzgesetz ist eine solche Videoüberwachung nur zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist. Daraus folgt, dass zunächst zu klären ist was ein berechtigtes Interesse ist und für welche Zwecke die Dashcam Aufzeichnungen eingesetzt werden sollen. Der Beklagte setzt sich freiwillig dem öffentlichen Straßenverkehr aus und somit auch der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus führt die Schnelligkeit des Verkehrs immer öfter zu Beweisnot, welche die Aufnahmen einer Dashcam beseitigen kann. Ferner müssen die Unfallbeteiligten ohnehin an der Unfallaufklärung mitwirken, so dass im Rahmen der Abwägung die Aufzeichnungen im Zivilprozess verwertet werden können.</p>
<p>Es sollte jedoch bedacht werden, dass in dieser Entscheidung auch ausdrücklich betont worden ist, dass das dauerhafte Filmen des Straßenverkehrs verboten ist. Dieses Verbot kann mit einem Bußgeld geahndet werden.</p>
<p>Falls es tatsächlich mal zu einem Unfall kommt, kann die Polizei die Dashcam beschlagnahmen, die Videos auswerten und auch ggf. gegen den Fahrer verwenden.</p>
<p>Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht: Tamás Ignácz</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nutzungsausfall</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/nutzungsausfall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jan 2018 10:51:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Steht einem Unfallgeschädigten kein Zweitwagen zur Verfügung und möchte er keinen Wagen mieten, so hat er grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls. Höhe der Entschädigung Nutzungsausfallentschädigung ist der Schadensersatz auf Ausgleich der entgangenen Gebrauchsvorteile. Der Unfallgeschädigte hat mit der Anschaffung seines Kfz vermögensrechtliche Aufwendungen getätigt und sich somit zugleich eine Nutzungsmöglichkeit erkauft. Ist das ... <a title="Nutzungsausfall" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/nutzungsausfall/" aria-label="Mehr Informationen über Nutzungsausfall">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Steht einem Unfallgeschädigten kein Zweitwagen zur Verfügung und möchte er keinen Wagen mieten, so hat er grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls.</p>
<p><b>Höhe der Entschädigung</b><br />
Nutzungsausfallentschädigung ist der Schadensersatz auf Ausgleich der entgangenen Gebrauchsvorteile. Der Unfallgeschädigte hat mit der Anschaffung seines Kfz vermögensrechtliche Aufwendungen getätigt und sich somit zugleich eine Nutzungsmöglichkeit erkauft. Ist das Kfz durch den Unfall nun nicht mehr betriebs- und verkehrssicher und muss in eine Kfz Werkstatt verbracht werden, entfällt diese Nutzungsmöglichkeit. Damit entsteht ein Vermögensschaden.</p>
<p>Hierbei ist der Geschädigte jedoch gehalten den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ist es dem Halter beispielsweise zumutbar das Kfz bis zur Reparatur weiter zu nutzen, weil das Fahrzeug trotz Beschädigung betriebs- und verkehrssicher ist, so verstößt er gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er sein Kfz trotzdem vorher schon in die Werkstatt bringt und es deswegen nicht nutzen kann.</p>
<p><b>Wann bekomme ich Ersatz des Nutzungsausfalls</b><br />
Zu beachten ist, dass zumindest die hypothetische Nutzungsmöglichkeit vorhanden sein muss. Das heißt einerseits, dass das Kfz vor dem Unfall einsatzfähig gewesen sein muss. Andererseits muss der Nutzungsberechtigte in der Lage gewesen sein, sein Fahrzeug zu nutzen. Dies ist beispielsweise nicht der Fall, wenn der Nutzungsberechtigte selbst infolge des Unfalls verhindert war. Auch ein zeitweiser Urlaub, indem das Auto nicht hätte genutzt werden können führt zur Verringerung der Nutzungsentschädigung.</p>
<p>Wird der Wagen jedoch auch von dem engen Familienkreis (Ehepartner oder Kinder) gefahren oder vor dem Unfall vertraglich zum Gebrauch an Dritte überlassen, so bleibt der Nutzungswille erhalten.</p>
<p>Beim Nutzungsberechtigten muss darüber hinaus auch ein Nutzungswille gegeben sein. Dieser wird grundsätzlich vermutet, so das LG Leipzig (BeckRS 2009, 88469) und das OLG Düsseldorf (BeckRS 2008, 00085). Ist das Auto jedoch nur an bestimmten Tagen oder Zeiten im Einsatz so reduziert sich die Entschädigung auf diese Tage.</p>
<p><b>Warum Nutzungsausfallentschädigung und keinen Mietwagen?</b><br />
Aus dem Grundsatz der Schadensminderungspflicht folgt, dass die Nutzungsentschädigung nur für die Tage gezahlt wird, an denen man das Fahrzeug auch benötigt. Ein Mietwagen wird wohl auch nicht jeden Tag genutzt, muss aber auch für diese Tage bezahlt werden. Es kann darüber hinaus auch nicht ein beliebiger Mietwagen gewählt werden. Auch hier ist darauf zu achten den Schaden zu gering wie möglich zu halten und ein Preisvergleich durchzuführen.</p>
<p>Sollte die Verschuldensfrage noch nicht geklärt sein, so kann es bei Mitverschulden sein, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Mietwagen nur zum Teil oder gar nicht ersetzt. Hier ist das Kostenrisiko bei der Nutzungsausfallentschädigung wesentlich geringer.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät „PoliScan Speed“</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/poliscan-speed/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jan 2018 10:51:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Auch in Mecklenburg –Vorpommern, insbesondere in Rostock gibt es sie, die als „Super-Blitzer“ benannten Messgeräte. Alle Autofahrer kennen die Blitzersäulen in der Hamburger Straße, Am Strande und auf der Stadtautobahn an der Kreuzung am „Sonnenblumenblock“. PoliScan Speed ist ein Messgerät der Firma Vitronic, welches überwiegend zur Geschwindigkeitsüberwachung, aber auch zur Rotlichtüberwachung verwendet wird. Die Messungen ... <a title="Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät „PoliScan Speed“" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/poliscan-speed/" aria-label="Mehr Informationen über Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät „PoliScan Speed“">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch in Mecklenburg –Vorpommern, insbesondere in Rostock gibt es sie, die als „Super-Blitzer“ benannten Messgeräte. Alle Autofahrer kennen die Blitzersäulen in der Hamburger Straße, Am Strande und auf der Stadtautobahn an der Kreuzung am „Sonnenblumenblock“.</p>
<p><img decoding="async" class="alignleft wp-image-4450 size-full" src="https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2018/01/poliscan-speed.jpg" alt="PoliScan Speed" width="250" height="160" />PoliScan Speed ist ein Messgerät der Firma Vitronic, welches überwiegend zur Geschwindigkeitsüberwachung, aber auch zur Rotlichtüberwachung verwendet wird. Die Messungen erfolgen laserbasiert auf der sog. LIDAR-Technologie. Über Laufzeitmessungen ermittelt der Hochleistungsscanner die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge und deren Positionen im Messfeld.</p>
<p>Dieses Messgerät kann sowohl stationär – bekannt als sog. Blitzersäule – als auch mobil verwendet werden.</p>
<p>Das Messverfahren wurde von vielen Oberlandesgerichten als sog. standardisiertes Messverfahren anerkannt.</p>
<p>Bei Messverfahren, welche als standardisiert eingestuft werden, ist es den Bußgeldrichtern möglich die Verurteilung wegen eines Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoßes einfacher zu begründen. Nur wenn durch die Verteidigung begründete Zweifel an der Messung dargelegt werden, muss das Gericht weiter darauf eingehen. Auch bei diesem Messgerät müssen zum einen die Bedienungsleitung eingehalten, die Messbeamten entsprechend geschult und auch die entsprechenden Eichungen vorgenommen werden. Daneben gibt es weitere mögliche Fehlerquellen.</p>
<p>Dieses Messgerät ist in die Kritik geraten, da auch spezielle Sachverständige nicht in der Lage sind, die exakte Funktionsweise des Messgerätes zu überprüfen. Dadurch kann eine Überprüfung der Vorwürfe nicht ausreichend geprüft werden.</p>
<p>Das Amtsgericht Aachen hat nun mit einer Entscheidung am 10.12.2012 – 444 OWi-606 Js 31/12-93/12 –auf diese Kritik richtig reagiert und den Betroffenen aus dem Grund freigesprochen, dass die Messung nicht ausreichend nachvollzogen werden kann.</p>
<p>Das Messverfahren mit PoliScan Speed hat den Richter daher nicht überzeugen können.</p>
<p>Auch das Amtsgericht Herford am 24.01.2013 -11 OWi 502 Js 2650/12-982/12- ist den Ansichten der Oberlandesgerichte nicht gefolgt und hat einen Betroffenen freigesprochen, da auch Zweifel an der Gerichtsverwertbarkeit bestünden.</p>
<p>Es bleibt abzuwarten, wie sich das Amtsgericht Rostock zu diesem Messverfahren positioniert. Eine entsprechende Entscheidung steht noch aus.</p>
<p>Deshalb rufen Sie mich gerne an wenn Sie mit diesem oder einem anderen Messgerät geblitzt wurden, ich berate Sie umfassend. Direkt einen Termin können Sie <a title="Terminanfrage" href="https://ra-klopsch.de/kontakt/terminanfrage/">hier</a> vereinbaren.</p>
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