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	<title>Bußgeldbescheid Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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	<description>Finden Sie den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen</description>
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	<title>Bußgeldbescheid Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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		<title>Entscheidung des Monats! Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen.</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/entscheidung-des-monats-das-zusatzschild-schneeflocke-soll-auch-gelten-wenn-keine-winterlichen-verhaltnisse-vorliegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Oct 2014 11:47:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen. Das Schild soll nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm lediglich für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung  Akzeptanz schaffen. Meines Erachtens wird hier lediglich der Fiskus geschützt. In dem vorliegenden Fall wurde mit einem elektronischen Verkehrszeichen 80 km/h angeordnet. Die Messung sei im Januar erfolgt, winterliche Verhältnisse lagen ... <a title="Entscheidung des Monats! Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen." class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/entscheidung-des-monats-das-zusatzschild-schneeflocke-soll-auch-gelten-wenn-keine-winterlichen-verhaltnisse-vorliegen/" aria-label="Mehr dazu unter Entscheidung des Monats! Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen.">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen.</p>
<p>Das Schild soll nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm lediglich für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung  Akzeptanz schaffen. Meines Erachtens wird hier lediglich der Fiskus geschützt.</p>
<p>In dem vorliegenden Fall wurde mit einem elektronischen Verkehrszeichen 80 km/h angeordnet. Die Messung sei im Januar erfolgt, winterliche Verhältnisse lagen wohl nicht vor. Unter diesem Zeichen war das Zusatzschild „Schneeflocke“ angebracht. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen zu einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot. Der Betroffene legte dagegen Rechtsbeschwerde ein, da keine winterlichen Verhältnisse geherrscht hätten. In jedem Fall sei die Beschilderung irreführend gewesen.</p>
<p>Das Oberlandesgericht bestätigte diese meines Erachtens falsche Entscheidung des Amtsgerichts mit dem Argument. dass bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen Hinweis darauf enthalte, dass die darüber angebrachte Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Verhältnisse abwehren solle. Dieser Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erhöhen, so die Richter. Das Schild diene lediglich der Information und enthalte keine zeitliche Einschränkung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit. Daher hätten Kraftfahrer die Anordnung auch bei trockener Fahrbahn zu beachten (Beschl. v. 04.09.2014, Az. 1 RBs 125/14).</p>
<p>Das ist nach meiner Meinung eindeutig falsch! Zum einen liegt wohl eine sog. beschränkte Beschränkung vor; Vergleichbar mit dem Zusatzschild „bei Nässe“. Auch in diesem Fall müssen die Voraussetzungen von „Nässe“ vorliegen. Zum anderen unterlag der Betroffene nach meiner Meinung einem Irrtum nach § 11 Abs. 2 OWiG, da er nicht vom der Geltung des Schildes ausgehen musste.</p>
<p>Zumindest hätte das Amtsgericht von einem Fahrverbot absehen müssen / können.</p>
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		<title>Während der Fahrt Uhrzeit vom Handy ablesen?</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/wahrend-der-fahrt-uhrzeit-vom-handy-ablesen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jun 2014 10:20:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Handy]]></category>
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					<description><![CDATA[Wird ein Mobiltelefon aufgenommen, um die Uhrzeit abzulesen liegt nach Ansicht des OLG Zweibrücken ein eindeutiger Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vor. Ein Verstoß liege immer dann vor, wenn die Nutzung des Mobiltelefons einen Bezug zu seinen Funktionen aufweist. Nicht dazu gehört das bloße Aufheben oder Umlagern des Handys. OLG Zweibrücken, Beschl. 27.2.2014 ... <a title="Während der Fahrt Uhrzeit vom Handy ablesen?" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/wahrend-der-fahrt-uhrzeit-vom-handy-ablesen/" aria-label="Mehr dazu unter Während der Fahrt Uhrzeit vom Handy ablesen?">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wird ein Mobiltelefon aufgenommen, um die Uhrzeit abzulesen liegt nach Ansicht des OLG Zweibrücken ein eindeutiger Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vor.</p>
<p>Ein Verstoß liege immer dann vor, wenn die Nutzung des Mobiltelefons einen Bezug zu seinen Funktionen aufweist.</p>
<p>Nicht dazu gehört das bloße Aufheben oder Umlagern des Handys.</p>
<p>OLG Zweibrücken, Beschl. 27.2.2014 –III-3 RBs 16/14-</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Blitzer an Feiertagen ab sofort aus?</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/blitzer-an-feiertagen-ab-sofort-aus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 May 2014 13:41:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Freispruch]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein Autofahrer aus Velbert hat gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und Recht bekommen. Er war mit rund 40 km/h geblitzt worden. Die Begründung seines Einspruchs war, dass an Feiertagen –hier Himmelfahrt 2013- keine Schule sei und daher die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gelten würde. Quelle: http://www.wz-newsline.de/mobile/lokales/wuppertal/ab-sofort-muessen-blitzer-an-feiertagen-entschaerft-werden-1.1647564]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Autofahrer aus Velbert hat gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und Recht bekommen. Er war mit rund 40 km/h geblitzt worden. Die Begründung seines Einspruchs war, dass an Feiertagen –hier Himmelfahrt 2013- keine Schule sei und daher die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gelten würde.<br />
Quelle: http://www.wz-newsline.de/mobile/lokales/wuppertal/ab-sofort-muessen-blitzer-an-feiertagen-entschaerft-werden-1.1647564</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Geblitzt- kann man da überhaupt was machen?</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/geblitzt-kann-man-da-uberhaupt-was-machen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jan 2014 21:15:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Einstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
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					<description><![CDATA[„Geblitzt- kann man da überhaupt was machen?“ Diese Frage bekomme ich als Verkehrsrechtsanwalt regelmäßig gestellt, wenn mir Mandanten berichten, dass sie geblitzt worden sind oder ein anderes Delikt im Straßenverkehr vorgeworfen wird.Die Antwort lautet. „Ja, man kann“. Man muss dazu prüfen, ob die Messung ordnungsgemäß erfolgt ist oder ob andere Fehler in dem Verfahren passiert ... <a title="Geblitzt- kann man da überhaupt was machen?" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/geblitzt-kann-man-da-uberhaupt-was-machen/" aria-label="Mehr dazu unter Geblitzt- kann man da überhaupt was machen?">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>„Geblitzt- kann man da überhaupt was machen?“<br />
Diese Frage bekomme ich als Verkehrsrechtsanwalt regelmäßig gestellt, wenn mir Mandanten berichten, dass sie geblitzt worden sind oder ein anderes Delikt im Straßenverkehr vorgeworfen wird.<span id="more-261"></span>Die Antwort lautet. „Ja, man kann“. Man muss dazu prüfen, ob die Messung ordnungsgemäß erfolgt ist oder ob andere Fehler in dem Verfahren passiert sind, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.</p>
<p>Es ist natürlich so, dass viele Messungen einwandfrei erfolgen und auch keine anderen Verfahrensfehler entstanden sind. Aber auch dann kann es hilfreich sein, sich an einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu wenden, um Schadenbegrenzung zu betreiben. Klassischer Weise gehört hierzu die Vermeidung eines Fahrverbots. Die möglichen Argumente hierzu sind zahlreich, aber wegen der immer strenger werdenden Voraussetzungen an den Oberlandesgerichten nur von Rechtsanwälten zu beherrschen, die sich ständig im Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten bewegen.</p>
<p>Die dafür nötigen vertieften Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Verkehrsrecht biete ich Ihnen.  Daher stehe ich gerne zur Verfügung, um zu prüfen, ob wir in Ihrem Fall etwas machen können.</p>
<p>Falls sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt diese die Kosten Ihrer Verteidigung mit Ausnahme einer etwaigen Selbstbeteiligung. In allen anderen Fällen erläutere ich gerne anfallende Kosten.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>ANSCHNALLEN! Auch ein Kind von 4 Jahren muss das.</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/anschnallen-auch-ein-kind-von-4-jahren-muss-das/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Jan 2014 15:17:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.blitzer-notruf.de/?p=248</guid>

					<description><![CDATA[In dem zu entscheidenden Fall hat sich das vierjährige Kind während der Fahrt abgeschnallt. Dann kam es zur Polizeikontrolle, die eine Anzeige wegen der mangelhaften Sicherung des Kindes. Es wurde sodann eine Geldbuße von 40,00 € gegen den Fahrer ausgesprochen. Dieser wehrte sich gegen den Bußgeldbescheid. Zur Begründung führte der Fahrer aus, dass sich das ... <a title="ANSCHNALLEN! Auch ein Kind von 4 Jahren muss das." class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/anschnallen-auch-ein-kind-von-4-jahren-muss-das/" aria-label="Mehr dazu unter ANSCHNALLEN! Auch ein Kind von 4 Jahren muss das.">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In dem zu entscheidenden Fall hat sich das vierjährige Kind während der Fahrt abgeschnallt. Dann kam es zur Polizeikontrolle, die eine Anzeige wegen der mangelhaften Sicherung des Kindes. Es wurde sodann eine Geldbuße von 40,00 € gegen den Fahrer ausgesprochen. Dieser wehrte sich gegen den Bußgeldbescheid. <span id="more-248"></span><br />
Zur Begründung führte der Fahrer aus, dass sich das Kind erst während der Fahrt abgeschnallt hätte und es ihm als Fahrer nicht zumutbar wäre, während der Fahrt ständig zu kontrollieren, ob das Kind noch weiterhin abgeschnallt sei. Diese Ansicht teilte das Gericht nicht.</p>
<p>Schon das Amtsgericht Marl hat die Entscheidung der Bußgeldbehörde bestätigte. Aber auch hiergegen legte der Betroffene das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde ein, aber verlor auch vor dem Rechtsbeschwerdegericht in Hamm. Meines Erachtens ist die Entscheidung das Bußgeld aufrecht zu erhalten richtig, aber die Begründung teilweise ziemlich lebensfremd.</p>
<p>Richtig ist natürlich, dass der Fahrer während der gesamten Fahrt dafür Sorge zu tragen hat, dass ein im Fahrzeug befördertes Kind ständig vorschriftsmäßig gesichert ist und das auch bleibt. Das Gericht meint aber auch dass im Einzelfall der Fahrer seine Route so anpassen müsste, dass er ausschließlich Straßen befährt, auf denen er sich regelmäßig nach dem Kind umsehen und sofort anhalten kann. Ausnahmsweise könne der Fahrer nach Ansicht des Rechtsbeschwerdegerichts sogar gehalten sein, die ständige Kontrolle des beförderten Kindes durch Mitnahme einer Begleitperson zu gewährleisten. Einem Kind im Alter von 4 Jahren könne man in der Regel verständlich machen, welche Gefahren und welche Folgen eintreten können, wenn es sich während einer Fahrt abschnallt. Ebenfalls ist ein Kind in dem Alter in der Lage, das deshalb ausgesprochene Verbot, sich während der gesamten Fahrt abzuschnallen und die Ankündigung ernstzunehmender Konsequenzen bei Missachtung dieses Verbots zu verstehen, zu akzeptieren und zu befolgen. Der Fahrer muss ein solches Verbot mit Nachdruck aussprechen.</p>
<p>OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2013 &#8211; 5 RBs 153/13</p>
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