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	<title>Fahrverbot Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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	<description>Finden Sie den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen</description>
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	<title>Fahrverbot Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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		<title>Entscheidung des Monats! Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Oct 2014 11:47:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen. Das Schild soll nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm lediglich für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung  Akzeptanz schaffen. Meines Erachtens wird hier lediglich der Fiskus geschützt. In dem vorliegenden Fall wurde mit einem elektronischen Verkehrszeichen 80 km/h angeordnet. Die Messung sei im Januar erfolgt, winterliche Verhältnisse lagen ... <a title="Entscheidung des Monats! Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen." class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/entscheidung-des-monats-das-zusatzschild-schneeflocke-soll-auch-gelten-wenn-keine-winterlichen-verhaltnisse-vorliegen/" aria-label="Mehr Informationen über Entscheidung des Monats! Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen.">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen.</p>
<p>Das Schild soll nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm lediglich für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung  Akzeptanz schaffen. Meines Erachtens wird hier lediglich der Fiskus geschützt.</p>
<p>In dem vorliegenden Fall wurde mit einem elektronischen Verkehrszeichen 80 km/h angeordnet. Die Messung sei im Januar erfolgt, winterliche Verhältnisse lagen wohl nicht vor. Unter diesem Zeichen war das Zusatzschild „Schneeflocke“ angebracht. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen zu einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot. Der Betroffene legte dagegen Rechtsbeschwerde ein, da keine winterlichen Verhältnisse geherrscht hätten. In jedem Fall sei die Beschilderung irreführend gewesen.</p>
<p>Das Oberlandesgericht bestätigte diese meines Erachtens falsche Entscheidung des Amtsgerichts mit dem Argument. dass bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen Hinweis darauf enthalte, dass die darüber angebrachte Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Verhältnisse abwehren solle. Dieser Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erhöhen, so die Richter. Das Schild diene lediglich der Information und enthalte keine zeitliche Einschränkung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit. Daher hätten Kraftfahrer die Anordnung auch bei trockener Fahrbahn zu beachten (Beschl. v. 04.09.2014, Az. 1 RBs 125/14).</p>
<p>Das ist nach meiner Meinung eindeutig falsch! Zum einen liegt wohl eine sog. beschränkte Beschränkung vor; Vergleichbar mit dem Zusatzschild „bei Nässe“. Auch in diesem Fall müssen die Voraussetzungen von „Nässe“ vorliegen. Zum anderen unterlag der Betroffene nach meiner Meinung einem Irrtum nach § 11 Abs. 2 OWiG, da er nicht vom der Geltung des Schildes ausgehen musste.</p>
<p>Zumindest hätte das Amtsgericht von einem Fahrverbot absehen müssen / können.</p>
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		<title>Fahrverbot für Steuersünder?</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/fahrverbot-fur-steuersunder/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2014 08:41:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
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					<description><![CDATA[Steuersünder sollten nach dem Willen mehrerer Justizminister auch mit einem Fahrverbot bestraft werden können. Diese Idee wurde bei einer Tagung in Binz wieder aufgewärmt. Dies träfe die Steuersünder mehr als die Geldstrafe so die Auffassung der Justizminister. Meines Erachtens sind Zweifel an der Zulässigkeit dieser Überlegung angebracht, da die Steuerhinterziehung mit dem Straßenverkehr gar nichts ... <a title="Fahrverbot für Steuersünder?" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/fahrverbot-fur-steuersunder/" aria-label="Mehr Informationen über Fahrverbot für Steuersünder?">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Steuersünder sollten nach dem Willen mehrerer Justizminister auch mit einem Fahrverbot bestraft werden können. Diese Idee wurde bei einer Tagung in Binz wieder aufgewärmt. Dies träfe die Steuersünder mehr als die Geldstrafe so die Auffassung der Justizminister.<br />
Meines Erachtens sind Zweifel an der Zulässigkeit dieser Überlegung angebracht, da die Steuerhinterziehung mit dem Straßenverkehr gar nichts zu tun hat.<br />
Warten wir mal ab.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Geblitzt- kann man da überhaupt was machen?</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/geblitzt-kann-man-da-uberhaupt-was-machen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jan 2014 21:15:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Einstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
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					<description><![CDATA[„Geblitzt- kann man da überhaupt was machen?“ Diese Frage bekomme ich als Verkehrsrechtsanwalt regelmäßig gestellt, wenn mir Mandanten berichten, dass sie geblitzt worden sind oder ein anderes Delikt im Straßenverkehr vorgeworfen wird.Die Antwort lautet. „Ja, man kann“. Man muss dazu prüfen, ob die Messung ordnungsgemäß erfolgt ist oder ob andere Fehler in dem Verfahren passiert ... <a title="Geblitzt- kann man da überhaupt was machen?" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/geblitzt-kann-man-da-uberhaupt-was-machen/" aria-label="Mehr Informationen über Geblitzt- kann man da überhaupt was machen?">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>„Geblitzt- kann man da überhaupt was machen?“<br />
Diese Frage bekomme ich als Verkehrsrechtsanwalt regelmäßig gestellt, wenn mir Mandanten berichten, dass sie geblitzt worden sind oder ein anderes Delikt im Straßenverkehr vorgeworfen wird.<span id="more-261"></span>Die Antwort lautet. „Ja, man kann“. Man muss dazu prüfen, ob die Messung ordnungsgemäß erfolgt ist oder ob andere Fehler in dem Verfahren passiert sind, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.</p>
<p>Es ist natürlich so, dass viele Messungen einwandfrei erfolgen und auch keine anderen Verfahrensfehler entstanden sind. Aber auch dann kann es hilfreich sein, sich an einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu wenden, um Schadenbegrenzung zu betreiben. Klassischer Weise gehört hierzu die Vermeidung eines Fahrverbots. Die möglichen Argumente hierzu sind zahlreich, aber wegen der immer strenger werdenden Voraussetzungen an den Oberlandesgerichten nur von Rechtsanwälten zu beherrschen, die sich ständig im Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten bewegen.</p>
<p>Die dafür nötigen vertieften Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Verkehrsrecht biete ich Ihnen.  Daher stehe ich gerne zur Verfügung, um zu prüfen, ob wir in Ihrem Fall etwas machen können.</p>
<p>Falls sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt diese die Kosten Ihrer Verteidigung mit Ausnahme einer etwaigen Selbstbeteiligung. In allen anderen Fällen erläutere ich gerne anfallende Kosten.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vorsicht beim Telefonieren am Steuer! Fahrverbot kann drohen.</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/vorsicht-beim-telefonieren-am-steuer-fahrverbot-kann-drohen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jan 2014 20:46:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit dem Smartphone eben mal die Emails geschickt oder eine SMS geschrieben. Das Handy am Steuer ist wohl eins der Delikte, welches am meisten vernachlässigt und daher missachtet werden. Wer jedoch zu oft gegen das Handy-Verbot verstößt, riskiert ein Fahrverbot, so das Oberlandesgericht Hamm. Wegen dieser beharrlichen Pflichtverletzung hat das Gericht als Nebenfolge ein Fahrverbot ... <a title="Vorsicht beim Telefonieren am Steuer! Fahrverbot kann drohen." class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/vorsicht-beim-telefonieren-am-steuer-fahrverbot-kann-drohen/" aria-label="Mehr Informationen über Vorsicht beim Telefonieren am Steuer! Fahrverbot kann drohen.">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Smartphone eben mal die Emails geschickt oder eine SMS geschrieben. Das Handy am Steuer ist wohl eins der Delikte, welches am meisten vernachlässigt und daher missachtet werden.<span id="more-252"></span></p>
<p>Wer jedoch zu oft gegen das Handy-Verbot verstößt, riskiert ein Fahrverbot, so das Oberlandesgericht Hamm.<br />
Wegen dieser beharrlichen Pflichtverletzung hat das Gericht als Nebenfolge ein Fahrverbot verhängt. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wies das Beschwerdegericht ab (3 RBs 256/13).<br />
Normalerweise ist ein Bußgeld von 40,00 € fällig sowie ein Punkt in dem zukünftigen Fahreignungsregister. Ab 1.5.2014 ist dann ein Bußgeld von 60,00 € fällig.<br />
Bei dem entschiedenen Fall hat das Gericht entschieden, dass der Verstoß vorsätzlich begangen wurde, so dass ein Bußgeld von 80,00 € vom Gericht ausgesprochen wurde. Da der Mann in den vergangenen beiden Jahren zweimal wegen der unerlaubten Nutzung des Mobilfunktelefons verurteilt worden ist sowie verschiedene Geschwindigkeitsüberschreitungen auf sein Konto gingen, darunter einmal unter Anordnung eines einmonatigen Fahrverbots, hat das Gericht eine beharrliche Pflichtverletzung angenommen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fahrverbot statt Geldstrafe als Sanktion für Kleinkriminelle?</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/fahrverbot-statt-geldstrafe-als-sanktion-fur-kleinkriminelle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Nov 2013 13:15:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.blitzer-notruf.de/?p=235</guid>

					<description><![CDATA[In den Koalotionsverhandlungen von CDU/SPD wurde von einer Arbeitgruppe vorgeschlagen, dass man zukünftig Kleinkriminelle mit einem Fahrverbot belegen könne, statt eine Geldstrafe auszusprechen auch wenn die Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr erfolgt ist. Geldstrafen würden oft kein fühlbares Übel darstellen. Nach Ansicht des Richterbundes ist diese geplante Änderung jedoch nicht vereinbar mit unserem ... <a title="Fahrverbot statt Geldstrafe als Sanktion für Kleinkriminelle?" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/fahrverbot-statt-geldstrafe-als-sanktion-fur-kleinkriminelle/" aria-label="Mehr Informationen über Fahrverbot statt Geldstrafe als Sanktion für Kleinkriminelle?">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In den Koalotionsverhandlungen von CDU/SPD wurde von einer Arbeitgruppe vorgeschlagen, dass man zukünftig Kleinkriminelle mit einem Fahrverbot belegen könne, statt eine Geldstrafe auszusprechen auch wenn die Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr erfolgt ist. Geldstrafen würden oft kein fühlbares Übel darstellen. <span id="more-235"></span>Nach Ansicht des Richterbundes ist diese geplante Änderung jedoch nicht vereinbar mit unserem Grundgesetz.</p>
<p>Wenn ein Straftäter eine Fahrerlaubnis hätte, dann könnte man ihn zukünftig mit dieser Strafe belegen, wenn er aber keine Fahrerlaubnis hätte, dann eben gerade nicht. Dies könnte gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus unserem Grundgesetz widersprechen.</p>
<p>Auch gilt bisher der Grundsatz, dass es straffrei ist, zu versuchen sich seiner Strafe zu entziehen. Wenn jedoch ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, weil ihm das Gericht das als Strafe auferlegt hat, wäre das eine erneute Straftat. Auch unterläge es nach Ansicht des Richterbundes allein dem Zufall, ob die Einhaltung dieser Strafe überwacht wird. Entweder man gerät zufällig in eine Verkehrskontrolle oder eben nicht. Bei Geld- und Freiheitsstrafen ist eine Vollstreckung in der Regel gewährleistet.</p>
<p>Was denkt Ihr?</p>
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