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	<title>Geldbuße Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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	<description>Finden Sie den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen</description>
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	<title>Geldbuße Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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		<title>Keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf gesperrten Fahrbahnen</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/keine-geschwindigkeitsbegrenzung-auf-gesperrten-fahrbahnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Dec 2014 19:30:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Geldbuße]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[Oft werden auf Autobahnen einzelne Fahrbahnen gesperrt, indem über der gesperrten Fahrbahn ein rotes Kreuz die Sperrung anordnet. Wenn es nun einen Stau auf der nicht gesperrten Fahrbahn gibt, ist man geneigt schnell auf der gesperrten Spur zu überholen. Kann man hier auch wegen zu schnellen Fahrens belangt werden? Hierüber musste das Oberlandesgericht Braunschweig entscheiden. ... <a title="Keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf gesperrten Fahrbahnen" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/keine-geschwindigkeitsbegrenzung-auf-gesperrten-fahrbahnen/" aria-label="Mehr Informationen über Keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf gesperrten Fahrbahnen">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Oft werden auf Autobahnen einzelne Fahrbahnen gesperrt, indem über der gesperrten Fahrbahn ein rotes Kreuz die Sperrung anordnet. Wenn es nun einen Stau auf der nicht gesperrten Fahrbahn gibt, ist man geneigt schnell auf der gesperrten Spur zu überholen. Kann man hier auch wegen zu schnellen Fahrens belangt werden?</p>
<p>Hierüber musste das Oberlandesgericht Braunschweig entscheiden. Das Ergebnis der Entscheidung war. dass die Höchstgeschwindigkeit nur für die freien Fahrbahnen gilt und auf der gesperrten Fahrbahn die Geschwindigkeit nicht begrenzt war. Es verblieb nur der Verstoß gegen die Nutzung der gesperrten Spur. Auf das Urteil des OLG Braunschweig vom 27. Mai 2014 (AZ: 1 Ss (OWi) 26/14)weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.</p>
<p>Der gemessene Lkw fuhr auf einer Autobahn mit 83 km/h, statt der zulässigen 60km/h. Der Verkehr auf den einzelnen Spuren war mit Lichtzeichen geregelt. Der LKW befuhr die durch rote gekreuzte Schrägbalken gesperrte Spur mit 23 km/h „drüber“. Wegen dieser vermeintlichen Geschwindigkeitsüberschreitung wurde der Lkw-Fahrer vom zuständigen Amtsgericht zu einem Bußgeld von 260 Euro verurteilt.<br />
Das Rechtsbeschwerdegericht sah dagegen keinen Geschwindigkeitsverstoß. Der Fahrer habe danach „nur“ gegen das Fahrstreifenbenutzungsverbot verstoßen. Auf der gesperrten Fahrspur, die er benutzt habe, habe die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h nicht gegolten.</p>
<p>Der geneigte Leser kann nun denken, dass bei einem Stau auf einem Standstreifen zu schnell gefahren werden kann. Das stimmt jedoch nicht. Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen auch auf dem Standstreifen gelten.</p>
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		<title>Überholvorgang muss vor dem Überholverbot beendet werden.</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/uberholvorgang-muss-vor-dem-uberholverbot-beendet-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Oct 2014 15:18:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Geldbuße]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Bei einem Überholverbot verbietet nicht nur den Beginn des Überholens, sondern ordnet weiter an, dass ein begonnener Überholvorgang beendet wird. Der Betroffene fuhr mit seinem Lkw auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Köln. In einem Überholverbotsbereich für LKW überholte er mehrere rechts fahrende Fahrzeuge. Wegen Verstoßes gegen das Überholverbot erhielt er einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen ... <a title="Überholvorgang muss vor dem Überholverbot beendet werden." class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/uberholvorgang-muss-vor-dem-uberholverbot-beendet-werden/" aria-label="Mehr Informationen über Überholvorgang muss vor dem Überholverbot beendet werden.">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einem Überholverbot verbietet nicht nur den Beginn des Überholens, sondern ordnet weiter an, dass ein begonnener Überholvorgang beendet wird.</p>
<p>Der Betroffene fuhr mit seinem Lkw auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Köln. In einem Überholverbotsbereich für LKW überholte er mehrere rechts fahrende Fahrzeuge. Wegen Verstoßes gegen das Überholverbot erhielt er einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen legte er Einspruch. Das Amtsgericht Unna jedoch bestätigte diesen Bescheid. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung und ließ die Begründung des LKW-Fahrers, dass er den vor dem Überholverbot begonnenen Überholvorgang nicht vorzeitig beenden konnte, da keine ausreichende Lücke vorhanden war, nicht gelten.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Hamm vertritt die Ansicht, dass die Überholverbotszeichen nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung und die Beendigung des Überholvorgangs innerhalb der Überholverbotszone verbieten. Der Vorgang müsse noch vor dem Beginn der Verbotszone abgebrochen werden.  Wer sich bei Beginn der Überholverbotszone mit seinem Fahrzeug bereits schräg vor dem zu überholenden Fahrzeug befinde, zu diesem aber noch keinen hinreichenden Sicherheitsabstand gewonnen habe, sodass er vor dem überholten Fahrzeug einscheren könne, müsse das Überholmanöver ebenfalls abbrechen. Gegebenenfalls ist ein Verlangsamen und ein Zurückfallenlassen angezeigt. Der Betroffene hätte daher beim Erkennen des ersten Überholverbotsschildes den Überholvorgang rechtzeitig beenden und wieder einscheren müssen. Den Fall, dass ein solcher<br />
Abbruch nicht gefahrlos möglich ist, hatte der Senat nicht zu entscheiden.</p>
<p>Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 07.10.2014 rechtskräftig entschieden (Az.: 1 RBs 162/14).</p>
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		<title>Neues Bußgeld für Fahrradfahrer</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/neues-busgeld-fur-fahrradfahrer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Oct 2014 08:39:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Geldbuße]]></category>
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					<description><![CDATA[Für das Befahren eines Radweges in der falschen Richtung soll künftig ein Bußgeld von bis zu 35,00 € erhoben werden, wenn ein nicht benutzungspflichtiger Radweg in richtiger Richtung vorhanden ist. Begründet wird dieser neue Bußgeldtatbestand mit den hohen Unfallrisiko beim Befahren eines Radweges in falscher Richtung. Eine entprechende Regelung, die es bereits gab, wurde 2009 ... <a title="Neues Bußgeld für Fahrradfahrer" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/neues-busgeld-fur-fahrradfahrer/" aria-label="Mehr Informationen über Neues Bußgeld für Fahrradfahrer">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Für das Befahren eines Radweges in der falschen Richtung soll künftig ein Bußgeld von bis zu 35,00 € erhoben werden, wenn ein nicht benutzungspflichtiger Radweg in richtiger Richtung vorhanden ist.</p>
<p>Begründet wird dieser neue Bußgeldtatbestand mit den hohen Unfallrisiko beim Befahren eines Radweges in falscher Richtung. Eine entprechende Regelung, die es bereits gab, wurde 2009 angeblich versehentlich gestrichen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Darf der Fahrlehrer während der Fahrstunde auf dem Beifahrersitz telefonieren?</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/darf-der-fahrlehrer-wahrend-der-fahrstunde-auf-dem-beifahrersitz-telefonieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Nov 2013 21:03:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Freispruch]]></category>
		<category><![CDATA[Geldbuße]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrszentralregister]]></category>
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					<description><![CDATA[In dem zu entscheidenden Fall waren wie üblich der Fahrlehrer und sein Fahrschüler mit dem Fahrschulwagen auf einer Ausbildungsfahrt. Während die bereits relativ erfahrene und souveräne Fahrschülerin fuhr saß der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz und telefonierte mit seinem Handy (ohne Freisprecheinrichtung natürlich!) Ist das nun verboten und ein Verstoß wegen des verbotswidrigen Nutzens eines Mobilfunktelefons ... <a title="Darf der Fahrlehrer während der Fahrstunde auf dem Beifahrersitz telefonieren?" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/darf-der-fahrlehrer-wahrend-der-fahrstunde-auf-dem-beifahrersitz-telefonieren/" aria-label="Mehr Informationen über Darf der Fahrlehrer während der Fahrstunde auf dem Beifahrersitz telefonieren?">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In dem zu entscheidenden Fall waren wie üblich der Fahrlehrer und sein Fahrschüler mit dem Fahrschulwagen auf einer Ausbildungsfahrt. Während die bereits relativ erfahrene und souveräne Fahrschülerin fuhr saß der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz und telefonierte mit seinem Handy (ohne Freisprecheinrichtung natürlich!) <span id="more-238"></span><br />
Ist das nun verboten und ein Verstoß wegen des verbotswidrigen Nutzens eines Mobilfunktelefons als Kraftfahrzeugführer? Das Amtsgericht Neuss sagt ja. Gegen diese Entscheidung, welche eine Geldbuße und wohl für den Fahrlehrer entscheidendere Strafe von einem Punkt in Flensburg wehrte sich eben dieser.<br />
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah das anders und sprach den Betroffenen Fahrlehrer von diesem Vorwurf frei.<br />
Der Fahrlehrer, als Beifahrer eines fortgeschrittenen Fahrschülers, führt nicht ein Fahrzeug im Sinne des § 23 I a Satz 1 StVO.<br />
Eigentlich ist Fahrlehrer nach § 2 Abs. 15 Satz 2 StVG bei Ausbildungsfahrten der Führer des Kraftfahrzeugs im Sinne des Gesetzes, wenn er den am Steuer sitzenden und noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befindlichen Fahrschüler begleitet. Dies galt in dem zu entscheidenden Fall jedoch nicht, so das Oberlandesgericht.<br />
Der Fahrlehrer war in der Tatsituation auch in Anwendung allgemeiner Grundsätze nicht als Fahrzeugführer im Sinne von § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO anzusehen. Wenn der Fahrlehrer den Fahrschüler nur mündlich anleitet ist er eben gerade kein Fahrzeugführer.<br />
das verbotswidrige Nutzen eines Handys ist ein eigenhändiges Delikt und kann daher nur durch den verwirklicht werden, der das Fahrzeug lenkt. Bei fortgeschrittenen Fahrschülern ist das in der Regel nicht mehr der Fall, da diese nur noch angeleitet werde. Wenn es sich um einen blutigen Fahranfänger handelt, wird das wohl anders zu beurteilen sein.</p>
<p>Allein Beobachtungs- und Kontrollpflichten des Fahrlehrers reichen nicht aus, um ihn als Fahrzeugführer zu identifizieren.<br />
Zu beachten ist danach, dass der Verordnungsgeber mit dem Verbot der Handynutzung nicht jegliche Ablenkung durch Telefonate während der Fahrt sanktionieren wollte.</p>
<p>Anwaltliche Vertretung lohnt sich!</p>
<p>Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.2013 &#8211; IV-1 RBs 80/13</p>
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		<title>&#8222;Schnäppchen&#8220; &#8211; Blitzer &#8222;Alles muss raus!&#8220;</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/teurer-blitzer-finnland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Oct 2013 19:27:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Geldbuße]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
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					<description><![CDATA[Das nenne ich mal ein Schnäppchen! Eine Geschindigkeitsüberschreitung von 27km/h innerorts kostet bei uns in Deutschland 100,00 € zzgl. 23,50 €. Dazu kommen 3 Punkte in Flensburg. In Finnland soll ein Unternehmer nun für denselben Vorwurf das unglaubliche Bußgeld von 95.000,00 € zahlen. So berichten verschiedene Medien im www. Das Bußgeld richtet sich in Finnland nämlich nach ... <a title="&#8222;Schnäppchen&#8220; &#8211; Blitzer &#8222;Alles muss raus!&#8220;" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/teurer-blitzer-finnland/" aria-label="Mehr Informationen über &#8222;Schnäppchen&#8220; &#8211; Blitzer &#8222;Alles muss raus!&#8220;">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das nenne ich mal ein Schnäppchen!</p>
<p>Eine Geschindigkeitsüberschreitung von 27km/h innerorts kostet bei uns in Deutschland 100,00 € zzgl. 23,50 €. Dazu kommen 3 Punkte in Flensburg.</p>
<p><span id="more-215"></span></p>
<p>In Finnland soll ein Unternehmer nun für denselben Vorwurf das unglaubliche Bußgeld von 95.000,00 € zahlen. So berichten verschiedene Medien im www.</p>
<p>Das Bußgeld richtet sich in Finnland nämlich nach dem persönlichen Einkommen des Betroffenen.</p>
<p>Da scheint in Finnland eine gute anwaltliche Vertretung umso wichtiger zu sein.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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