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	<title>Hinweisgeberschutzgesetz Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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	<title>Hinweisgeberschutzgesetz Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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		<title>Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/hinweisgeberschutzgesetz-beschlossen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 13:54:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweisgeberschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweisgeberschutzsystem]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower-Richtlinie]]></category>
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					<description><![CDATA[Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses haben Bundestag und Bundesrat Mitte Mai das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) &#8211; die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie &#8211; in modifizierter Form beschlossen. Nach der kurzfristig zu erwartenden Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben lediglich eine Umsetzungsfrist von einem Monat, müssen also ... <a title="Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/hinweisgeberschutzgesetz-beschlossen/" aria-label="Mehr dazu unter Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses haben Bundestag und Bundesrat Mitte Mai das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) &#8211; die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie &#8211; in modifizierter Form beschlossen. Nach der kurzfristig zu erwartenden Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft.</p>



<p>Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben lediglich eine Umsetzungsfrist von einem Monat, müssen also ab Mitte Juni 2023 ein Hinweisgeberschutzsystem eingerichtet haben. Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden bleibt bis zum 17.12.2023 Zeit.</p>



<p>Das jetzt beschlossene Gesetz bringt Erleichterungen gegenüber dem ursprünglich beschlossenen Gesetz, das am Widerspruch des Bundesrates scheiterte:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Nicht geändert wurde der Katalog der gemeldeten Verstöße, der deutlich über die EU-Richtlinie hinaus geht und eine Vielzahl weiterer Straftaten und Bußgeldtatbestände erfasst.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Das ursprüngliche Wahlrecht des einen Verstoß meldenden Beschäftigten wird durch einen Vorrang der Meldung bei der internen Meldestellen ersetzt. Sofern intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien zu befürchten sind, ist die Meldung an die interne Meldestellen zu bevorzugen.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Pflicht, anonyme Meldekanäle zu schaffen, wurde aus dem Gesetz gestrichen. Sollten künftig bei internen Meldestellen anonyme Meldungen eingehen, so sollen diese jedoch ebenfalls bearbeitet werden.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Das Verbot von Repressalien gegen hinweisgebende Personen bleibt bestehen, die Vermutung, dass die Benachteiligung auf der Meldung beruht, besteht aber künftig nur dann, wenn diese das auch im Pro auf 50.000&nbsp; die Bußgelder für Unternehmen, die gegen Bestimmungen des Hinweisgebers Schutzgesetzes verstoßen werden von 100.000</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Bußgelder für Unternehmen wegen Verstoßes gegen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes werden von 100.000 € auf 50.000 € halbiert.</li>
</ul>



<p>Für Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitenden besteht jetzt akuter Handlungsbedarf. Aber auch Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden müssen sich spätestens jetzt Gedanken über die Schaffung eines internen Hinweisgeberschutzsystems machen und dieses bis zum 17. Dezember 2023 einrichten, wollen sie kein Bußgeld riskieren.</p>



<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hinweisgeberschutzgesetz verzögert sich</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/hinweisgeberschutzgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 2023 15:35:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[HinSchG]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweisgeberschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower-Richtlinie]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundestag verabschiedete am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Damit sollte die Whistleblower-Richtlinie der EU vom 23.10.2019 in deutsches Recht umgesetzt werden. Eigentlich hätte das bereits bis spätestens 17.12.2021 geschehen sein müssen. Der Bundesrat verweigerte jetzt seine Zustimmung. Beanstandet wird zu Recht, dass das HinSchG in der vom Bundestag beschlossenen Fassung erheblich über die EU-Richtlinie ... <a title="Hinweisgeberschutzgesetz verzögert sich" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/hinweisgeberschutzgesetz/" aria-label="Mehr dazu unter Hinweisgeberschutzgesetz verzögert sich">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Bundestag verabschiedete am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Damit sollte die Whistleblower-Richtlinie der EU vom 23.10.2019 in deutsches Recht umgesetzt werden. Eigentlich hätte das bereits bis spätestens 17.12.2021 geschehen sein müssen.</p>



<p>Der Bundesrat verweigerte jetzt seine Zustimmung. Beanstandet wird zu Recht, dass das HinSchG in der vom Bundestag beschlossenen Fassung erheblich über die EU-Richtlinie hinausgeht und insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen mit zusätzlichem Aufwand belastet. werden die Vorschriften über die Einrichtung und Überwachung der Meldekanäle nicht eingehalten oder Hinweisgeber benachteiligt, drohen empfindliche Bußgelder.</p>



<p>Abzuwarten bleibt, ob jetzt der Vermittlungsausschuss eingeschaltet wird oder die Bundesregierung ein modifiziertes Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, in den Bundestag einbringt. Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten bedeutet die Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat damit keine Entwarnung, sondern allenfalls zeitlichen Aufschub. Für die öffentliche Verwaltung gilt die EU-Richtlinie bereits seit dem 18.12.2021 unmittelbar.</p>



<p>Wir halten Sie zur weiteren Entwicklung auf dem Laufenden.</p>
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