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	<title>Rostock Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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	<description>Finden Sie den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen</description>
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	<title>Rostock Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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		<title>Private Krankenversicherung muss Patienten auch die Prothesen-Wartung bezahlen</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/private-krankenversicherung-muss-patienten-auch-die-prothesen-wartung-bezahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Jan 2019 11:28:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Rostock]]></category>
		<category><![CDATA[Wartung]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 07.11.2018 – IV ZR 14/17 entschieden, dass private Krankenversicherungen auch die Kosten für notwendige Wartungen medizinischer Hilfsmittel wie Prothesen, Rollstühle, Sehhilfen, orthopädische Schuhe oder Hörgeräte erstatten müssen. Die je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränkt sich danach nicht nur auf die reinen Anschaffungskosten.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom
07.11.2018 – IV ZR 14/17 entschieden, dass private Krankenversicherungen auch
die Kosten für notwendige Wartungen medizinischer Hilfsmittel wie Prothesen,
Rollstühle, Sehhilfen, orthopädische Schuhe oder Hörgeräte erstatten müssen.
Die je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränkt sich danach nicht nur auf
die reinen Anschaffungskosten.</p>



<p>Im konkret entschiedenen Fall ging es um eine Beinprothese
mit einem mehr als 40.000,00 € teuren computergesteuerten Kniegelenk. Die
dreijährige Herstellergarantie hing davon ab, dass der Patient nach 24 Monaten
eine Service-Inspektion durchführen ließ. Die Erstattung der angefallenen
Inspektionskosten in Höhe von 1.400,00 € lehnte die Krankenversicherung mit der
Begründung ab, die Wartung der Prothese sei keine medizinisch notwendige
Heilbehandlung. </p>



<p>Dem widersprach der BGH und entschied, dass zu den von der
Versicherung zu ersetzenden Hilfsmittelkosten auch solche zählen, die der
Patient aufwenden muss, um das Hilfsmittel in einem technisch sicheren und
gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. </p>



<p>Bei medizinrechtlichen oder auch versicherungsrechtlichen
Fragestellungen helfen wir Ihnen jederzeit gern weiter.</p>



<p>Ihre Ansprechpartner sind: RA <a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/ronald-klopsch/">Ronald Klopsch</a> &amp; RAin <a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/berit-dech/">Berit Dech </a></p>
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		<item>
		<title>Kosten des Sachverständigengutachtens im gerichtlichen Verfahren</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/kosten-des-sachverstaendigengutachtens-im-gerichtlichen-verfahren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jun 2017 11:24:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Rostock]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständiger]]></category>
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					<description><![CDATA[In einem Bußgeldverfahren habe ich einen Mandanten vor Gericht vertreten, was zugegebenermaßen öfter passiert. In diesem Fall hat mein Mandant eingewandt er sei nicht der Fahrer gewesen. Anders als in anderen Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen sollte die Messung selbst nicht eingegriffen werden. &#160; Die Akte gelangte von der Bußgeldstelle über die Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht Rostock, wie ... <a title="Kosten des Sachverständigengutachtens im gerichtlichen Verfahren" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/kosten-des-sachverstaendigengutachtens-im-gerichtlichen-verfahren/" aria-label="Mehr dazu unter Kosten des Sachverständigengutachtens im gerichtlichen Verfahren">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Bußgeldverfahren habe ich einen Mandanten vor Gericht vertreten, was zugegebenermaßen öfter passiert. In diesem Fall hat mein Mandant eingewandt er sei nicht der Fahrer gewesen. Anders als in anderen Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen sollte die Messung selbst nicht eingegriffen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Akte gelangte von der Bußgeldstelle über die Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht Rostock, wie es dem üblichen Verfahren entspricht. Von dort aus habe ich jedoch sogleich als erstes einen Beschluss darüber erhalten, dass ein Sachverständiger die Messung begutachten sollte. Dies löste am Ende Kosten in Höhe von rund 1.000 € aus. Umgehend habe ich dem Amtsgericht mitgeteilt, dass hier nur die Fahrereigenschaft bestritten wird und eine Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung mit einem teuren Sachverständigengutachten nicht notwendig ist. Das hat das Gericht soweit nicht interessiert. Zu dem dann notwendigen Verhandlungstermin kam auch der Gutachter und hat seine Ausführungen zu dem Lasermessverfahren mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Traffipatrol gemacht. Der Mandant wurde gemäß dem Bußgeldbescheid verurteilt, da das Gericht sicher war, dass der Mandant gefahren ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dann erging die logische und richtige Entscheidung, dass der Mandant und Verurteilte die Kosten zu tragen hat. Falsch war jedoch, dass die Schlusskostenrechnung auch die Kosten des Sachverständigen von rund 1.000 € beinhaltete.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hiergegen wandte ich mich für den Mandanten mit der Erinnerung, welche vom Amtsgericht zurückgewiesen wurde. Erst das Landgericht Rostock hat dies auf mein weiteres Rechtsmitteln, der Beschwerde die Kostenrechnung korrigiert. Mein Mandant musste die Kosten des gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens nicht tragen. Das Landgericht Rostock (20.03.2017 – 11 Qs 36/17 (1)) sagte hierzu Folgendes:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Die Sachverständigenauslagen sind gemäß § 21 GKG nicht zu erheben, weil sie bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären. Die Begutachtung war überflüssig, da die Geschwindigkeit des Fahrzeugs durch standardisiertes Verfahren gemessen war, was grundsätzlich eine Feststellung ermöglicht. Einer sachverständigen Überprüfung der Zuverlässigkeit der Messung bedarf es nach gefestigter höchst-und obergerichtliche Auffassung nur dann, wenn korrekte Anhaltspunkte für Messfehler bestehen, was hier nicht der Fall war. Die vom Amtsgericht bemühten „durchaus häufigeren“ Meßungenauigkeiten begründen in ihrer Allgemeinheit ersichtlich keine konkreten Zweifel an der Richtigkeit der Messung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Verfahrensfehler ist für sich bereits offensichtlich und schwer, sodass die Kostenentscheidung zu unterbleiben hat (…) Im übrigen wird auf die erhebliche Diskrepanz zwischen der Höhe des Bußgeld und den Sachverständigenkosten hingewiesen und auf den Umstand, dass der Betroffene Einwände gegen die Begutachtung erhoben hat und sich im übrigen zu Sache eingelassen und die gemessene Geschwindigkeit ausdrücklich nicht bestritten hat, woraus auch unter Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes selbstverständlich Schlüsse gezogen werden können.“</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Neuer Blitzer in Rostock am Werftdreieck geplant!</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/neuer-blitzer-in-rostock-am-werftdreieck-geplant/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2014 12:38:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Rostock]]></category>
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					<description><![CDATA[Wie die örtliche Presse berichtet, stellt die Hansestadt Rostock am Werftdreieck den siebten festen Blitzer auf. Es soll sich um ein Messgerät handelt, dass sowohl Rotlichtverstöße sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellen soll. Das Werftdreieck sei seit mehr als 15 Jahren eine  &#8222;Unfallhäufungsstelle&#8220;. Nur böse Zungen behaupten, dass ein weiterer Blitzer notwendig ist, weil 2013 im Vergleich zu ... <a title="Neuer Blitzer in Rostock am Werftdreieck geplant!" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/neuer-blitzer-in-rostock-am-werftdreieck-geplant/" aria-label="Mehr dazu unter Neuer Blitzer in Rostock am Werftdreieck geplant!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die örtliche Presse berichtet, stellt die Hansestadt Rostock am Werftdreieck den siebten festen Blitzer auf. Es soll sich um ein Messgerät handelt, dass sowohl Rotlichtverstöße sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellen soll.</p>
<p>Das Werftdreieck sei seit mehr als 15 Jahren eine  &#8222;Unfallhäufungsstelle&#8220;. Nur böse Zungen behaupten, dass ein weiterer Blitzer notwendig ist, weil 2013 im Vergleich zu 2012 rudn 2300 Vergehen weniger geahndet werden konnten.</p>
<p>Falls Euch ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, stehe ich gerne zur Verfügung. Immer schön die Einspruchsfris von 14 Tagen im Auge behalten!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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