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	<title>Trunkenheit im Straßenverkehr Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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	<title>Trunkenheit im Straßenverkehr Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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		<title>Der betrunkene Kutscher -strafbar oder nicht?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Mar 2014 10:35:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheit im Straßenverkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[Der betrunkene Kutscher könnte eine Einleitung zu dem Verfahren am Oberlandesgericht Oldenburg sein. Der dortige Strafsenat musste sich mit der Frage beschäftigen, ab wann ein Kutscher fahruntüchtig ist. In der Entscheidung hat das OLG Oldenburg den Wert auf 1,1 Promille festgesetzt. (Urt. v. 25.02.2014, Az. 1 Ss 204/13). Der Kutscher war mit fast zwei Promille ... <a title="Der betrunkene Kutscher -strafbar oder nicht?" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/der-betrunkene-kutscher-strafbar-oder-nicht/" aria-label="Mehr Informationen über Der betrunkene Kutscher -strafbar oder nicht?">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der betrunkene Kutscher könnte eine Einleitung zu dem Verfahren am Oberlandesgericht Oldenburg sein.</p>
<p>Der dortige Strafsenat musste sich mit der Frage beschäftigen, ab wann ein Kutscher fahruntüchtig ist. In der Entscheidung hat das OLG Oldenburg den Wert auf 1,1 Promille festgesetzt. (Urt. v. 25.02.2014, Az. 1 Ss 204/13).<span id="more-273"></span></p>
<p>Der Kutscher war mit fast zwei Promille auf einer öffentlichen Straße unterwegs. Das Landgericht war noch der Meinung für den Kutscher gelte weder die Grenze der absoluten Fahrtüchtigkeit für Kraftfahrer von 1,1 Promille noch die 1,6 Promillegrenze für Radfahrer, da eine Kutsche langsam fahre und es nicht auf den Gleichgewichtssinn ankomme.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft war naturgemäß mit dieser Entscheidung nicht einverstanden.<br />
Das dann zur Entscheidung zuständige Oberlandesgericht setzte daraufhin die strengere Grenze fest. Kutscher müssten im Straßenverkehr vielfältige Anforderungen erfüllen, so die Begründung des erkennenden Senats. Das Pferd verlasse sich auf den Fahrer, so dass auf die Reaktionen des Kutschers wesentlich ankomme.</p>
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		<title>Tütchen und Bierchen? Fahrerlaubnis dringend in Gefahr!</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/tutchen-und-bierchen-fahrerlaubnis-dringend-in-gefahr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Nov 2013 10:55:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol]]></category>
		<category><![CDATA[Entzug der Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[THC]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheit im Straßenverkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer gleichzeitig kifft und Alkohol trinkt (sog. Mischkonsum) ist nach Ansicht der Leipziger Richter (Bundesverwaltungsgericht) nicht geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies gilt nach der neuesten Entscheidung des BVerwG (3 C 32.12 &#8211; Urteil vom 14. November 2013) sogar dann, wenn man noch nie mit entsprechenden Substanzen am Steuer erwischt worden ist. Begründet wurde das mit ... <a title="Tütchen und Bierchen? Fahrerlaubnis dringend in Gefahr!" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/tutchen-und-bierchen-fahrerlaubnis-dringend-in-gefahr/" aria-label="Mehr Informationen über Tütchen und Bierchen? Fahrerlaubnis dringend in Gefahr!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer gleichzeitig kifft und Alkohol trinkt (sog. Mischkonsum) ist nach Ansicht der Leipziger Richter (Bundesverwaltungsgericht) nicht geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen. <span id="more-230"></span></p>
<p>Dies gilt nach der neuesten Entscheidung des BVerwG (3 C 32.12 &#8211; Urteil vom 14. November 2013) sogar dann, wenn man noch nie mit entsprechenden Substanzen am Steuer erwischt worden ist. Begründet wurde das mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 4, Nr. 9.2.2., die Einziehung des Führerscheins vor, weil Menschen, die psychoaktive Substanzen wie Cannabis gemeinsam mit Alkohol konsumierten, grundsätzlich nicht zum Autofahren geeignet seien.<br />
Im vorliegenden Fall hatte ein ärztliches Gutachten bestätigt, dass der Betroffene sowohl Cannabis als auch Alkohol gleichzeitig konsumiert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte noch gesagt, dass genaue Anhaltspunkte bestehen müssen, dass der Betroffene auch unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilnimmt.<br />
Nun bleibt dem Betroffenen nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht.</p>
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		<title>Eindeutige Trunkenheit im Straßenverkehr</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/eindeutige-trunkenheit-im-strasenverkehr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 Jun 2013 10:17:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Entzug der Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Geldbuße]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheit im Straßenverkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[Was tun wenn man einmalig betrunken am Steuer erwischt wird? In dem vorliegenden Fall wurde mein Mandant unstreitig eben unter Alkoholeinlfuss von der Polizei kontrolliert. Es konnte aber für den Mandanten zu einem erträglichen Ende geführt werden. Mein Mandant hat in einer Rostocker Diskothek mit seiner Freundin gefeiert, wobei man angänglich davon ausging, dass die ... <a title="Eindeutige Trunkenheit im Straßenverkehr" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/eindeutige-trunkenheit-im-strasenverkehr/" aria-label="Mehr Informationen über Eindeutige Trunkenheit im Straßenverkehr">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="padding-left: 30px;">Was tun wenn man einmalig betrunken am Steuer erwischt wird? In dem vorliegenden Fall wurde mein Mandant unstreitig eben unter Alkoholeinlfuss von der Polizei kontrolliert. Es konnte aber für den Mandanten zu einem erträglichen Ende geführt werden. <span id="more-174"></span>Mein Mandant hat in einer Rostocker Diskothek mit seiner Freundin gefeiert, wobei man angänglich davon ausging, dass die Freundin mit dem PKW nach Hause fährt. Wie so oft, kam es anders.</p>
<p style="padding-left: 30px;">An der Tatsache, dass mein Mandant betrunken im Straßenverkehr unterwegs war, war nichts zu machen. Es ging hier um 1,35 Promille. Der Führerschein wurde daher sofort von der Polizei einbehalten. Dies war umso schlimmer, als mein Mandant Berufskraftfahrer war.  Mein Mandant hatte keine Eintragungen im Verkehrszentralregister und konnte nachweisen, dass er bisher unbescholten und zuverlässig im Straßenverkehr unterwegs war.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Für eine Überbrückungszeit war der Arbeitgeber bereit meinen Mandanten im Innendienst tätig werden zu lassen. All&#8216; habe ich beim zuständigen Amtsgericht vorgetragen und konnte erreichen, dass die  Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis dahin gehend nicht gilt, dass er unmittelbar bei der Führerscheinstelle die Neuerteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen CE und C beantragen konnte.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Zwar waren die 7 Punkten, die Geldstrafe von einem Monatsgehalt und der grundlegende Fahrerlaubnisentzug nicht zu verhindern. Jedoch konnte mein Mandant auf diese Weise seinen Arbeitsplatz retten.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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