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	<title>Verkehrsrecht Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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	<title>Verkehrsrecht Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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		<title>Nachlese zum 61. Verkehrsgerichtstag</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/nachlese-zum-61-verkehrsgerichtstag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Mar 2023 15:43:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitskreis]]></category>
		<category><![CDATA[Goslar]]></category>
		<category><![CDATA[PKW]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsgerichtstag]]></category>
		<category><![CDATA[Wiederbeschaffungswert]]></category>
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					<description><![CDATA[Vom 25.01.2023 bis 27.01.2023 fand in Goslar der jährlich stattfindende Verkehrsgerichtstag statt. Es handelte sich hierbei bereits um die 61. Auflage dieser Veranstaltung. Der Verkehrsgerichtstag ist eine Tagung rund um das Verkehrsrecht, das in Europa seines Gleichen sucht und die dort gefassten Empfehlungen finden in der Politik regelmäßig Berücksichtigung, so dass die Bedeutung der Tagung ... <a title="Nachlese zum 61. Verkehrsgerichtstag" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/nachlese-zum-61-verkehrsgerichtstag/" aria-label="Mehr dazu unter Nachlese zum 61. Verkehrsgerichtstag">Weiterlesen</a>]]></description>
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<p>Vom 25.01.2023 bis 27.01.2023 fand in Goslar der jährlich stattfindende Verkehrsgerichtstag statt. Es handelte sich hierbei bereits um die 61. Auflage dieser Veranstaltung. Der Verkehrsgerichtstag ist eine Tagung rund um das Verkehrsrecht, das in Europa seines Gleichen sucht und die dort gefassten Empfehlungen finden in der Politik regelmäßig Berücksichtigung, so dass die Bedeutung der Tagung erheblich ist.&nbsp;</p>



<p>In diesem Jahr hatte unser Partner Rechtsanwalt <a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/tamas-ignacz/">Tamás Ignácz</a> die Ehre als Referent im größten Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages als Vertreter der Geschädigten zu referieren und in der anschließenden Diskussion seine Auffassung zu vertreten. </p>



<p>Dieser IV. Arbeitskreis hat sich mit dem Thema des Ersatzes des Reparaturkostenersatz im Haftpflichtschaden befasst. Es ging also um sehr praxisrelevante Fragen, welche Kosten von den Versicherungen nach einem Unfall übernommen werden, wenn sich der Geschädigte entscheidet seinen beschädigten PKW reparieren zu lassen.&nbsp;</p>



<p>Die Themen in diesem Arbeitskreis waren zum einen ob es noch zeitgemäß ist, dass Unfallgeschädigte ihr Fahrzeug auch dann noch reparieren lassen können, wenn die Reparaturkosten den sog. Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Auto zu kaufen. Darüber hinaus war ein weiteres Thema, wie mit Reparaturrechnungen umzugehen ist, die ggf. überhöht sind. Diese unberechtigten Rechnungspositionen sind oftmals von Geschädigten nicht dahingehend prüfbar, ob sie berechtigt sind oder nicht.&nbsp;</p>



<p>Am Ende der intensiven Diskussionen ist der Arbeitskreis zu dem Ergebnis gekommen, dass auch noch derzeit die Rechtsprechung zur sog. 130%-Rechtsprechung zeitgemäß ist, auch wenn Deutschland dabei eine Sonderstellung einnimmt. Zu den Reparaturkosten hat der Arbeitskreis ausgeführt, dass ein eventueller Streit über die Reparaturkosten zwischen den Werkstätten und der Versicherer zu führen ist und die Geschädigten außen vor bleiben sollen.&nbsp;</p>



<p>Falls Sie Fragen zum Thema <a href="https://ra-klopsch.de/verkehrsrecht-rostock/">Verkehrsrecht </a>haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.&nbsp;</p>
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		<title>Änderung der Straßenverkehrsordnung – härtere Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen ab 28.04.2020</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/blitzer-bussgeld-punkte-neuerungen-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2020 08:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Ignacz]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 einer Änderung der Straßenverkehrsordnung zugestimmt.  Ziele der Änderung sind Verstöße gegen die Rettungsgasse besser ahnden zu können, die Radfahrer besser zu schützen und Geschwindigkeitsverstöße härter zu bestrafen.

Insbesondere sollen Strafen für zu schnelles Fahren verschärft werden. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 einer Änderung der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. &nbsp;Ziele der Änderung sind Verstöße gegen die Rettungsgasse besser ahnden zu können, die Radfahrer besser zu schützen und Geschwindigkeitsverstöße härter zu bestrafen.</p>



<p>Insbesondere sollen Strafen für zu schnelles Fahren verschärft werden. </p>



<p>Geschwindigkeits-Überschreitungen innerorts sollen ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot bestraft werden. </p>



<p>Bisher galten Geschwindigkeitsüberschreitungen durch PKW und Motorräder bis 20 km/h als geringfüge Verstöße und haben keinen Eintrag im Fahreignungsregister nach sich gezogen. Erst Überschreitungen von 21 km/h bis 30 km/h innerorts bzw. bis 40 km/h außerorts waren normale Verkehrsverstöße und führten zu einem Bußgeld und einem Punkt. Erst bei einer Überschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts wurde ein Fahrverbot angeordnet. </p>



<p>Eine weitere Änderung gibt es zu Verstößen gegen die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Wer keine Rettungsgasse bildet, wird mit einer Geldbuße von 200,00 Euro belegt und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Hinzu kommt jetzt auch noch ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden in Zukunft Autofahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240,00 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot werden hier fällig.</p>



<p>Die Fahrradfahrer sollen durch folgende Strafen besser geschützt werden: Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen wird künftig mit 55,00 Euro belegt. Bei Behinderung sollen 70,00 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Kraftfahrzeuge sollen beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern außerorts mindestens zwei Meter Abstand halten, innerorts 1,5 Meter. </p>



<p>Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die vor Blitzern warnen, sind nun ausdrücklich verboten. Es droht eine Geldbuße von 75,00 Euro und ein Punkt in Flensburg. </p>



<p>Diese Änderung treten ab dem 28.04.2020 in Kraft.</p>



<p> Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht: <a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/tamas-ignacz/">Tamás Ignácz </a></p>
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