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	<title>Versicherung Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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	<title>Versicherung Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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		<title>Zahlt bei einer Schließung meines Betriebes aufgrund der Coronapandemie die Versicherung?</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/zahlt-bei-einer-schliessung-meines-betriebes-aufgrund-der-coronapandemie-die-versicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2020 07:56:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zusammenfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsunterbrechungsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[corona]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[Muss Ihr Betrieb wegen Covid-19 geschlossen bleiben, greift grundsätzlich die Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Praxisausfallversicherung. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Deckungserweiterung für behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz vereinbart wurde. Einige Versicherer lehnen derzeit ihre Leistungspflicht mit der Begründung ab, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung lediglich Schäden abdecke, die entstehen, wenn der Gefahrenherd im Betrieb selbst liegt. Das ... <a title="Zahlt bei einer Schließung meines Betriebes aufgrund der Coronapandemie die Versicherung?" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/zahlt-bei-einer-schliessung-meines-betriebes-aufgrund-der-coronapandemie-die-versicherung/" aria-label="Mehr Informationen über Zahlt bei einer Schließung meines Betriebes aufgrund der Coronapandemie die Versicherung?">Weiterlesen</a>]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Muss Ihr Betrieb wegen Covid-19 geschlossen bleiben, greift grundsätzlich die Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Praxisausfallversicherung. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Deckungserweiterung für behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz vereinbart wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Einige Versicherer lehnen derzeit ihre Leistungspflicht mit der Begründung ab, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung lediglich Schäden abdecke, die entstehen, wenn der Gefahrenherd im Betrieb selbst liegt. Das sei beispielsweise der Fall, wenn die Behörde einen Betrieb schließt bis der Keimherd (bei Salmonellen) gefunden und erfolgreich bekämpft wurde. Im Fall einer präventiven Schließung, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, greife die Versicherung nicht. Oftmals verweisen die Versicherer auf ihre Versicherungsbedingungen, in denen explizit alle versicherten meldepflichtigen Krankheiten und Erreger aufgeführt sind und Coronaviren nicht benannt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Argumentation dürfte in vielen Fällen nicht durchgreifen. Solange der Versicherer in seinen Bedingungen an das Infektionsschutzgesetz anknüpft, besteht eine Leistungspflicht. Maßgeblich ist die konkrete Ausgestaltung der Vertragsbedingungen. Gern überprüfen wir Ihre Ansprüche gegen den Versicherer und unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Entschädigungszahlung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bitte beachten Sie auch, dass oftmals verschiedene Anzeigepflichten vereinbart sind, welche Sie im Fall einer Betriebsschließung beachten müssen, um Ihre Ansprüche gegen den Versicherer nicht zu gefährden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Fragen zum Thema Versicherung und Corona helfen wir Ihnen jederzeit gern weiter.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ihr Ansprechpartner ist: Rechtsanwältin <a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/berit-dech/">Berit Dech</a></p>
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		<title>Achtung bei Diebstahl des Leasingfahrzeugs!</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/achtung-bei-diebstahl-des-leasingfahrzeugs/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 May 2014 13:22:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[Bei einem geleasten PKW muss der Kunde Schadenersatz leisten, wenn er nicht umfassend die Leasinggesellschaft über den Diebstahl informiert und aus diesem Grund die Leasingfirma von der Kaskoversicherung keine Zahlungen erhält. Am Ende der Leasingzeit gab der Kunde das Fahrzeug nicht zurück, weil es angeblich wenige Tage in Berlin gestohlen worden sei. Die Kaskoversicherung zahlte ... <a title="Achtung bei Diebstahl des Leasingfahrzeugs!" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/achtung-bei-diebstahl-des-leasingfahrzeugs/" aria-label="Mehr Informationen über Achtung bei Diebstahl des Leasingfahrzeugs!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einem geleasten PKW muss der Kunde Schadenersatz leisten, wenn er nicht umfassend die Leasinggesellschaft über den Diebstahl informiert und aus diesem Grund die Leasingfirma von der Kaskoversicherung keine Zahlungen erhält. <span id="more-277"></span><br />
Am Ende der Leasingzeit gab der Kunde das Fahrzeug nicht zurück, weil es angeblich wenige Tage in Berlin gestohlen worden sei. Die Kaskoversicherung zahlte nicht, da sie daran zweifelte, dass das Fahrzeug überhaupt gestohlen worden ist. Die Leasinggesellschaft forderte 13.000,00 € von ihrem Kunden.<br />
Der Kunde würde in diesem Fall nach den Leasingbedingungen das Risiko des Fahrzeugdiebstahls tragen. Daraus folgt die Pflicht den Diebstahlschaden zu ersetzen. Die Leasinggesellschaft muss auch nicht selber außergerichtlich oder gerichtlich gegen die Kaskoversicherung vorgehen, um den Diebstahlschaden geltend zu machen, nachdem diese die Zahlung ablehnte. Der Kunde habe es ja gerade versäumt, die Leasinggesellschaft über alle für den Diebstahl bedeutsamen Umstände zu unterrichten. Die Informationspflicht ergäbe sich aus den nebenvertraglichen Pflichten des Leasingkunden.  Mit diesen wenigen Informationen könne die Leasingfirma gerade keinen Prozess gegen die Kaskoversicherung führen. Ergänzend ist mitzuteilen, dass der Kunde in diesem Fall nicht erklärt hat, dass einer der beiden von ihm der Kaskoversicherung als Originalschlüssel übersandten Schlüssel nicht zum Fahrzeug passen.<br />
Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (18 U 84/13).</p>
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		<title>Stichtag zum Wechsel der KFZ-Versicherung &#8211; 30. November</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/stichtag-zum-wechsel-der-kfz-versicherung-30-november/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Oct 2013 19:26:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[Da auch dieses Jahr wahrscheinlich die Prämien der KFZ-Versicherungen steigen werden, ist es ratsam zu prüfen,  ob eine andere Versicherung nicht vielleicht günstiger ist. Um den Wechsel zu einer anderen Versicherung zu gewährleisten ist es ratsam den Stichtag 30. November im Auge zu behalten. Bis zu diesem Tag muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingegangen ... <a title="Stichtag zum Wechsel der KFZ-Versicherung &#8211; 30. November" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/stichtag-zum-wechsel-der-kfz-versicherung-30-november/" aria-label="Mehr Informationen über Stichtag zum Wechsel der KFZ-Versicherung &#8211; 30. November">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Da auch dieses Jahr wahrscheinlich die Prämien der KFZ-Versicherungen steigen werden, ist es ratsam zu prüfen,  ob eine andere Versicherung nicht vielleicht günstiger ist.</p>
<p>Um den Wechsel zu einer anderen Versicherung zu gewährleisten ist es ratsam den Stichtag 30. November im Auge zu behalten. Bis zu diesem Tag muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingegangen sein! Wenn dieser Zeitpunkt versäumt wird, verlängert sich Ihr Versicherungsvertrag um ein weiteres Jahr.</p>
<p>Wenn der Stichtag doch mal verpasst werden sollte, kann unter Umständen vielleicht von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Police teurer wird, ohne dass sich der Leistungsinhalt des Versicherungsvertrages ändert.</p>
<p>&nbsp;</p>
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