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	<title>Klopsch &amp; Partner</title>
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	<description>Finden Sie den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen</description>
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	<title>Klopsch &amp; Partner</title>
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	<item>
		<title>Christin Harfenmeister ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht!</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/christin-harfenmeister-ist-fachanwaeltin-fuer-miet-und-wohnungseigentumsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jul 2026 08:18:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zusammenfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Christin Harfenmeister]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern hat Frau Rechtsanwältin Christin Harfenmeister die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ verliehen. Damit wird bestätigt, dass sie über besondere theoretische Kenntnisse sowie umfangreiche praktische Erfahrungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht verfügt. Wenn Sie einen Anwalt für Mietrecht in Rostock suchen, profitieren Sie von geprüfter Spezialisierung und fundierter Praxiserfahrung. Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht ... <a title="Christin Harfenmeister ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht!" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/christin-harfenmeister-ist-fachanwaeltin-fuer-miet-und-wohnungseigentumsrecht/" aria-label="Mehr Informationen über Christin Harfenmeister ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
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<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:33.33%"><div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full is-resized"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="148" height="390" src="https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2023/01/RAin-Harfenmeister.png" alt="" class="wp-image-5751" style="width:126px;height:auto" srcset="https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2023/01/RAin-Harfenmeister.png 148w, https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2023/01/RAin-Harfenmeister-114x300.png 114w" sizes="(max-width: 148px) 100vw, 148px" /><figcaption class="wp-element-caption">Christin Harfenmeister</figcaption></figure>
</div></div>



<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:66.66%">
<p class="wp-block-paragraph">Die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern hat Frau Rechtsanwältin Christin Harfenmeister die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ verliehen. Damit wird bestätigt, dass sie über besondere theoretische Kenntnisse sowie umfangreiche praktische Erfahrungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht verfügt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Sie einen Anwalt für Mietrecht in Rostock suchen, profitieren Sie von geprüfter Spezialisierung und fundierter Praxiserfahrung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Rostock – geprüfte Expertise</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Fachanwaltstitel im Mietrecht wird nur unter strengen Voraussetzungen verliehen. Benötigt werden ein erfolgreicher Fachanwaltslehrgang im Miet- und WEG-Recht, umfangreiche praktische Fallbearbeitung sowie regelmäßige Fortbildung im aktuellen Mietrecht</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade im Raum Rostock mit angespanntem Wohnungsmarkt gewinnt eine spezialisierte Beratung zunehmend an Bedeutung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Als Fachanwältin für Mietrecht in Rostock berät und vertritt Frau Harfenmeister unter anderem bei:</p>



<p class="wp-block-paragraph">• Kündigung von Mietverhältnissen</p>



<p class="wp-block-paragraph">• Mietminderung bei Wohnungsmängeln</p>



<p class="wp-block-paragraph">• Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern</p>



<p class="wp-block-paragraph">• Problemen im Wohnungseigentumsrecht (WEG)</p>



<p class="wp-block-paragraph">• Konflikten mit Maklern oder Nachbarn</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ziel ist stets eine effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – außergerichtlich oder vor Gericht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der Verleihung des Fachanwaltstitels stärkt Frau Harfenmeister gezielt den mietrechtlichen Schwerpunkt der Kanzlei.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Mietrecht in Rostock oder Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht oder Familienrecht benötigen, steht Ihnen Frau Harfenmeister kompetent zur Seite.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"><br></p>



<p class="wp-block-paragraph"><br></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Widerrufsrecht bei Gerüstbau-Vertrag: EuGH setzt Missbrauch Grenzen</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/widerrufsrecht-bei-geruestbau-vertrag-eugh-setzt-missbrauch-grenzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jul 2026 08:09:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerksverträge]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein aktuelles Urteil mit Bedeutung für Bauunternehmer und private Bauherren  Der Europäische Gerichtshof (Az.: C-564/24) hat im März 2026 entschieden: Wer das Widerrufsrecht gezielt nutzt, um bereits erbrachte Bauleistungen kostenlos zu behalten, handelt möglicherweise rechtsmissbräuchlich. Das ist eine wichtige Nachricht – für Handwerker und Bauunternehmer ebenso wie für private Bauherren. &#160; Der Fall: Gerüst gebaut, ... <a title="Widerrufsrecht bei Gerüstbau-Vertrag: EuGH setzt Missbrauch Grenzen" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/widerrufsrecht-bei-geruestbau-vertrag-eugh-setzt-missbrauch-grenzen/" aria-label="Mehr Informationen über Widerrufsrecht bei Gerüstbau-Vertrag: EuGH setzt Missbrauch Grenzen">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;">Ein aktuelles Urteil mit Bedeutung für Bauunternehmer und private Bauherren </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Der Europäische Gerichtshof (Az.: C-564/24) hat im März 2026 entschieden: Wer das Widerrufsrecht gezielt nutzt, um bereits erbrachte Bauleistungen kostenlos zu behalten, handelt möglicherweise rechtsmissbräuchlich. Das ist eine wichtige Nachricht – für Handwerker und Bauunternehmer ebenso wie für private Bauherren.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Der Fall: Gerüst gebaut, Rechnung nicht bezahlt </b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Eine Privatperson wollte ihr Haus aufstocken. Ihr Architekt organisierte alles – er holte Angebote ein, verhandelte und schickte der Gerüstbaufirma einen fertigen Vertragsentwurf per E-Mail. Die Firma unterschrieb, baute das Gerüst – und erhielt am Ende kein Geld.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Stattdessen erklärte die Auftraggeberin kurz vor Ablauf der verlängerten Widerrufsfrist den Widerruf des Vertrags. Ihr Argument: Die Firma hatte sie nie ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt. Wegen dieses Fehlers verlängert sich die Widerrufsfrist nach europäischem Recht auf bis zu 13 Monate. Und wer nicht belehrt wurde, muss nach einem Widerruf grundsätzlich keinen Wertersatz zahlen – selbst, wenn die Leistung längst erbracht ist.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Das Kammergericht Berlin legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser hat nun klare Antworten geliefert. </span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Was der EuGH entschieden hat – verständlich erklärt </b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Architekt als Helfer ändert nichts an der Verbrauchereigenschaft </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Wer als Privatperson baut, bleibt Verbraucher – auch wenn ein Architekt, Planer oder sonstiger Fachmann die gesamte Vertragsanbahnung übernimmt. Der EuGH stellt klar: Es kommt allein darauf an, ob jemand privat oder beruflich handelt. Wer ein Experte an seiner Seite hat, ist dadurch nicht weniger schutzbedürftig.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Was das für Sie bedeutet: Als Bauunternehmer können Sie sich nicht darauf berufen, dass Ihr Auftraggeber fachkundig beraten wurde und deshalb kein Verbraucher sei. Die Belehrungspflichten gelten unverändert.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Nachtrags-E-Mail kann eigenständigen Widerrufsanspruch auslösen </b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Wird ein Nachtrag oder eine Zusatzvereinbarung ausschließlich per E-Mail geschlossen, kann dies rechtlich als eigenständiger Fernabsatzvertrag gelten – mit der Folge, dass auch hier ein Widerrufsrecht entsteht und eine eigene Belehrung erforderlich ist.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Was das für Sie bedeutet: Gerade im Baualltag werden Nachträge häufig schnell und formlos per E-Mail vereinbart. Das kann teuer werden, wenn dabei keine Widerrufsbelehrung erfolgt.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Widerrufsrecht darf nicht zur Bereicherung missbraucht werden </b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Das ist die wichtigste Aussage des Urteils: Der EuGH erkennt ausdrücklich an, dass das Widerrufsrecht missbräuchlich ausgeübt werden kann.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Konkret: Hat jemand den Widerruf erst dann erklärt, als die Leistung bereits vollständig erbracht war – und offenbar nur deshalb, um die Leistung kostenlos zu behalten – kann der Unternehmer den Einwand des Rechtsmissbrauchs erheben.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Dafür müssen zwei Dinge zusammenkommen: </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">&#8211; Der Widerruf dient nicht dem eigentlichen Schutzzweck des Gesetzes. Das Widerrufsrecht soll es Verbrauchern ermöglichen, nach einem übereilten Vertragsschluss noch einmal zu prüfen, ob sie den Vertrag wirklich wollen – nicht dazu dienen, eine fertig gestellte Leistung nicht bezahlen zu müssen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">&#8211; Der Verbraucher hat den Widerruf absichtlich so eingesetzt, dass er auf Kosten des Unternehmers profitiert. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Ob das im Einzelfall so war, entscheiden die deutschen Gerichte. Der EuGH gibt aber klare Hinweise: Zeitpunkt des Widerrufs kurz vor Fristablauf, die Tatsache, dass der Verbraucher selbst den Vertragsinhalt vorgegeben hat, und das vollständige Ausnutzen der Leistung ohne jede Zahlungsbereitschaft können zusammen auf Missbrauch hindeuten.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Was das für Bauunternehmer bedeutet </b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Die gute Nachricht: Sie haben nun eine anerkannte rechtliche Möglichkeit, sich gegen missbräuchliche Widerrufe zu wehren.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Die wichtige Einschränkung: Wer seine Belehrungspflichten vernachlässigt, gibt dem Verbraucher erst die Möglichkeit, das Widerrufsrecht länger auszuüben. Die beste Absicherung bleibt deshalb die korrekte Widerrufsbelehrung von Anfang an.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Konkrete Empfehlungen:<br /></span><span style="font-weight: 400;"><br /></span><span style="font-weight: 400;">&#8211; Prüfen Sie bei jedem Auftrag, ob Ihr Vertragspartner als Verbraucher handelt </span><span style="font-weight: 400;"><br /></span><span style="font-weight: 400;">&#8211; Erteilen Sie in diesem Fall stets eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung – auch bei Nachträgen per E-Mail </span><span style="font-weight: 400;"><br /></span><span style="font-weight: 400;">&#8211; Dokumentieren Sie den gesamten Vertragsablauf sorgfältig </span><span style="font-weight: 400;"><br /></span><span style="font-weight: 400;">&#8211; Wenn ein Widerruf nach vollständiger Leistungserbringung erfolgt: Lassen Sie prüfen, ob der Einwand des Rechtsmissbrauchs greift</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Was das für private Bauherren bedeutet </b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Das Widerrufsrecht bleibt ein wichtiges Schutzinstrument. Wer als Privatperson einen Handwerker oder Bauunternehmer beauftragt und dabei nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, kann dieses Recht grundsätzlich auch noch Monate später ausüben.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Allerdings gilt jetzt klar: Wer die Leistung bewusst in Anspruch nimmt und erst danach widerruft, um die Zahlung zu umgehen, riskiert, dass das Gericht darin einen Missbrauch sieht.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="font-weight: 400;">Haben Sie Fragen zu diesem Thema? </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Rechtsanwalt Tamás Ignácz, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, berät Sie zu allen Fragen rund um Bauverträge – ob Sie als Bauunternehmer Ihre Verträge rechtssicher gestalten möchten oder als privater Bauherr Ihre Rechte kennen und durchsetzen wollen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Dieser Beitrag informiert allgemein über ein aktuelles Urteil und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.</span></p>


<p class="wp-block-paragraph"></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 02. August: Was Unternehmen jetzt wissen müssen</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/ki-kennzeichnungspflicht-ab-dem-02-august-was-unternehmen-jetzt-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jul 2026 08:05:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zusammenfassung]]></category>
		<category><![CDATA[KI-generierte Inhalte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-klopsch.de/?p=6392</guid>

					<description><![CDATA[Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, müssen künftig in bestimmten Fällen kenntlich machen, dass Inhalte mithilfe von KI erstellt oder wesentlich verändert wurden oder dass Nutzer mit einem KI-System interagieren. Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur Entwickler von KI-Systemen. Auch Unternehmen, ... <a title="KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 02. August: Was Unternehmen jetzt wissen müssen" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/ki-kennzeichnungspflicht-ab-dem-02-august-was-unternehmen-jetzt-wissen-muessen/" aria-label="Mehr Informationen über KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 02. August: Was Unternehmen jetzt wissen müssen">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;">Ab dem </span><b>2. August 2026</b><span style="font-weight: 400;"> gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, müssen künftig in bestimmten Fällen kenntlich machen, dass Inhalte mithilfe von KI erstellt oder wesentlich verändert wurden oder dass Nutzer mit einem KI-System interagieren.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur Entwickler von KI-Systemen. Auch Unternehmen, die KI im Arbeitsalltag nutzen, können kennzeichnungspflichtig sein – etwa beim Einsatz von Chatbots oder virtuellen Assistenten sowie bei der Veröffentlichung KI-generierter oder erheblich durch KI veränderter Bilder, Videos, Texte oder Sprachaufnahmen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Zu den typischen Anwendungsfällen gehören beispielsweise:</span></p>
<ul>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">KI-generierte Werbebilder oder Produktfotos,</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Social-Media-Beiträge mit KI-erstellten Bildern oder Videos,</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Chatbots auf der Unternehmenswebsite,</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">KI-generierte Sprachaufnahmen oder Werbespots sowie</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">sogenannte Deepfakes.</span></li>
</ul>
<p><span style="font-weight: 400;">Die Verordnung schreibt zwar keine bestimmte Form der Kennzeichnung vor, verlangt jedoch, dass Nutzer klar und verständlich darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System kommunizieren oder Inhalte künstlich erzeugt bzw. wesentlich durch KI verändert wurden. Kurze Hinweise wie „KI-generierter Inhalt“ oder „Sie kommunizieren mit einem KI-System“ können hierfür geeignet sein.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Verstöße gegen die Transparenzpflichten können erhebliche Konsequenzen haben. Die KI-Verordnung sieht Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor – maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag. Darüber hinaus können wettbewerbsrechtliche Ansprüche, insbesondere nach dem UWG, in Betracht kommen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre KI-Anwendungen zu identifizieren, bestehende Prozesse zu überprüfen und interne Richtlinien anzupassen. Ebenso wichtig ist die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für einen rechtskonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Die Kennzeichnungspflichten sind Teil des umfassenden europäischen Rechtsrahmens für Künstliche Intelligenz. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen hilft Unternehmen, rechtliche Risiken zu minimieren und den Einsatz von KI rechtssicher zu gestalten.</span></p>
<p>&nbsp;</p>


<p class="wp-block-paragraph"></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Unsere Expertise wächst: Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/unsere-expertise-waechst-fachanwaltstitel-im-bau-und-architektenrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Sep 2025 09:08:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergaberecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tamas Ignacz]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Baurecht war schon immer ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Mit der neuen Qualifikation von Rechtsanwalt Tamás Ignácz als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht können wir diesen Bereich nun auch mit einem anerkannten Fachanwaltstitel untermauern. Für unsere Mandanten bedeutet das: noch mehr Sicherheit, noch mehr Fachwissen und noch mehr Durchsetzungskraft bei allen Fragen rund um Bauprojekte. ... <a title="Unsere Expertise wächst: Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/unsere-expertise-waechst-fachanwaltstitel-im-bau-und-architektenrecht/" aria-label="Mehr Informationen über Unsere Expertise wächst: Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-8f761849 wp-block-columns-is-layout-flex">
<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:100%">
<div class="wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-8f761849 wp-block-columns-is-layout-flex">
<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:33.33%"><div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full is-resized"><a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/tamas-ignacz/"><img decoding="async" width="102" height="392" src="https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2022/08/rechtsanwalt-ignacz.png" alt="" class="wp-image-5340" style="width:126px;height:auto" srcset="https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2022/08/rechtsanwalt-ignacz.png 102w, https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2022/08/rechtsanwalt-ignacz-78x300.png 78w" sizes="(max-width: 102px) 100vw, 102px" /></a><figcaption class="wp-element-caption">Tamás Ignácz</figcaption></figure>
</div></div>



<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:66.66%">
<p class="wp-block-paragraph">Das <a href="https://ra-klopsch.de/bau-und-architektenrecht/">Baurecht</a> war schon immer ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Mit der neuen Qualifikation von Rechtsanwalt Tamás Ignácz als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht können wir diesen Bereich nun auch mit einem anerkannten Fachanwaltstitel untermauern. Für unsere Mandanten bedeutet das: noch mehr Sicherheit, noch mehr Fachwissen und noch mehr Durchsetzungskraft bei allen Fragen rund um Bauprojekte.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Unsere Kanzlei steht für ein starkes Team aus Spezialist:innen in vielen Fachgebieten – vom Medizinrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Erb- oder Arbeitsrecht. Gerade komplexe Fälle machen deutlich, wie wertvoll diese Vernetzung der Fachbereiche ist: Probleme betreffen selten nur ein Rechtsgebiet. Durch unsere breite Aufstellung können wir rechtliche Herausforderungen ganzheitlich erfassen und Lösungen entwickeln, die alle Aspekte berücksichtigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Der neue Fachanwaltstitel von Tamás Ignácz stärkt nicht nur unseren Kompetenzbereich im Baurecht, sondern auch den Teamgedanken: Spezialisierungen ergänzen sich, Wissen wird geteilt, und unsere Man-danten profitieren von einem Beratungskonzept, das über die Grenzen einzelner Rechtsgebiete hinausgeht.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>„Bauprojekte sind nie nur juristische Konstrukte – sie sind persönliche und wirtschaftliche Herzensangelegenheiten. Mein Ziel ist es, rechtliche Sicherheit zu schaffen, Streit zu vermeiden und gemeinsam mit meinen Kolleg:innen Lösungen zu entwickeln, die alle rechtlichen Blickwinkel berücksichtigen.“, so Rechtsanwalt Tamás Ignácz</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br><strong>Sie planen ein Bauvorhaben oder stehen vor rechtlichen Fragen im Baurecht?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne umfassend, praxisnah und mit dem gebündelten Wissen unserer Fachanwält:innen.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"><br></p>



<p class="wp-block-paragraph"><br></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Fachanwaltschaft im Handels- und Gesellschaftsrecht</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/neue-fachanwaltschaft-im-handels-und-gesellschaftsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Sep 2025 08:56:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Angelice Falk]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt]]></category>
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					<description><![CDATA[Unsere Kollegin Rechtsanwältin Angelice Falk hat erfolgreich den Titel Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht erworben. Damit verstärkt sie die bereits bestehende Expertise unserer Kanzlei in diesem zentralen Rechtsgebiet. Gerade Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer profitieren von dieser besonderen Qualifikation: Ob bei der Gründung, der Umstrukturierung, beim Unternehmenskauf oder in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten – Angelice Falk berät mit ... <a title="Neue Fachanwaltschaft im Handels- und Gesellschaftsrecht" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/neue-fachanwaltschaft-im-handels-und-gesellschaftsrecht/" aria-label="Mehr Informationen über Neue Fachanwaltschaft im Handels- und Gesellschaftsrecht">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-8f761849 wp-block-columns-is-layout-flex">
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<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:33.33%"><div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full is-resized"><a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/angelice-falk/"><img decoding="async" width="95" height="391" src="https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2023/01/RAin-Falk.png" alt="" class="wp-image-5752" style="width:128px;height:auto" srcset="https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2023/01/RAin-Falk.png 95w, https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2023/01/RAin-Falk-73x300.png 73w" sizes="(max-width: 95px) 100vw, 95px" /></a><figcaption class="wp-element-caption">Angelice Falk</figcaption></figure>
</div></div>



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<p class="wp-block-paragraph">Unsere Kollegin Rechtsanwältin Angelice Falk hat erfolgreich den Titel Fachanwältin für <a href="https://ra-klopsch.de/internationales-handels-und-gesellschaftsrecht/">Handels- und Gesellschaftsrecht</a> erworben. Damit verstärkt sie die bereits bestehende Expertise unserer Kanzlei in diesem zentralen Rechtsgebiet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer profitieren von dieser besonderen Qualifikation: Ob bei der Gründung, der Umstrukturierung, beim Unternehmenskauf oder in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten – Angelice Falk berät mit fundierter Fachkenntnis und praxisnaher Lösungsorientierung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Stärke unserer Kanzlei liegt in der Vernetzung der Fachbereiche: Handels- und Gesellschaftsrechtliche Fragen betreffen häufig auch angrenzende Themen wie Arbeitsrecht, Erbrecht oder Unternehmensnach-folge. Durch die Zusammenarbeit unserer spezialisierten Fachanwält:innen erhalten unsere Mandanten Lösungen, die alle rechtlichen Aspekte im Blick behalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Unternehmen stehen heute vor komplexen rechtlichen Herausforderungen – von der Gründung bis zur Nachfolge. Mir ist wichtig, Lösungen zu entwickeln, die nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch unternehmerisch sinnvoll sind.“, stellt Rechtsanwältin Falk ihre Prioritäten dar.</p>
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