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	<title>Klopsch &amp; Partner</title>
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	<description>Finden Sie den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen</description>
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	<title>Klopsch &amp; Partner</title>
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	<item>
		<title>Unsere Expertise wächst: Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/unsere-expertise-waechst-fachanwaltstitel-im-bau-und-architektenrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Sep 2025 09:08:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergaberecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tamas Ignacz]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Baurecht war schon immer ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Mit der neuen Qualifikation von Rechtsanwalt Tamás Ignácz als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht können wir diesen Bereich nun auch mit einem anerkannten Fachanwaltstitel untermauern. Für unsere Mandanten bedeutet das: noch mehr Sicherheit, noch mehr Fachwissen und noch mehr Durchsetzungskraft bei allen Fragen rund um Bauprojekte. ... <a title="Unsere Expertise wächst: Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/unsere-expertise-waechst-fachanwaltstitel-im-bau-und-architektenrecht/" aria-label="Mehr dazu unter Unsere Expertise wächst: Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht">Weiterlesen</a>]]></description>
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<figure class="aligncenter size-full is-resized"><a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/tamas-ignacz/"><img decoding="async" width="102" height="392" src="https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2022/08/rechtsanwalt-ignacz.png" alt="" class="wp-image-5340" style="width:126px;height:auto" srcset="https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2022/08/rechtsanwalt-ignacz.png 102w, https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2022/08/rechtsanwalt-ignacz-78x300.png 78w" sizes="(max-width: 102px) 100vw, 102px" /></a><figcaption class="wp-element-caption">Tamás Ignácz</figcaption></figure></div></div>



<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:66.66%">
<p>Das <a href="https://ra-klopsch.de/bau-und-architektenrecht/">Baurecht</a> war schon immer ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Mit der neuen Qualifikation von Rechtsanwalt Tamás Ignácz als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht können wir diesen Bereich nun auch mit einem anerkannten Fachanwaltstitel untermauern. Für unsere Mandanten bedeutet das: noch mehr Sicherheit, noch mehr Fachwissen und noch mehr Durchsetzungskraft bei allen Fragen rund um Bauprojekte.</p>



<p><br>Unsere Kanzlei steht für ein starkes Team aus Spezialist:innen in vielen Fachgebieten – vom Medizinrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Erb- oder Arbeitsrecht. Gerade komplexe Fälle machen deutlich, wie wertvoll diese Vernetzung der Fachbereiche ist: Probleme betreffen selten nur ein Rechtsgebiet. Durch unsere breite Aufstellung können wir rechtliche Herausforderungen ganzheitlich erfassen und Lösungen entwickeln, die alle Aspekte berücksichtigen.</p>



<p><br>Der neue Fachanwaltstitel von Tamás Ignácz stärkt nicht nur unseren Kompetenzbereich im Baurecht, sondern auch den Teamgedanken: Spezialisierungen ergänzen sich, Wissen wird geteilt, und unsere Man-danten profitieren von einem Beratungskonzept, das über die Grenzen einzelner Rechtsgebiete hinausgeht.</p>



<p><br>„Bauprojekte sind nie nur juristische Konstrukte – sie sind persönliche und wirtschaftliche Herzensangelegenheiten. Mein Ziel ist es, rechtliche Sicherheit zu schaffen, Streit zu vermeiden und gemeinsam mit meinen Kolleg:innen Lösungen zu entwickeln, die alle rechtlichen Blickwinkel berücksichtigen.“, so Rechtsanwalt Tamás Ignácz</p>



<p><br><strong>Sie planen ein Bauvorhaben oder stehen vor rechtlichen Fragen im Baurecht?</strong></p>



<p><br>Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne umfassend, praxisnah und mit dem gebündelten Wissen unserer Fachanwält:innen.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>



<p><br></p>



<p><br></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Fachanwaltschaft im Handels- und Gesellschaftsrecht</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/neue-fachanwaltschaft-im-handels-und-gesellschaftsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Sep 2025 08:56:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Angelice Falk]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt]]></category>
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					<description><![CDATA[Unsere Kollegin Rechtsanwältin Angelice Falk hat erfolgreich den Titel Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht erworben. Damit verstärkt sie die bereits bestehende Expertise unserer Kanzlei in diesem zentralen Rechtsgebiet. Gerade Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer profitieren von dieser besonderen Qualifikation: Ob bei der Gründung, der Umstrukturierung, beim Unternehmenskauf oder in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten – Angelice Falk berät mit ... <a title="Neue Fachanwaltschaft im Handels- und Gesellschaftsrecht" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/neue-fachanwaltschaft-im-handels-und-gesellschaftsrecht/" aria-label="Mehr dazu unter Neue Fachanwaltschaft im Handels- und Gesellschaftsrecht">Weiterlesen</a>]]></description>
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<figure class="aligncenter size-full is-resized"><a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/angelice-falk/"><img decoding="async" width="95" height="391" src="https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2023/01/RAin-Falk.png" alt="" class="wp-image-5752" style="width:128px;height:auto" srcset="https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2023/01/RAin-Falk.png 95w, https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2023/01/RAin-Falk-73x300.png 73w" sizes="(max-width: 95px) 100vw, 95px" /></a><figcaption class="wp-element-caption">Angelice Falk</figcaption></figure></div></div>



<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:66.66%">
<p>Unsere Kollegin Rechtsanwältin Angelice Falk hat erfolgreich den Titel Fachanwältin für <a href="https://ra-klopsch.de/internationales-handels-und-gesellschaftsrecht/">Handels- und Gesellschaftsrecht</a> erworben. Damit verstärkt sie die bereits bestehende Expertise unserer Kanzlei in diesem zentralen Rechtsgebiet.</p>



<p>Gerade Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer profitieren von dieser besonderen Qualifikation: Ob bei der Gründung, der Umstrukturierung, beim Unternehmenskauf oder in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten – Angelice Falk berät mit fundierter Fachkenntnis und praxisnaher Lösungsorientierung.</p>



<p>Die Stärke unserer Kanzlei liegt in der Vernetzung der Fachbereiche: Handels- und Gesellschaftsrechtliche Fragen betreffen häufig auch angrenzende Themen wie Arbeitsrecht, Erbrecht oder Unternehmensnach-folge. Durch die Zusammenarbeit unserer spezialisierten Fachanwält:innen erhalten unsere Mandanten Lösungen, die alle rechtlichen Aspekte im Blick behalten.</p>



<p>„Unternehmen stehen heute vor komplexen rechtlichen Herausforderungen – von der Gründung bis zur Nachfolge. Mir ist wichtig, Lösungen zu entwickeln, die nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch unternehmerisch sinnvoll sind.“, stellt Rechtsanwältin Falk ihre Prioritäten dar.</p>
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<p><br></p>



<p><br></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Widerrufsrecht bei Handwerksverträgen: Wann Handwerker ihren Werklohn verlieren</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/widerrufsrecht-bei-handwerksvertraegen-wann-handwerker-ihren-werklohn-verlieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 May 2025 10:15:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerksverträge]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Verträge an der Haustür abgeschlossen? Handwerker aufgepasst! Wer private Auftraggeber nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt, riskiert den vollständigen Verlust des Werklohns. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie teuer eine fehlende Belehrung werden kann. Aktuelles Urteil: Kein Geld ohne Widerrufsbelehrung Das LG Frankenthal, Urteil vom 15.04.2025 &#8211; 8 O 214/24 hat entschieden: Ein Handwerker, der den ... <a title="Widerrufsrecht bei Handwerksverträgen: Wann Handwerker ihren Werklohn verlieren" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/widerrufsrecht-bei-handwerksvertraegen-wann-handwerker-ihren-werklohn-verlieren/" aria-label="Mehr dazu unter Widerrufsrecht bei Handwerksverträgen: Wann Handwerker ihren Werklohn verlieren">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Verträge an der Haustür abgeschlossen? Handwerker aufgepasst! Wer private Auftraggeber nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt, riskiert den vollständigen Verlust des Werklohns. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie teuer eine fehlende Belehrung werden kann.</p>
<p><strong>Aktuelles Urteil: Kein Geld ohne Widerrufsbelehrung</strong></p>
<p>Das LG Frankenthal, Urteil vom 15.04.2025 &#8211; 8 O 214/24 hat entschieden: Ein Handwerker, der den Verbraucher bei einem sogenannten Haustürgeschäft nicht korrekt über sein Widerrufsrecht informiert, hat keinen Anspruch auf Werklohn – auch wenn die Arbeiten bereits vollständig erbracht wurden.</p>
<p><strong>Der Fall im Überblick:</strong></p>
<p>Im April 2024 beauftragte der Eigentümer eines großzügigen Gartengrundstücks ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen mit umfangreichen Gestaltungs- und Pflegearbeiten. Nach Abschluss der Arbeiten stellte der Handwerker eine Rechnung in Höhe von rund 19.000 Euro. Zwischen den Parteien entbrannte jedoch ein Streit über die Höhe des vereinbarten Stundensatzes sowie darüber, ob die Rechnung inhaltlich nachvollziehbar und prüffähig sei. Der Gartenbesitzer verweigerte daraufhin die Zahlung und erklärte im September 2024 den Widerruf des Vertrags.</p>
<p><strong>Das Urteil: </strong></p>
<p>Das Landgericht Frankenthal stellte sich in seinem Urteil auf die Seite des Verbrauchers. Da der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, stand dem Kunden nach Auffassung der Richter ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung durch den Gartenbauer sei jedoch nicht erfolgt.</p>
<p>Infolgedessen habe die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen begonnen. Stattdessen gelte nach § 356 Abs. 3 BGB eine verlängerte Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen. Diese Frist war zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung im September 2024 noch nicht abgelaufen. Der Widerruf sei daher wirksam erfolgt.</p>
<p><strong>Kein Werklohn, kein Wertersatz – vollständiger Anspruchsverlust</strong></p>
<p>Das Gericht stellte weiter klar, dass dem Gartenbauunternehmen weder ein Anspruch auf Werklohn noch ein Anspruch auf Wertersatz zustehe. Die unterlassene Belehrung führe dazu, dass sämtliche Vergütungsansprüche des Unternehmers entfallen – auch dann, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde.</p>
<p>Zur Begründung verwies das Gericht auf das europäische Verbraucherschutzrecht, das bewusst eine sanktionierende Wirkung vorsieht: Unternehmer, die ihre gesetzlichen Belehrungspflichten verletzen, sollen keine Kompensation für ihre Leistungen erhalten, um so einen Anreiz zur ordnungsgemäßen Belehrung zu schaffen.</p>
<p><strong>Was gilt rechtlich?</strong></p>
<p>Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden (z. B. bei einem Vor-Ort-Termin oder einem Aufmaß), sind nach § 312b BGB sogenannte Haustürgeschäfte. Wird ein solcher Vertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen, muss der Unternehmer den Kunden schriftlich über sein Widerrufsrecht belehren.</p>
<p><strong>Was bedeutet das für die Praxis? </strong></p>
<p><strong>Für Handwerksbetriebe:</strong></p>
<ul>
<li>Widerrufsrecht immer beachten: Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen (z. B. beim Kunden vor Ort), handelt es sich um ein Haustürgeschäft – mit Widerrufsrecht für Verbraucher.</li>
<li>Pflicht zur Widerrufsbelehrung: Ohne schriftliche und ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.</li>
<li>Risiko: Kein Geld trotz Leistung: Wird die Belehrung unterlassen, kann der Verbraucher auch Monate später widerrufen – mit der Folge, dass kein Werklohn geschuldet ist.</li>
<li>Kein Wertersatz möglich: Selbst bei vollständig erbrachter Arbeit besteht kein Anspruch auf Entschädigung – ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust!</li>
</ul>
<p><strong>Tipp:</strong> Verwenden Sie professionelle Vertragsformulare mit rechtssicherer Widerrufsbelehrung – wir helfen Ihnen gerne bei der Gestaltung!</p>
<p><strong>Für Verbraucher:</strong></p>
<ul>
<li>Sie haben ein Widerrufsrecht, wenn Sie einen Handwerker außerhalb dessen Geschäftsräumen beauftragen.</li>
<li>Ohne Belehrung: Die Frist zum Widerruf beträgt dann ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss.</li>
<li>Widerruf möglich, auch wenn die Leistung bereits erbracht wurde –</li>
<li><strong>aber</strong>: Lassen Sie sich vorher rechtlich beraten, um mögliche Folgen korrekt einzuschätzen.</li>
</ul>
<p>Für Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen Herr <a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/tamas-ignacz/">Tamás Ignácz</a> als Ansprechpartner zur Verfügung.</p>


<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nachruf auf Herrn Dr. Detlev Geerds</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/nachruf-auf-herrn-dr-detlev-geerds/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 15:48:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zusammenfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Geerds]]></category>
		<category><![CDATA[Nachruf]]></category>
		<category><![CDATA[Trauer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-klopsch.de/?p=6314</guid>

					<description><![CDATA[Mit großer Betroffenheit und tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Partner, Kollegen Herrn Dr. Detlev Geerds, der nach schwerer Krankheit verstorben ist.

Dr. Geerds war ein Mensch mit außergewöhnlicher Stärke, der trotz seiner Krankheit bis zuletzt aktiv und zugewandt geblieben ist. Als Rechtsanwalt und Partner war er eine feste Größe in unserer Kanzlei – freundlich im Umgang und stets mit einem offenen Ohr für Kollegen und Mandanten.

Seine positive Ausstrahlung, sein Humor und seine Lebensfreude werden uns sehr fehlen. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und allen, die ihm nahestanden.

Wir werden Dr. Geerds in dankbarer Erinnerung behalten.

Die Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei Klopsch &#038; Partner Rechtsanwälte]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Mit großer Betroffenheit und tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Partner, Kollegen Herrn Dr. Detlev Geerds, der nach schwerer Krankheit verstorben ist.</p>



<p>Dr. Geerds war ein Mensch mit außergewöhnlicher Stärke, der trotz seiner Krankheit bis zuletzt aktiv und zugewandt geblieben ist. Als Rechtsanwalt und Partner war er eine feste Größe in unserer Kanzlei – freundlich im Umgang und stets mit einem offenen Ohr für Kollegen und Mandanten.</p>



<p>Seine positive Ausstrahlung, sein Humor und seine Lebensfreude werden uns sehr fehlen. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und allen, die ihm nahestanden.</p>



<p>Wir werden Dr. Geerds in dankbarer Erinnerung behalten.</p>



<p>Die Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei Klopsch &amp; Partner Rechtsanwälte</p>



<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/hinweisgeberschutzgesetz-beschlossen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 13:54:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweisgeberschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweisgeberschutzsystem]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower-Richtlinie]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-klopsch.de/?p=6192</guid>

					<description><![CDATA[Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses haben Bundestag und Bundesrat Mitte Mai das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) &#8211; die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie &#8211; in modifizierter Form beschlossen. Nach der kurzfristig zu erwartenden Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben lediglich eine Umsetzungsfrist von einem Monat, müssen also ... <a title="Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/hinweisgeberschutzgesetz-beschlossen/" aria-label="Mehr dazu unter Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses haben Bundestag und Bundesrat Mitte Mai das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) &#8211; die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie &#8211; in modifizierter Form beschlossen. Nach der kurzfristig zu erwartenden Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft.</p>



<p>Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben lediglich eine Umsetzungsfrist von einem Monat, müssen also ab Mitte Juni 2023 ein Hinweisgeberschutzsystem eingerichtet haben. Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden bleibt bis zum 17.12.2023 Zeit.</p>



<p>Das jetzt beschlossene Gesetz bringt Erleichterungen gegenüber dem ursprünglich beschlossenen Gesetz, das am Widerspruch des Bundesrates scheiterte:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Nicht geändert wurde der Katalog der gemeldeten Verstöße, der deutlich über die EU-Richtlinie hinaus geht und eine Vielzahl weiterer Straftaten und Bußgeldtatbestände erfasst.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Das ursprüngliche Wahlrecht des einen Verstoß meldenden Beschäftigten wird durch einen Vorrang der Meldung bei der internen Meldestellen ersetzt. Sofern intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien zu befürchten sind, ist die Meldung an die interne Meldestellen zu bevorzugen.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Pflicht, anonyme Meldekanäle zu schaffen, wurde aus dem Gesetz gestrichen. Sollten künftig bei internen Meldestellen anonyme Meldungen eingehen, so sollen diese jedoch ebenfalls bearbeitet werden.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Das Verbot von Repressalien gegen hinweisgebende Personen bleibt bestehen, die Vermutung, dass die Benachteiligung auf der Meldung beruht, besteht aber künftig nur dann, wenn diese das auch im Pro auf 50.000&nbsp; die Bußgelder für Unternehmen, die gegen Bestimmungen des Hinweisgebers Schutzgesetzes verstoßen werden von 100.000</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Bußgelder für Unternehmen wegen Verstoßes gegen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes werden von 100.000 € auf 50.000 € halbiert.</li>
</ul>



<p>Für Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitenden besteht jetzt akuter Handlungsbedarf. Aber auch Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden müssen sich spätestens jetzt Gedanken über die Schaffung eines internen Hinweisgeberschutzsystems machen und dieses bis zum 17. Dezember 2023 einrichten, wollen sie kein Bußgeld riskieren.</p>



<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
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