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	<title>Punkte Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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	<description>Finden Sie den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen</description>
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	<title>Punkte Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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		<title>Entscheidung des Monats! Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Oct 2014 11:47:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen. Das Schild soll nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm lediglich für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung  Akzeptanz schaffen. Meines Erachtens wird hier lediglich der Fiskus geschützt. In dem vorliegenden Fall wurde mit einem elektronischen Verkehrszeichen 80 km/h angeordnet. Die Messung sei im Januar erfolgt, winterliche Verhältnisse lagen ... <a title="Entscheidung des Monats! Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen." class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/entscheidung-des-monats-das-zusatzschild-schneeflocke-soll-auch-gelten-wenn-keine-winterlichen-verhaltnisse-vorliegen/" aria-label="Mehr Informationen über Entscheidung des Monats! Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen.">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen.</p>
<p>Das Schild soll nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm lediglich für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung  Akzeptanz schaffen. Meines Erachtens wird hier lediglich der Fiskus geschützt.</p>
<p>In dem vorliegenden Fall wurde mit einem elektronischen Verkehrszeichen 80 km/h angeordnet. Die Messung sei im Januar erfolgt, winterliche Verhältnisse lagen wohl nicht vor. Unter diesem Zeichen war das Zusatzschild „Schneeflocke“ angebracht. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen zu einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot. Der Betroffene legte dagegen Rechtsbeschwerde ein, da keine winterlichen Verhältnisse geherrscht hätten. In jedem Fall sei die Beschilderung irreführend gewesen.</p>
<p>Das Oberlandesgericht bestätigte diese meines Erachtens falsche Entscheidung des Amtsgerichts mit dem Argument. dass bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen Hinweis darauf enthalte, dass die darüber angebrachte Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Verhältnisse abwehren solle. Dieser Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erhöhen, so die Richter. Das Schild diene lediglich der Information und enthalte keine zeitliche Einschränkung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit. Daher hätten Kraftfahrer die Anordnung auch bei trockener Fahrbahn zu beachten (Beschl. v. 04.09.2014, Az. 1 RBs 125/14).</p>
<p>Das ist nach meiner Meinung eindeutig falsch! Zum einen liegt wohl eine sog. beschränkte Beschränkung vor; Vergleichbar mit dem Zusatzschild „bei Nässe“. Auch in diesem Fall müssen die Voraussetzungen von „Nässe“ vorliegen. Zum anderen unterlag der Betroffene nach meiner Meinung einem Irrtum nach § 11 Abs. 2 OWiG, da er nicht vom der Geltung des Schildes ausgehen musste.</p>
<p>Zumindest hätte das Amtsgericht von einem Fahrverbot absehen müssen / können.</p>
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		<title>Darf der Fahrlehrer während der Fahrstunde auf dem Beifahrersitz telefonieren?</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/darf-der-fahrlehrer-wahrend-der-fahrstunde-auf-dem-beifahrersitz-telefonieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Nov 2013 21:03:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Freispruch]]></category>
		<category><![CDATA[Geldbuße]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrszentralregister]]></category>
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					<description><![CDATA[In dem zu entscheidenden Fall waren wie üblich der Fahrlehrer und sein Fahrschüler mit dem Fahrschulwagen auf einer Ausbildungsfahrt. Während die bereits relativ erfahrene und souveräne Fahrschülerin fuhr saß der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz und telefonierte mit seinem Handy (ohne Freisprecheinrichtung natürlich!) Ist das nun verboten und ein Verstoß wegen des verbotswidrigen Nutzens eines Mobilfunktelefons ... <a title="Darf der Fahrlehrer während der Fahrstunde auf dem Beifahrersitz telefonieren?" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/darf-der-fahrlehrer-wahrend-der-fahrstunde-auf-dem-beifahrersitz-telefonieren/" aria-label="Mehr Informationen über Darf der Fahrlehrer während der Fahrstunde auf dem Beifahrersitz telefonieren?">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In dem zu entscheidenden Fall waren wie üblich der Fahrlehrer und sein Fahrschüler mit dem Fahrschulwagen auf einer Ausbildungsfahrt. Während die bereits relativ erfahrene und souveräne Fahrschülerin fuhr saß der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz und telefonierte mit seinem Handy (ohne Freisprecheinrichtung natürlich!) <span id="more-238"></span><br />
Ist das nun verboten und ein Verstoß wegen des verbotswidrigen Nutzens eines Mobilfunktelefons als Kraftfahrzeugführer? Das Amtsgericht Neuss sagt ja. Gegen diese Entscheidung, welche eine Geldbuße und wohl für den Fahrlehrer entscheidendere Strafe von einem Punkt in Flensburg wehrte sich eben dieser.<br />
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah das anders und sprach den Betroffenen Fahrlehrer von diesem Vorwurf frei.<br />
Der Fahrlehrer, als Beifahrer eines fortgeschrittenen Fahrschülers, führt nicht ein Fahrzeug im Sinne des § 23 I a Satz 1 StVO.<br />
Eigentlich ist Fahrlehrer nach § 2 Abs. 15 Satz 2 StVG bei Ausbildungsfahrten der Führer des Kraftfahrzeugs im Sinne des Gesetzes, wenn er den am Steuer sitzenden und noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befindlichen Fahrschüler begleitet. Dies galt in dem zu entscheidenden Fall jedoch nicht, so das Oberlandesgericht.<br />
Der Fahrlehrer war in der Tatsituation auch in Anwendung allgemeiner Grundsätze nicht als Fahrzeugführer im Sinne von § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO anzusehen. Wenn der Fahrlehrer den Fahrschüler nur mündlich anleitet ist er eben gerade kein Fahrzeugführer.<br />
das verbotswidrige Nutzen eines Handys ist ein eigenhändiges Delikt und kann daher nur durch den verwirklicht werden, der das Fahrzeug lenkt. Bei fortgeschrittenen Fahrschülern ist das in der Regel nicht mehr der Fall, da diese nur noch angeleitet werde. Wenn es sich um einen blutigen Fahranfänger handelt, wird das wohl anders zu beurteilen sein.</p>
<p>Allein Beobachtungs- und Kontrollpflichten des Fahrlehrers reichen nicht aus, um ihn als Fahrzeugführer zu identifizieren.<br />
Zu beachten ist danach, dass der Verordnungsgeber mit dem Verbot der Handynutzung nicht jegliche Ablenkung durch Telefonate während der Fahrt sanktionieren wollte.</p>
<p>Anwaltliche Vertretung lohnt sich!</p>
<p>Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.2013 &#8211; IV-1 RBs 80/13</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>&#8222;Schnäppchen&#8220; &#8211; Blitzer &#8222;Alles muss raus!&#8220;</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/teurer-blitzer-finnland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Oct 2013 19:27:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Geldbuße]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
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					<description><![CDATA[Das nenne ich mal ein Schnäppchen! Eine Geschindigkeitsüberschreitung von 27km/h innerorts kostet bei uns in Deutschland 100,00 € zzgl. 23,50 €. Dazu kommen 3 Punkte in Flensburg. In Finnland soll ein Unternehmer nun für denselben Vorwurf das unglaubliche Bußgeld von 95.000,00 € zahlen. So berichten verschiedene Medien im www. Das Bußgeld richtet sich in Finnland nämlich nach ... <a title="&#8222;Schnäppchen&#8220; &#8211; Blitzer &#8222;Alles muss raus!&#8220;" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/teurer-blitzer-finnland/" aria-label="Mehr Informationen über &#8222;Schnäppchen&#8220; &#8211; Blitzer &#8222;Alles muss raus!&#8220;">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das nenne ich mal ein Schnäppchen!</p>
<p>Eine Geschindigkeitsüberschreitung von 27km/h innerorts kostet bei uns in Deutschland 100,00 € zzgl. 23,50 €. Dazu kommen 3 Punkte in Flensburg.</p>
<p><span id="more-215"></span></p>
<p>In Finnland soll ein Unternehmer nun für denselben Vorwurf das unglaubliche Bußgeld von 95.000,00 € zahlen. So berichten verschiedene Medien im www.</p>
<p>Das Bußgeld richtet sich in Finnland nämlich nach dem persönlichen Einkommen des Betroffenen.</p>
<p>Da scheint in Finnland eine gute anwaltliche Vertretung umso wichtiger zu sein.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ich kann doch deine Punkte nehmen!</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/kann-man-punkte-aus-seinem-verkehrszentralregister-einfach-verkaufen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Aug 2013 14:01:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Geldbuße]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrszentralregister]]></category>
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					<description><![CDATA[Bei meinen Fahrschulvorträgen  sowie in vielen Mandantengesprächen höre ich immer wieder, dass die Meinung kursiert, man könnte für Geld seine Punkte tauschen.  Gerade wenn Mandanten viele Voreintragungen haben, klingt es verlockend die Punkte an „jemand&#8216; anderen abzugeben&#8220;. Punkte zu verkaufen, geht jedoch nicht so einfach. Die Dienstleister, die solche Angebote machen meinen das wegen einer ... <a title="Ich kann doch deine Punkte nehmen!" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/kann-man-punkte-aus-seinem-verkehrszentralregister-einfach-verkaufen/" aria-label="Mehr Informationen über Ich kann doch deine Punkte nehmen!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bei meinen Fahrschulvorträgen  sowie in vielen Mandantengesprächen höre ich immer wieder, dass die Meinung kursiert, man könnte für Geld seine Punkte tauschen.  Gerade wenn Mandanten viele Voreintragungen haben, klingt es verlockend die Punkte an „jemand&#8216; anderen abzugeben&#8220;. <span id="more-196"></span><br />
Punkte zu verkaufen, geht jedoch nicht so einfach. Die Dienstleister, die solche Angebote machen meinen das wegen einer Gesetzeslücke möglich. Dabei ist es wie folgt:</p>
<p>Die Betroffenen schicken ihren Anhörungsbogen an diese Agentur. Dort werden dann Strohmänner- bzw. frauen gesucht, welche demjenigen ähnlich sehen, die auf dem Messfoto abgebildet sind. Auch das Alter und das Geschlecht sollten in etwa passen. Bei der Rücksendung fällt dann der Bußgeldstelle nicht auf, dass hier etwas nicht stimmt. Dann kann die Geldbuße gezahlt werden und die Punkte werden bei dem Strohmann ins Verkehrszentralregister eingetragen. Das ganze kostet dann meist eine Grundgebühr von 100,00 € und weitere 100,00 € pro Punkt.</p>
<p>Die Frage ist ja nun: Darf man das? Der Strohmann selbst darf sich selbst einer Tat straffrei bezichtigen. Aber durch das Eintragen der falschen Daten im Anhörungsbogen wird von dem Strohmann der Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung erfüllt. Da der Strohmann das auch noch tat um sich selbst zu bereichern, ist das mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bedroht. Der eigentliche Verkehrssünder, der seine Punkte verkaufen wollte, riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.</p>
<p>Auch wenn man ohne Hilfe solcher Agenturen einen anderen findet, der sich als Verkehrssünder ausgibt macht sich strafbar. Es handelt sich dabei um den Straftatbestand der Verdächtigung Unschuldiger.</p>
<p>Es sollte daher zunächst geprüft werden, ob der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit rechtmäßig erhoben ist oder eine Einstellung erreicht werden kann. Das zahlt dann wenigstens auch eine Rechtsschutzversicherung.  Ferner gibt es auch andere Möglichkeiten Punkte abzubauen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kein Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß bei Mitzählen</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/kein-fahrverbot-wegen-rotlichtverstos-bei-mitzahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Aug 2013 13:11:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ampel]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht Rostock]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Rotlicht]]></category>
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					<description><![CDATA[Mein Mandant war sich sicher vor sechs (!) Monaten bei gelb über die Ampel gefahren zu sein. Die Polizeibeamten wollten aber sogar sicher sein, dass mein Mandant mehr als 1 Sekunde nach dem Rotlicht über die Haltelinie fuhr. Es drohten daher 200,00 € Bußgeld sowie 1 Monat Fahrverbot. Die Polizeibeamten haben keine gezielte Überwachung gemacht, ... <a title="Kein Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß bei Mitzählen" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/kein-fahrverbot-wegen-rotlichtverstos-bei-mitzahlen/" aria-label="Mehr Informationen über Kein Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß bei Mitzählen">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Mandant war sich sicher vor sechs (!) Monaten bei gelb über die Ampel gefahren zu sein. Die Polizeibeamten wollten aber sogar sicher sein, dass mein Mandant mehr als 1 Sekunde nach dem Rotlicht über die Haltelinie fuhr.</p>
<p>Es drohten daher 200,00 € Bußgeld sowie 1 Monat Fahrverbot.</p>
<p><span id="more-192"></span>Die Polizeibeamten haben keine gezielte Überwachung gemacht, sondern standen auf der Linksabbiegerspur. Dann wollen sie gesehen haben, dass mein Mandant sie kurz vor der Ampel rechts überholt hat. Ohne zu zögern zählte der Polizeibeamte auf dem Beifahrersitz 21, 22, 23. Damit will der den sog. qualifizierten Rotlichtverstoß ordnungsgemäß festgestellt haben. Aber wo er begonnen hat zu zählen und wo er aufgehört hat wurde nicht klar.  Die Fahrerin selbst sagte aus, dass mein Mandant eindeutig bei &#8222;Rot&#8220; gefahren ist. Mehr war bei der Aussage nicht zu holen.</p>
<p>Das war auch schon aus der Akte der Bußgeldstelle zu entnehmen. Ich habe daraufhin umfassend dargestellt, dass die Voraussetzungen für die Dokumentation eines Rotlichtverstoßes mit mehr als einer Sekunde nicht vorliegen und in jedem Fall kein Fahrerbot erteilt werden kann. Die Bußgeldstelle sieht das alles anders und gibt die Sache an das Amtsgericht Rostock ab. Dort fand heute die Hauptverhandlung statt.</p>
<p>Die Polizeibeamten sagten dann eben aus was sie gesehen haben wollen. Das haben Sie auch wahrheitsgemäß gemacht und auch mal mitgeteilt, dass sie sich nicht an alles genau erinnern können. Das war gut.</p>
<p>Was aber gerade nicht gut war, dass die Beamten nicht im Ansatz wussten, welche Voraussetzungen an die Dokumentation eines qualifizierten Rotlichtverstoßes durch Mitzählen von der obergerichtlichen Rechtsprechung festgelegt worden sind. Denn dann hätte man sich das ganze Verfahren sparen können. Hätte die Bußgeldstelle oder die Polizeibeamten vor Ort einen einfachen Rotlichtverstoß (unter einer Sekunde) geahndet, mit 90,00 € und 3 Flens, hätte mein Mandant sicher (ohne Rechtsschutzversicherung) keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.</p>
<p>Aber als Selbstständiger ohne Angestellte kann man eben kein Fahrverbot gebrauchen. Und dieses konnte heute wenigstens abgewendet werden.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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