Kein Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß bei Mitzählen

Mein Mandant war sich sicher vor sechs (!) Monaten bei gelb über die Ampel gefahren zu sein. Die Polizeibeamten wollten aber sogar sicher sein, dass mein Mandant mehr als 1 Sekunde nach dem Rotlicht über die Haltelinie fuhr.

Es drohten daher 200,00 € Bußgeld sowie 1 Monat Fahrverbot.

Die Polizeibeamten haben keine gezielte Überwachung gemacht, sondern standen auf der Linksabbiegerspur. Dann wollen sie gesehen haben, dass mein Mandant sie kurz vor der Ampel rechts überholt hat. Ohne zu zögern zählte der Polizeibeamte auf dem Beifahrersitz 21, 22, 23. Damit will der den sog. qualifizierten Rotlichtverstoß ordnungsgemäß festgestellt haben. Aber wo er begonnen hat zu zählen und wo er aufgehört hat wurde nicht klar.  Die Fahrerin selbst sagte aus, dass mein Mandant eindeutig bei “Rot” gefahren ist. Mehr war bei der Aussage nicht zu holen.

Das war auch schon aus der Akte der Bußgeldstelle zu entnehmen. Ich habe daraufhin umfassend dargestellt, dass die Voraussetzungen für die Dokumentation eines Rotlichtverstoßes mit mehr als einer Sekunde nicht vorliegen und in jedem Fall kein Fahrerbot erteilt werden kann. Die Bußgeldstelle sieht das alles anders und gibt die Sache an das Amtsgericht Rostock ab. Dort fand heute die Hauptverhandlung statt.

Die Polizeibeamten sagten dann eben aus was sie gesehen haben wollen. Das haben Sie auch wahrheitsgemäß gemacht und auch mal mitgeteilt, dass sie sich nicht an alles genau erinnern können. Das war gut.

Was aber gerade nicht gut war, dass die Beamten nicht im Ansatz wussten, welche Voraussetzungen an die Dokumentation eines qualifizierten Rotlichtverstoßes durch Mitzählen von der obergerichtlichen Rechtsprechung festgelegt worden sind. Denn dann hätte man sich das ganze Verfahren sparen können. Hätte die Bußgeldstelle oder die Polizeibeamten vor Ort einen einfachen Rotlichtverstoß (unter einer Sekunde) geahndet, mit 90,00 € und 3 Flens, hätte mein Mandant sicher (ohne Rechtsschutzversicherung) keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.

Aber als Selbstständiger ohne Angestellte kann man eben kein Fahrverbot gebrauchen. Und dieses konnte heute wenigstens abgewendet werden.