Rechtsgebiet


Wirtschafts- & Steuer- Strafrecht

Wir verteidigen Sie in allen Verfahrensstadien, angefangen vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren und die Hauptverhandlung bis zur Revisionsinstanz und der Strafvollstreckung. Wir vertreten auch geschädigte Unternehmen und Privatpersonen als Opfer von Straftaten als Nebenkläger sowie bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen im Adhäsionsverfahren.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

Arzt- und Medizinstrafrecht

Beratung und Verteidigung von Kliniken sowie niedergelassenen Ärzten bei

  • Behandlungsfehlern
  • fehlerhaften Abrechnungen gegenüber kassenärztlichen Vereinigungen etc.

Wirtschaftsstrafrecht

  • Beratung und Verteidigung von Unternehmern und Führungskräften (insbes. bei Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Umweltstraftaten, Arbeitsstrafrecht, Mindestlohn etc.)
  • Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Verteidigung in Steuerstrafsachen
  • Beratung und Vertretung bei krimineller Schädigung des Unternehmens
  • Beratung und Vertretung geschädigter Privatpersonen
  • Compliance-Beratung und -maßnahmen
  • Durchführung und Begleitung interner Ermittlungen
  • Beratung bei Whistleblowing und Nutzung von Hinweisgebersystemen

Steuerstrafrecht

  • Beratung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren
  • Teilnahme an Hausdurchsuchungen/Außenprüfungen/Steuerfahndungsprüfungen durch die Steuerfahndung
  • Hilfe bei Untersuchungshaft, Überprüfung der U-Haft, Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls
  • Rechtsschutz gegen Arrestverfahren nach StPO und AO
  • Vermögensabschöpfung im Steuerstrafverfahren
  • Selbstanzeige
  • Beratung von Erben bei Steuerstraftaten des Erblassers

Allgemeines Strafrecht

  • Vermögensdelikte
  • Urkundsdelikte

Verkehrsstrafrecht

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

bearbeitende Anwälte


Wirtschaftsstrafrecht – Themen im Überblick

Individualverteidigung von Unternehmern und Führungskräften

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Verfahren von Bußgeldbehörden sind häufig mit einschneidenden Eingriffen in das Unternehmen und in den Alltag und die Rechte der betroffenen Führungskräfte verbunden und treffen beide meist unvorbereitet. Wir begleiten Sie in dieser Ausnahmesituation und sorgen dafür, dass Ihre Rechte effektiv wahrgenommen und durchgesetzt werden. Bei der Individualverteidigung und der Vertretung im Bußgeldverfahren arbeiten wir bereits im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sowie im Vorverfahren vor der Bußgeldbehörde auf eine Verfahrenseinstellung hin. Kommt es zur Anklage und zur Eröffnung des Hauptverfahrens oder ergeht ein Bußgeldbescheid, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung als Verteidiger mit einer schlüssigen Strategie und umfassenden Kenntnissen des Verfahrensrechts zur Seite, um das Verfahren geräuschlos und nach Möglichkeit unter dem Radar öffentlicher Berichterstattung zu einem bestmöglichen Ende zu bringen.

Compliance-Beratung

Da Geschäftsführung bzw. Vorstand die von Ihnen geführte Gesellschaft so organisieren müssen, dass durch die Gesellschaft keine Pflichten verletzt werden, ist eine fundierte Compliance-Beratung auch für kleinere und mittelständische Gesellschaften längst unverzichtbar, um strafrechtliche und zivilrechtliche Haftungsrisiken für Sie und für Ihre Gesellschaft zu minimieren. Bei unzureichender Compliance-Vorsorge drohen Ihnen selbst nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Gesellschaft. Schlimmstenfalls droht Ihnen auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Untreue zum Nachteil der Gesellschaft (§ 266 StGB) oder eine Geldbuße gegen wegen Verletzung Ihrer Aufsichtspflichten in der Gesellschaft (§ 130 OWiG). Der Gesellschaft droht ebenfalls eine Geldbuße, wenn eine Führungskraft eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, durch die Pflichten der Gesellschaft verletzt wurden (§ 30 OWiG).

Interne Ermittlungen/Whistleblowing/Hinweisgebersystemen

Als vertretungsberechtigtes Organ sind Vorstand bzw. Geschäftsleitung nicht nur verpflichtet, legales Verhalten der Gesellschaft durch entsprechende Compliance-Vorgaben sicherzustellen. Sie müssen bei Verdachtsmomenten mögliches Fehlverhalten in der Gesellschaft auch aufklären, abstellen und ahnden. Solche internen Ermittlungen berühren neben dem Strafrecht, dem Strafprozessrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht u.a. auch das Arbeitsrecht, das Zivilrecht und das Datenschutzrecht. Werden interne Untersuchungen betriebsintern durch die Rechtsabteilung oder die Innenrevision durchgeführt, ohne die dafür bestehenden, teils rechtlich unterschiedlichen Anforderungen zu beachten, können Ergebnisse später nicht verwertet werden. Mit unserer Expertise begleiten wir interne Ermittlungen im Unternehmen und sorgen dafür, dass Fehler vermieden werden. Wir unterstützen Sie auch beim Umgang mit Hinweisgebern (Whistleblowern) sowie bei der Einführung und der Pflege interner Hinweisgebersysteme.

Vertretung in Bußgeldverfahren

Neben dem Ordnungswidrigkeitengesetz finden sich in vielen Fachgesetzen eigene Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten. Beispielhaft zu nennen sind

  • arbeitsrechtliche Spezialvorschriften
  • Vorschriften des Arbeitsschutzes
  • Vorschriften gegen Schwarzarbeit und Mindestlohnvorschriften
  • betriebsverfassungsrechtliche Bestimmungen
  • das Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • das Abfall-, Argar-, Immissionsschutz-, Naturschutz- und Umweltrecht
  • das Wettbewerbs- und Kartellrecht

Bei Verstößen gegen die in den Fachgesetzen geregelten Pflichten drohen teils empfindliche Geldbußen in 5- bis 7-stelliger Höhe, mitunter auch weitere für das Unternehmen belastende oder de facto Existenz vernichtende Sanktionen wie Registereintragungen oder Ausschlüsse von öffentlichen Auftragsvergaben. Immer wieder kommt es vor, dass Verwaltungsbehörden Bußgeldtatbestände dazu nutzen, um Druck im Verwaltungsverfahren aufzubauen.

Wir unterstützen und vertreten Sie im Umgang mit den Verwaltungsbehörden und sagen Ihnen, ob diese als Verwaltungsbehörden tätig werden und Sie zur Auskunft und Mitwirkung im Verwaltungsverfahren verpflichtet sind und wann die Behörden als Verfolgungsbehörden im Bußgeldverfahren tätig werden und Sie deshalb keine Angaben machen müssen. Bei frühzeitiger Einschaltung gelingt es uns damit immer wieder, mit den Verwaltungsbehörden ins Gespräch zu kommen und vernünftige Lösungen zu finden.

Vertretung bei krimineller Schädigung des Unternehmens

Wird Ihr Unternehmen durch Mitarbeiter oder externe Dritte geschädigt, unterstützen wir Sie, indem wir zivilrechtliche und strafrechtliche Abwehrmaßnahmen in richtiger Reihenfolge ergreifen und uns dabei auch eng mit den Strafverfolgungsbehörden abstimmen, um weitere Schädigungen zu verhindern. Als Nebenklägervertreter unterstützen wir Sie bei der Verfolgung der Täter und setzen Schadensersatzansprüche in geeigneten Fällen bereits im Strafverfahren durch (sogen. Adhäsions-verfahren).

Steuerstrafrecht – Themen im Überblick

Individualverteidigung von Führungskräften und Privatpersonen

Nach Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens tut der Betroffene gut daran, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und Kontakt zu einem im Steuerstrafrecht spezialisierten Verteidiger aufnehmen, und mit ihm das weitere Verhalten abstimmen. Wichtig ist es dabei, in Abstimmung mit dem Steuerberater des Mandanten neben dem strafrechtlichen Verfahren auch das Besteuerungsverfahren im Blick behalten, um angeblich entstandene Steuerverkürzungen zu verringern und abgaberechtliche Konsequenzen zu minimieren.

Teilnahme an Hausdurchsuchungen/Außenprüfungen/Steuerfahndungsprüfungen/U-Haft

Häufig erfährt der Betroffene erst durch eine Hausdurchsuchung, Außenprüfung oder Steuerfahndungsprüfung von dem Ermittlungsverfahren, im Extremfall wird er dabei vorläufig festgenommen oder in Untersuchungshaft genommen. Idealerweise ist der Verteidiger persönlich bereits bei der Durchsuchungsmaßnahme anwesend, um die Rechte des Beschuldigten frühzeitig und wirkungsvoll durchsetzen zu können.

Rechtsschutz gegen Arrestverfahren nach StPO und AO, Vermögensabschöpfung

Die erweiterten Möglichkeiten der Ermittlungs- und Finanzbehörden, durch dingliche Arreste in das Vermögen des Beschuldigten, seines Unternehmens oder eines Dritten zu vollstrecken, um angebliche Steuerverkürzungen (teilweise trotz bereits eingetretener steuerlicher Verjährung) abzuschöpfen, sind nicht nur existenzbedrohend. Deren Abwehr ist auch rechtlich anspruchsvoll, da Arreste sowohl auf die StPO als auch auf die AO gestützt werden können, unterschiedliche Organe für den Erlass zuständig sind und unterschiedliche Rechtsbehelfe bestehen.

Selbstanzeige und Beratung von Erben bei Steuerstraftaten des Erblassers

Wegen des Gebots der Vollständigkeit und des sogen. vollständigen Berichtigungsverbunds, nach dem selbst verjährte Steuern nachgemeldet werden müssen, gehört die Selbstanzeige in die Hände eines versierten Steuerstrafverteidigers.

Die Beratung von Erben, die Steuerstraftaten des Erblassers feststellen, rundet unser Tätigkeitsspektrum ab.