Rechtsgebiet


Medizinrecht

Im Bereich des Medizinrechts beraten wir Ärzte, Therapeuten, Apotheker und andere Leistungserbringer in allen Fragen rund um die Niederlassung, des Kaufs oder Verkaufs einer Praxis oder der Nachfolge.

Wir unterstützen Sie im Verfahren vor den Zulassungs- und Berufungsausschüssen, bei Problemen mit der Abrechnung, bei einer Plausibilitäts- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie bei der Planung und Durchführung organisatorischer Maßnahmen wie Anstellung von Ärzten, Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft oder eines Medizinischen Versorgungszentrums und Gründung einer Zweigpraxis. Schließlich helfen wir Ihnen auch gern in disziplinarischen Angelegenheiten oder in Haftungsfällen weiter.

Dieses Leistungsspektrum umfasst z.B.:

  • Zulassungsrecht (z.B. Vertragsarzt, ggfs. Sonderbedarf oder Ermächtigung),
  • Gestaltung Ihres Praxiskaufes oder -verkaufes,
  • Problemlösung und Vertragsgestaltung für Praxisräume und -personal,
  • ärztliche Kooperationen (z.B. Berufsausübungs- und Organisationsgemeinschaften, MVZ, integrierte Versorgung, Job-Sharing Verträge, Konsiliararztverträge)
  • Honorar (Abrechnung, Kürzung, sachl. rech. Berichtigung, Verteilung),
  • Prüfverfahren (z.B. Wirtschaftlichkeits-, Plausibilitäts- und Richtgrößenprüfungen),
  • Interessenwahrnehmung gegenüber K(Z)Ven, Krankenkassen u. Sozialgerichten,
  • Forderungsinkasso bei Privatpatienten und anderen Selbstzahlern,
  • Haftungsrecht, Arztstrafrecht, Disziplinarrecht

bearbeitende Anwälte