Rechtsgebiet


Erbrecht

Im Fokus steht dabei Ihr Wille bei der Erhaltung und Übertragung von Vermögenswerten. In Zusammenarbeit unserer Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und Erbrecht legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit unternehmerischer Erfolge. Wir unterstützen Sie daher unter Nutzung erbschaftssteuerlicher Vorteile bei der

  • Regelung vorweggenommener Erbfolgen,
  • Anpassung oder Schaffung von gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeregelungen,
  • Erstellung von Erbverträgen und
  • Testamentserstellung und –gestaltung.

Ferner befassen wir uns mit der Umsetzung letztwilliger Verfügungen bei der

  • Unternehmensnachfolge
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung
  • Nachlasspflegschaft
  • Abwehr/Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und
  • Betreuung und dem Betrieb von Nachlass-Stiftungen
  • Begleitung von Nachlassinsolvenzen.

Zur selbstverantwortlichen Wahrung Ihrer persönlichen Angelegenheiten auch im Falle von Krankheit, Unfall o.ä. beraten wir Sie bei der diesbezüglichen rechtlichen Vorsorge. Wir unterstützen Sie deshalb insbesondere bei der Gestaltung folgender wichtiger Regelungen:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung und
  • Betreuungsverfügung.

Mit unserer Erfahrung bei der Alters- und Todesfallvorsorge bieten wir Ihnen somit die umfassende Möglichkeit, grundsätzliche Entscheidungen bereits frühzeitig selbst und eigenverantwortlich zu treffen. Damit entlasten Sie auch Ihre nächsten Angehörigen in belastenden Lebenssituationen.

bearbeitende Anwälte