Rechtsgebiet


Vergaberecht

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist heute eine äußerst komplexe Rechtsmaterie zu beachten, die nicht nur durch nationale und landesrechtliche Regelungen, sondern vor allem auch durch einen europarechtlichen Rahmen bestimmt wird. Nicht zuletzt die Verzahnung des Rechts der öffentlichen Auftragsvergabe auf unterschiedlichen Hierarchieebenen (im sog. Kaskadenprinzip) stellt hohe Anforderungen an die rechtliche Bewertung vielfältigster Fragen. Für die Beantwortung dieser vergaberechtlichen Fragestellungen verfügen wir über das notwendige Wissen sowie entsprechende Erfahrung.

Zu unseren Leistungen gehört in diesem Bereich die umfassende Vertretung von Mandanten vor Vergabekammern und vor den Oberlandesgerichten auf Auftraggeber- wie Bieterseite. Vor allem aber gehören auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu unserem Leistungsspektrum, die eine streitige Auseinandersetzung vor einer Vergabenachprüfungsinstanz möglichst ausschließen oder – wo dies nicht möglich ist – unsere Mandanten auf eine solche Auseinandersetzung optimal vorbereiten. In diesem außergerichtlichen Bereich bieten wir unseren Mandanten insbesondere

  • Beratung bei der richtigen Auswahl und dem richtigen Zuschnitt des Verfahrens nach VOB/A, VOL/A, VOF (bzw. ab dem 18.04.2016 insbesondere nach der VgV)
  • Beratung bei der Erstellung von Vergabeunterlagen und der Formulierung der Vergabebedingungen
  • Betreuung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens in unterschiedlichen Intensitäten
  • Betreuung bei Prüfung und Wertung der Angebote
  • Prüfung der Vergabeunterlagen für Bieter
  • umfassende Betreuung von Bietern im Vergabeverfahren

bearbeitende Anwälte