Rechtsgebiet


IT-Recht

IT-Recht, auch bekannt als Informationsrecht oder Technologierecht, bezieht sich auf das Rechtsgebiet, das sich mit Rechtsfragen und Regelungen im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) befasst. IT-Recht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das verschiedene Aspekte des Zivilrechts, Wirtschaftsrechts, Strafrechts und Verwaltungsrechts umfasst. Es entwickelt sich ständig weiter, um Schritt mit den rasanten technologischen Entwicklungen zu halten.

Wir unterstützen Sie im Rahmen des IT-Rechts insbesondere beim:

  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen in Bezug auf Softwarelizenzen, Hardwareerwerb, Cloud-Dienste, IT-Dienstleistungen, Wartungs- und Supportvereinbarungen etc.
  • Beratung von Unternehmen zur Einhaltung von Datenschutzgesetzen, wie z.B. der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), und zur Umsetzung von datenschutzrechtlichen Anforderungen in der IT-Infrastruktur.
  • Beratung bei der Gestaltung von Online-Shops, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrungen und Impressumsangaben sowie bei Fragen zum Fernabsatzrecht und Verbraucherschutz.
  • Beratung zu Urheberrechtsfragen in Bezug auf Software, Webinhalte, digitale Medien und geistiges Eigentum.
  • Unterstützung bei Streitigkeiten um Domainnamen, wie z.B. Domain-Grabbing oder Cybersquatting, und Beratung bei der Registrierung von Domainnamen.
  • Beratung zu regulatorischen Anforderungen und Vertragsangelegenheiten im Zusammenhang mit Telekommunikationsdienstleistern und Netzbetreibern.
  • Beratung und Unterstützung bei IT-Projekten, Verträgen und rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Outsourcing von IT-Dienstleistungen.
  • Vertretung von Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten, die sich aus IT-Rechtsfragen ergeben.

bearbeitende Anwälte