Entscheidung des Monats! Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen.

Das Zusatzschild „Schneeflocke!“ soll auch gelten, wenn keine winterlichen Verhältnisse vorliegen. Das Schild soll nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm lediglich für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung  Akzeptanz schaffen. Meines Erachtens wird hier lediglich der Fiskus geschützt. In dem vorliegenden Fall wurde mit einem elektronischen Verkehrszeichen 80 km/h angeordnet. Die Messung sei im Januar erfolgt, winterliche Verhältnisse lagen … Weiterlesen

Darf der Fahrlehrer während der Fahrstunde auf dem Beifahrersitz telefonieren?

In dem zu entscheidenden Fall waren wie üblich der Fahrlehrer und sein Fahrschüler mit dem Fahrschulwagen auf einer Ausbildungsfahrt. Während die bereits relativ erfahrene und souveräne Fahrschülerin fuhr saß der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz und telefonierte mit seinem Handy (ohne Freisprecheinrichtung natürlich!)

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