Kassenärztliche Vereinigung ist nicht zuständig für die Prüfung des Sprechstundenbedarfs

BSG v. 11.12.2019 – B 6 KA 23/18 R Das Bundessozialgericht entschied am 11.12.2019, dass ausschließlich und originär die paritätisch besetzten Prüfgremien zuständiges Prüfungsorgan nach der Sprechstundenbedarfsvereinbarung sind. Die Prüfungen haben demnach im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und nicht – wie vielfach geschehen – im Rahmen einer durch die Kassenärztliche Vereinigung durchgeführten sachlich-rechnerischen Berichtigung (Abrechnungsprüfung) zu … Weiterlesen

Kurzarbeitergeld für Vertragsärzte?

Vermehrt lehnen die Arbeitsagenturen KUG-Anzeigen von Arztpraxen mit der Begründung ab, es bestehe bei einem auf einer Pandemie beruhenden Honorarausfall von mehr als 10 % ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß § 87a Abs. 3b SGB V. Diese Ablehnung ist rechtswidrig und muss im Wege des Widerspruchs angegriffen werden. Die Arbeitsagenturen verkennen in diesem Zusammenhang, dass … Weiterlesen

Telefonische Krankschreibung bei Atemwegs­infektionen – Sonderregelung im Rahmen der Coronakrise

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband vereinbarten, dass Ärzte aufgrund der Corona-Epidemie vorübergehend in bestimmten Fällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) per Telefon ausstellen dürfen. Dies gilt auch für die Ausstellung einer Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes (Muster 21). Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nach telefonischer Anamnese für bis zu zwei … Weiterlesen

AU-Schein per App nicht zulässig

Trotz der Lockerung des in § 7 Abs. 4 S. 3 MBO-Ä geregelten, ärztlichen Fernbehandlungsverbots hat die ärztliche Beratung und Behandlung weiterhin grundsätzlich im persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient zu erfolgen. Der persönliche Kontakt im Sinne einer guten Arzt-Patienten-Kommunikation wird auch im digitalen Zeitalter in den Vordergrund gestellt. Digitale Techniken sollen unterstützen, die persönliche … Weiterlesen

Das grundsätzliche Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) gilt unabhängig vom Zweck der Untersuchung

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bestätigte in einer aktuellen Entscheidung, dass die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland strengen Regeln – insbesondere denen des Embryonenschutzgesetzes – unterliegt und Ausnahmen nur nach Zustimmung der jeweiligen Ethikkommission zulässig sind. Nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt das Embryonenschutzgesetz, einen Embryo nach einer künstlichen Befruchtung vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch zu untersuchen. So muss grundsätzlich das Risiko schwerer Erbkrankheiten oder die hohe Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt bestehen. Bundesweit entscheiden die PID-Ethikkommissionen darüber, ob eine Untersuchung im Einzelfall erlaubt ist oder nicht.