Telefonische Krankschreibung bei Atemwegs­infektionen – Sonderregelung im Rahmen der Coronakrise

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband vereinbarten, dass Ärzte aufgrund der Corona-Epidemie vorübergehend in bestimmten Fällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) per Telefon ausstellen dürfen. Dies gilt auch für die Ausstellung einer Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes (Muster 21). Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nach telefonischer Anamnese für bis zu zwei … Weiterlesen