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	<title>Handels- und Gesellschaftsrecht Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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	<description>Finden Sie den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen</description>
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	<title>Handels- und Gesellschaftsrecht Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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		<title>KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 02. August: Was Unternehmen jetzt wissen müssen</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/ki-kennzeichnungspflicht-ab-dem-02-august-was-unternehmen-jetzt-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jul 2026 08:05:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerksverträge]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, müssen künftig in bestimmten Fällen kenntlich machen, dass Inhalte mithilfe von KI erstellt oder wesentlich verändert wurden oder dass Nutzer mit einem KI-System interagieren. Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur Entwickler von KI-Systemen. Auch Unternehmen, ... <a title="KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 02. August: Was Unternehmen jetzt wissen müssen" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/ki-kennzeichnungspflicht-ab-dem-02-august-was-unternehmen-jetzt-wissen-muessen/" aria-label="Mehr Informationen über KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 02. August: Was Unternehmen jetzt wissen müssen">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;">Ab dem </span><b>2. August 2026</b><span style="font-weight: 400;"> gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, müssen künftig in bestimmten Fällen kenntlich machen, dass Inhalte mithilfe von KI erstellt oder wesentlich verändert wurden oder dass Nutzer mit einem KI-System interagieren.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur Entwickler von KI-Systemen. Auch Unternehmen, die KI im Arbeitsalltag nutzen, können kennzeichnungspflichtig sein – etwa beim Einsatz von Chatbots oder virtuellen Assistenten sowie bei der Veröffentlichung KI-generierter oder erheblich durch KI veränderter Bilder, Videos, Texte oder Sprachaufnahmen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Zu den typischen Anwendungsfällen gehören beispielsweise:</span></p>
<ul>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">KI-generierte Werbebilder oder Produktfotos,</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Social-Media-Beiträge mit KI-erstellten Bildern oder Videos,</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Chatbots auf der Unternehmenswebsite,</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">KI-generierte Sprachaufnahmen oder Werbespots sowie</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">sogenannte Deepfakes.</span></li>
</ul>
<p><span style="font-weight: 400;">Die Verordnung schreibt zwar keine bestimmte Form der Kennzeichnung vor, verlangt jedoch, dass Nutzer klar und verständlich darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System kommunizieren oder Inhalte künstlich erzeugt bzw. wesentlich durch KI verändert wurden. Kurze Hinweise wie „KI-generierter Inhalt“ oder „Sie kommunizieren mit einem KI-System“ können hierfür geeignet sein.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Verstöße gegen die Transparenzpflichten können erhebliche Konsequenzen haben. Die KI-Verordnung sieht Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor – maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag. Darüber hinaus können wettbewerbsrechtliche Ansprüche, insbesondere nach dem UWG, in Betracht kommen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre KI-Anwendungen zu identifizieren, bestehende Prozesse zu überprüfen und interne Richtlinien anzupassen. Ebenso wichtig ist die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für einen rechtskonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Die Kennzeichnungspflichten sind Teil des umfassenden europäischen Rechtsrahmens für Künstliche Intelligenz. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen hilft Unternehmen, rechtliche Risiken zu minimieren und den Einsatz von KI rechtssicher zu gestalten.</span></p>
<p>&nbsp;</p>


<p class="wp-block-paragraph"></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Fachanwaltschaft im Handels- und Gesellschaftsrecht</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/neue-fachanwaltschaft-im-handels-und-gesellschaftsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Sep 2025 08:56:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Angelice Falk]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt]]></category>
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					<description><![CDATA[Unsere Kollegin Rechtsanwältin Angelice Falk hat erfolgreich den Titel Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht erworben. Damit verstärkt sie die bereits bestehende Expertise unserer Kanzlei in diesem zentralen Rechtsgebiet. Gerade Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer profitieren von dieser besonderen Qualifikation: Ob bei der Gründung, der Umstrukturierung, beim Unternehmenskauf oder in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten – Angelice Falk berät mit ... <a title="Neue Fachanwaltschaft im Handels- und Gesellschaftsrecht" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/neue-fachanwaltschaft-im-handels-und-gesellschaftsrecht/" aria-label="Mehr Informationen über Neue Fachanwaltschaft im Handels- und Gesellschaftsrecht">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
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<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:33.33%"><div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full is-resized"><a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/angelice-falk/"><img decoding="async" width="95" height="391" src="https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2023/01/RAin-Falk.png" alt="" class="wp-image-5752" style="width:128px;height:auto" srcset="https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2023/01/RAin-Falk.png 95w, https://ra-klopsch.de/wp-content/uploads/2023/01/RAin-Falk-73x300.png 73w" sizes="(max-width: 95px) 100vw, 95px" /></a><figcaption class="wp-element-caption">Angelice Falk</figcaption></figure>
</div></div>



<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:66.66%">
<p class="wp-block-paragraph">Unsere Kollegin Rechtsanwältin Angelice Falk hat erfolgreich den Titel Fachanwältin für <a href="https://ra-klopsch.de/internationales-handels-und-gesellschaftsrecht/">Handels- und Gesellschaftsrecht</a> erworben. Damit verstärkt sie die bereits bestehende Expertise unserer Kanzlei in diesem zentralen Rechtsgebiet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer profitieren von dieser besonderen Qualifikation: Ob bei der Gründung, der Umstrukturierung, beim Unternehmenskauf oder in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten – Angelice Falk berät mit fundierter Fachkenntnis und praxisnaher Lösungsorientierung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Stärke unserer Kanzlei liegt in der Vernetzung der Fachbereiche: Handels- und Gesellschaftsrechtliche Fragen betreffen häufig auch angrenzende Themen wie Arbeitsrecht, Erbrecht oder Unternehmensnach-folge. Durch die Zusammenarbeit unserer spezialisierten Fachanwält:innen erhalten unsere Mandanten Lösungen, die alle rechtlichen Aspekte im Blick behalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Unternehmen stehen heute vor komplexen rechtlichen Herausforderungen – von der Gründung bis zur Nachfolge. Mir ist wichtig, Lösungen zu entwickeln, die nicht nur juristisch überzeugen, sondern auch unternehmerisch sinnvoll sind.“, stellt Rechtsanwältin Falk ihre Prioritäten dar.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"><br></p>



<p class="wp-block-paragraph"><br></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/hinweisgeberschutzgesetz-beschlossen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 13:54:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweisgeberschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweisgeberschutzsystem]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower-Richtlinie]]></category>
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					<description><![CDATA[Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses haben Bundestag und Bundesrat Mitte Mai das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) &#8211; die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie &#8211; in modifizierter Form beschlossen. Nach der kurzfristig zu erwartenden Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben lediglich eine Umsetzungsfrist von einem Monat, müssen also ... <a title="Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/hinweisgeberschutzgesetz-beschlossen/" aria-label="Mehr Informationen über Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses haben Bundestag und Bundesrat Mitte Mai das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) &#8211; die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie &#8211; in modifizierter Form beschlossen. Nach der kurzfristig zu erwartenden Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben lediglich eine Umsetzungsfrist von einem Monat, müssen also ab Mitte Juni 2023 ein Hinweisgeberschutzsystem eingerichtet haben. Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden bleibt bis zum 17.12.2023 Zeit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das jetzt beschlossene Gesetz bringt Erleichterungen gegenüber dem ursprünglich beschlossenen Gesetz, das am Widerspruch des Bundesrates scheiterte:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Nicht geändert wurde der Katalog der gemeldeten Verstöße, der deutlich über die EU-Richtlinie hinaus geht und eine Vielzahl weiterer Straftaten und Bußgeldtatbestände erfasst.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Das ursprüngliche Wahlrecht des einen Verstoß meldenden Beschäftigten wird durch einen Vorrang der Meldung bei der internen Meldestellen ersetzt. Sofern intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien zu befürchten sind, ist die Meldung an die interne Meldestellen zu bevorzugen.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Pflicht, anonyme Meldekanäle zu schaffen, wurde aus dem Gesetz gestrichen. Sollten künftig bei internen Meldestellen anonyme Meldungen eingehen, so sollen diese jedoch ebenfalls bearbeitet werden.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Das Verbot von Repressalien gegen hinweisgebende Personen bleibt bestehen, die Vermutung, dass die Benachteiligung auf der Meldung beruht, besteht aber künftig nur dann, wenn diese das auch im Pro auf 50.000&nbsp; die Bußgelder für Unternehmen, die gegen Bestimmungen des Hinweisgebers Schutzgesetzes verstoßen werden von 100.000</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Bußgelder für Unternehmen wegen Verstoßes gegen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes werden von 100.000 € auf 50.000 € halbiert.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitenden besteht jetzt akuter Handlungsbedarf. Aber auch Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden müssen sich spätestens jetzt Gedanken über die Schaffung eines internen Hinweisgeberschutzsystems machen und dieses bis zum 17. Dezember 2023 einrichten, wollen sie kein Bußgeld riskieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>RA Klopsch ist Fachberater für Unternehmensnachfolge</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/ra-klopsch-ist-fachberater-fuer-unternehmensnachfolge/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Mar 2023 11:34:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[DStV e.V.]]></category>
		<category><![CDATA[Familiengesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Familienpool]]></category>
		<category><![CDATA[NAchfolgeplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensnachfolge]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-klopsch.de/?p=6184</guid>

					<description><![CDATA[Rechtsanwalt Ronald Klopsch hat kürzlich die Zertifizierung zum Fachberater für Unternehmensnachfolge des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV e.V.) erhalten. Mit dieser hochgeschätzten Qualifikation wird die Spezialisierung unsere Kanzlei im Bereich der Unternehmensnachfolge weiter vertieft. Der Fachberater für Unternehmensnachfolge ist ein angesehenes Zertifikat, welches besonderes Know-how in der Beratung von Unternehmen und Unternehmern in Bezug auf die ... <a title="RA Klopsch ist Fachberater für Unternehmensnachfolge" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/ra-klopsch-ist-fachberater-fuer-unternehmensnachfolge/" aria-label="Mehr Informationen über RA Klopsch ist Fachberater für Unternehmensnachfolge">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt <a href="https://ra-klopsch.de/rechtsanwaelte/ronald-klopsch/">Ronald Klopsch</a> hat kürzlich die Zertifizierung zum Fachberater für Unternehmensnachfolge des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV e.V.) erhalten. Mit dieser hochgeschätzten Qualifikation wird die Spezialisierung unsere Kanzlei im Bereich der <a href="https://ra-klopsch.de/unternehmensnachfolge/">Unternehmensnachfolge </a>weiter vertieft. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Fachberater für Unternehmensnachfolge ist ein angesehenes Zertifikat, welches besonderes Know-how in der Beratung von Unternehmen und Unternehmern in Bezug auf die Übergabe und Übernahme von Unternehmen bestätigt. Der Erwerb dieser Qualifikation erfordert umfangreiches Fachwissen, praktische Erfahrungen und den erfolgreichen Abschluss eines speziellen Weiterbildungsprogramms.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dieser zusätzlichen Expertise können wir unsere Mandanten nun noch umfassender in allen Aspekten der Unternehmensnachfolge unterstützen. Dazu gehören beispielsweise die rechtliche und steuerliche Beratung bei der Nachfolgeplanung, die Vertragsgestaltung, die Bewertung von Unternehmen sowie die Begleitung bei Verhandlungen und der Umsetzung von Übergabestrategien.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hinweisgeberschutzgesetz verzögert sich</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/hinweisgeberschutzgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 2023 15:35:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[HinSchG]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweisgeberschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower-Richtlinie]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundestag verabschiedete am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Damit sollte die Whistleblower-Richtlinie der EU vom 23.10.2019 in deutsches Recht umgesetzt werden. Eigentlich hätte das bereits bis spätestens 17.12.2021 geschehen sein müssen. Der Bundesrat verweigerte jetzt seine Zustimmung. Beanstandet wird zu Recht, dass das HinSchG in der vom Bundestag beschlossenen Fassung erheblich über die EU-Richtlinie ... <a title="Hinweisgeberschutzgesetz verzögert sich" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/hinweisgeberschutzgesetz/" aria-label="Mehr Informationen über Hinweisgeberschutzgesetz verzögert sich">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Bundestag verabschiedete am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Damit sollte die Whistleblower-Richtlinie der EU vom 23.10.2019 in deutsches Recht umgesetzt werden. Eigentlich hätte das bereits bis spätestens 17.12.2021 geschehen sein müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Bundesrat verweigerte jetzt seine Zustimmung. Beanstandet wird zu Recht, dass das HinSchG in der vom Bundestag beschlossenen Fassung erheblich über die EU-Richtlinie hinausgeht und insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen mit zusätzlichem Aufwand belastet. werden die Vorschriften über die Einrichtung und Überwachung der Meldekanäle nicht eingehalten oder Hinweisgeber benachteiligt, drohen empfindliche Bußgelder.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Abzuwarten bleibt, ob jetzt der Vermittlungsausschuss eingeschaltet wird oder die Bundesregierung ein modifiziertes Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, in den Bundestag einbringt. Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten bedeutet die Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat damit keine Entwarnung, sondern allenfalls zeitlichen Aufschub. Für die öffentliche Verwaltung gilt die EU-Richtlinie bereits seit dem 18.12.2021 unmittelbar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir halten Sie zur weiteren Entwicklung auf dem Laufenden.</p>
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