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	<title>Ampel Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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	<description>Finden Sie den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen</description>
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	<title>Ampel Archive &#8211; Klopsch &amp; Partner</title>
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		<title>So kann es gehen &#8211; Einstellung wegen Verjährung</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/so-kann-es-gehen-einstellung-wegen-verjahrung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Oct 2013 19:39:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ampel]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Einstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Rotlicht]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrszentralregister]]></category>
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					<description><![CDATA[Meine Mandantin beauftragte mich Anfang August mit der Verteidigung wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes. Mitte Juli soll meine Mandantin bei Rot über eine Ampel gefahren sein. Die Polizeibeamten wollen eben dies beobachtet haben und fuhren ihr nach, bis sie zu Hause ankam. Dort eröffneten sie ihr den Vorwurf. Sie erhielt noch einen Anhörungsbogen, den sie nach ... <a title="So kann es gehen &#8211; Einstellung wegen Verjährung" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/so-kann-es-gehen-einstellung-wegen-verjahrung/" aria-label="Mehr dazu unter So kann es gehen &#8211; Einstellung wegen Verjährung">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Meine Mandantin beauftragte mich Anfang August mit der Verteidigung wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes.</p>
<p>Mitte Juli soll meine Mandantin bei Rot über eine Ampel gefahren sein. Die Polizeibeamten wollen eben dies beobachtet haben und fuhren ihr nach, bis sie zu Hause ankam. Dort eröffneten sie ihr den Vorwurf. Sie erhielt noch einen Anhörungsbogen, den sie nach meinem Anraten ignorierte. In diesem wollte man meiner Mandantin noch einen sog. qualifizierten Rotlichtverstoß vorwerfen. Dieser wäre mit einem Monat Fahrverbot und vier Punkten bedroht gewesen.</p>
<p>Dann geschah lange nichts. Bis heute &#8230; <span id="more-226"></span></p>
<p>Heute habe ich die Nachricht der Bußgeldstelle bekommen, dass das Verfahren wegen Verjährung eingestellt worden ist. Warum kann der Mandantin ja egal sein. Aber auch in einem Verfahren vor dem Amtsgericht hätte sie wohl eher nicht ein Fahrverbot erwartet, denn die Akte hat keinerlei Hinweise erhalten, wie die Beamten die Rotlichtdauer gemessen haben wollen.</p>
<p>So kann ein Tag gerne immer zu Ende gehen.</p>
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		<title>Kein Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß bei Mitzählen</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/kein-fahrverbot-wegen-rotlichtverstos-bei-mitzahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Aug 2013 13:11:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ampel]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht Rostock]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Rotlicht]]></category>
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					<description><![CDATA[Mein Mandant war sich sicher vor sechs (!) Monaten bei gelb über die Ampel gefahren zu sein. Die Polizeibeamten wollten aber sogar sicher sein, dass mein Mandant mehr als 1 Sekunde nach dem Rotlicht über die Haltelinie fuhr. Es drohten daher 200,00 € Bußgeld sowie 1 Monat Fahrverbot. Die Polizeibeamten haben keine gezielte Überwachung gemacht, ... <a title="Kein Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß bei Mitzählen" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/kein-fahrverbot-wegen-rotlichtverstos-bei-mitzahlen/" aria-label="Mehr dazu unter Kein Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß bei Mitzählen">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Mandant war sich sicher vor sechs (!) Monaten bei gelb über die Ampel gefahren zu sein. Die Polizeibeamten wollten aber sogar sicher sein, dass mein Mandant mehr als 1 Sekunde nach dem Rotlicht über die Haltelinie fuhr.</p>
<p>Es drohten daher 200,00 € Bußgeld sowie 1 Monat Fahrverbot.</p>
<p><span id="more-192"></span>Die Polizeibeamten haben keine gezielte Überwachung gemacht, sondern standen auf der Linksabbiegerspur. Dann wollen sie gesehen haben, dass mein Mandant sie kurz vor der Ampel rechts überholt hat. Ohne zu zögern zählte der Polizeibeamte auf dem Beifahrersitz 21, 22, 23. Damit will der den sog. qualifizierten Rotlichtverstoß ordnungsgemäß festgestellt haben. Aber wo er begonnen hat zu zählen und wo er aufgehört hat wurde nicht klar.  Die Fahrerin selbst sagte aus, dass mein Mandant eindeutig bei &#8222;Rot&#8220; gefahren ist. Mehr war bei der Aussage nicht zu holen.</p>
<p>Das war auch schon aus der Akte der Bußgeldstelle zu entnehmen. Ich habe daraufhin umfassend dargestellt, dass die Voraussetzungen für die Dokumentation eines Rotlichtverstoßes mit mehr als einer Sekunde nicht vorliegen und in jedem Fall kein Fahrerbot erteilt werden kann. Die Bußgeldstelle sieht das alles anders und gibt die Sache an das Amtsgericht Rostock ab. Dort fand heute die Hauptverhandlung statt.</p>
<p>Die Polizeibeamten sagten dann eben aus was sie gesehen haben wollen. Das haben Sie auch wahrheitsgemäß gemacht und auch mal mitgeteilt, dass sie sich nicht an alles genau erinnern können. Das war gut.</p>
<p>Was aber gerade nicht gut war, dass die Beamten nicht im Ansatz wussten, welche Voraussetzungen an die Dokumentation eines qualifizierten Rotlichtverstoßes durch Mitzählen von der obergerichtlichen Rechtsprechung festgelegt worden sind. Denn dann hätte man sich das ganze Verfahren sparen können. Hätte die Bußgeldstelle oder die Polizeibeamten vor Ort einen einfachen Rotlichtverstoß (unter einer Sekunde) geahndet, mit 90,00 € und 3 Flens, hätte mein Mandant sicher (ohne Rechtsschutzversicherung) keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.</p>
<p>Aber als Selbstständiger ohne Angestellte kann man eben kein Fahrverbot gebrauchen. Und dieses konnte heute wenigstens abgewendet werden.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Umfahren einer roter Ampel ist nicht immer verboten!</title>
		<link>https://ra-klopsch.de/umfahren-roter-ampel-ist-nicht-immer-verboten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ra-klopsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Aug 2013 14:26:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ampel]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[umfahren]]></category>
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					<description><![CDATA[Umfahren einer roter Ampel ist nicht immer verboten! Das Umfahren einer roten Ampel verstößt nicht zwingend zu einem Rotlichtverstoß. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Zum Beispiel dann, wenn der Verkehrsteilnehmer auf ein Tankstellengelände neben der Kreuzung abbiegt und es so wieder verlässt, dass ihn die rote Ampel nicht mehr betrifft. (OLG Hamm, Az.: I ... <a title="Umfahren einer roter Ampel ist nicht immer verboten!" class="read-more" href="https://ra-klopsch.de/umfahren-roter-ampel-ist-nicht-immer-verboten/" aria-label="Mehr dazu unter Umfahren einer roter Ampel ist nicht immer verboten!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Umfahren einer roter Ampel ist nicht immer verboten!</strong><br />
Das Umfahren einer roten Ampel verstößt nicht zwingend zu einem Rotlichtverstoß. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.<br />
Zum Beispiel dann, wenn der Verkehrsteilnehmer auf ein Tankstellengelände neben der Kreuzung abbiegt und es so wieder verlässt, dass ihn die rote Ampel nicht mehr betrifft. (OLG Hamm, Az.: I RBs 98/13) <span id="more-186"></span><br />
Der betroffene Autofahrer war zunächst wegen seines Ausweichmanövers zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt worden. Auch hätte er einen Monat seinen Führerschein abgeben müssen. Dazu drohten vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Dies hat das Amtsgericht auch zunächst zu Lasten des Betroffenen entschieden.<br />
<strong>Tankstellengelände gehört nicht zum Ampelbereich</strong><br />
Das Oberlandesgericht hat das anders gesehen.  Das Umfahren einer Ampel kann zwar unter Umständen  einen Rotlichtverstoß darstellen, beispielsweise wenn ein Autofahrer über einen parallel verlaufenden Randstreifen oder die Busspur die Ampelanlage umfährt, um hinter der Ampel wieder auf die Straße aufzufahren. Ein Parkplatz oder Tankstellengelände ist jedoch eben kein von den Lichtzeichen geschützter Bereich.<br />
Das normale Auffahren und Verlassen eines privaten Grundstücks kann nicht zur Ordnungswidrigkeit werden, wenn damit das Anhalten von einer auf Rot geschalteten Ampel vermieden wird.<br />
Der Autofahrer hat daher erfolgreich eine Lücke genutzt, sich außerhalb der Reichweite des Haltegebots fortzubewegen.</p>
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