So kann es gehen – Einstellung wegen Verjährung

Meine Mandantin beauftragte mich Anfang August mit der Verteidigung wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes.

Mitte Juli soll meine Mandantin bei Rot über eine Ampel gefahren sein. Die Polizeibeamten wollen eben dies beobachtet haben und fuhren ihr nach, bis sie zu Hause ankam. Dort eröffneten sie ihr den Vorwurf. Sie erhielt noch einen Anhörungsbogen, den sie nach meinem Anraten ignorierte. In diesem wollte man meiner Mandantin noch einen sog. qualifizierten Rotlichtverstoß vorwerfen. Dieser wäre mit einem Monat Fahrverbot und vier Punkten bedroht gewesen.

Dann geschah lange nichts. Bis heute …

Heute habe ich die Nachricht der Bußgeldstelle bekommen, dass das Verfahren wegen Verjährung eingestellt worden ist. Warum kann der Mandantin ja egal sein. Aber auch in einem Verfahren vor dem Amtsgericht hätte sie wohl eher nicht ein Fahrverbot erwartet, denn die Akte hat keinerlei Hinweise erhalten, wie die Beamten die Rotlichtdauer gemessen haben wollen.

So kann ein Tag gerne immer zu Ende gehen.