Rechtsgebiet
Nebenklage:
Sie, Ihr Kind, Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder eine Ihnen nahestehende Person wurden Opfer einer Straftat?
Wir stehen Opfern von Straftaten mit Kompetenz und Empathie zur Seite. Wir begleiten Sie während des gesamten Strafverfahrens – vom Antrag auf Nebenklage bis zur Urteilsverkündung – und setzen uns dafür ein, dass Ihre Stimme gehört wird.
Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. Die Nebenklage gemäß § 395 StPO gibt Ihnen die Möglichkeit, nicht nur als Zeuge gehört zu werden, sondern als eigenständige Verfahrensbeteiligung aufzutreten – mit allen damit verbundenen Rechten.
Die Nebenklage erlaubt es Opfern bestimmter Straftaten, sich dem Strafverfahren gegen den oder die Beschuldigten anzuschließen. Sie erhalten damit eine stärkere Stellung im Verfahren, können beispielsweise:
- Akteneinsicht beantragen,
- Beweisanträge stellen,
- eigene Rechtsmittel einlegen,
- Fragen an Zeugen und Sachverständige stellen,
- während der Hauptverhandlung anwesend sein – auch wenn Sie selbst Zeuge sind.
Ein Antrag auf Nebenklage ist insbesondere möglich bei Straftaten wie:
- Körperverletzungsdelikten,
- versuchtem Tötungsdelikt,
- Freiheitsberaubung oder Bedrohung,
- Stalking (§ 238 StGB),
- und weiteren Delikten mit erheblicher persönlicher Betroffenheit.
Im Rahmen des sogenannte Adhäsionsverfahren (§ 403 StPO) können zivilrechtliche Ansprüche, wie Schadensersatz und Schmerzensgeld, direkt im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Täter geltend gemacht werden – ohne dass ein separates Zivilverfahren notwendig ist. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, Ihre Ansprüche in einem gesonderten Zivilprozess geltend zu machen. Wir begleiten Sie im gesamten Verfahren – vom Antrag auf Nebenklage über einen möglichen Adhäsionsantrag bis hin zur zivilrechtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
bearbeitende Anwälte

