Rechtsgebiet
Arbeitsrecht:
Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, lösen Probleme im laufenden Arbeitsverhältnis und überprüfen Kündigungen und Aufhebungsverträge. Gerade im Zusammenhang mit einer betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Kündigung sollte eine Beratung zu Themen wie Abfindung, Freistellung, Urlaubsabgeltung oder Arbeitszeugnis erfolgen. Schließlich unterstützen wir Sie im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses vor den Arbeitsgerichten. Hierzu gehören insbesondere:
- Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen unter Berücksichtigung steuer- und sozialrechtlicher Fragen
- Kündigungsschutzangelegenheiten einschließlich Zustimmungsersetzungsverfahren und Verfahren vor dem Integrationsamt
- Abmahnungen, Altersteilzeit, Arbeitnehmerüberlassung, Befristungen, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrentenanpassung, Elternzeit, Mutterschafts- und Erziehungsurlaub, Urlaub, Versetzung, Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot, Zeugnis
- Umsetzung von Betriebsübergängen, Umstrukturierungen aller Art, einschließlich der Konzeption von Interessenausgleichen, Sozialplänen und sonstigen Betriebsvereinbarungen
Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten auch in beamten- und dienstrechtlichen Angelegenheiten. In diesem Bereich befassen wir uns u.a. mit folgenden Themen:
- Versetzungen und Abordnungen
- Beförderung und Beurteilungswesen
- Dienstunfähigkeit, Rückforderung von Bezügen
- Beendigung des Beamten- bzw. Dienstverhältnisses
- Tarifvertragsrecht (TVöD)
- Personalvertretungsrecht
- Folgen der Privatisierung öffentlicher Aufgaben und Einrichtungen
Auch im kollektiven Arbeitsrecht unterstützen wir unsere Mandanten. Zu unseren Tätigkeiten gehören dabei insbesondere:
- umfassende Unterstützung bei Fragen des Betriebsverfassungsrechts (z.B. Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben)
- die Bearbeitung von tarifvertraglichen Fragen
- Beratung und Unterstützung im Arbeitskampf (Streiks und Aussperrungen)
bearbeitende Anwälte