Rechtsgebiet


Arbeitsrecht:

Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, lösen Probleme im laufenden Arbeitsverhältnis und überprüfen Kündigungen und Aufhebungsverträge. Gerade im Zusammenhang mit einer betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Kündigung sollte eine Beratung zu Themen wie Abfindung, Freistellung, Urlaubsabgeltung oder Arbeitszeugnis erfolgen. Schließlich unterstützen wir Sie im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses vor den Arbeitsgerichten. Hierzu gehören insbesondere:

  • Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen unter Berücksichtigung steuer- und sozialrechtlicher Fragen
  • Kündigungsschutzangelegenheiten einschließlich Zustimmungsersetzungsverfahren und Verfahren vor dem Integrationsamt
  • Abmahnungen, Altersteilzeit, Arbeitnehmerüberlassung, Befristungen, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrentenanpassung, Elternzeit, Mutterschafts- und Erziehungsurlaub, Urlaub, Versetzung, Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot, Zeugnis
  • Umsetzung von Betriebsübergängen, Umstrukturierungen aller Art, einschließlich der Konzeption von Interessenausgleichen, Sozialplänen und sonstigen Betriebsvereinbarungen

Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten auch in beamten- und dienstrechtlichen Angelegenheiten. In diesem Bereich befassen wir uns u.a. mit folgenden Themen:

  • Versetzungen und Abordnungen
  • Beförderung und Beurteilungswesen
  • Dienstunfähigkeit, Rückforderung von Bezügen
  • Beendigung des Beamten- bzw. Dienstverhältnisses
  • Tarifvertragsrecht (TVöD)
  • Personalvertretungsrecht
  • Folgen der Privatisierung öffentlicher Aufgaben und Einrichtungen

Auch im kollektiven Arbeitsrecht unterstützen wir unsere Mandanten. Zu unseren Tätigkeiten gehören dabei insbesondere:

  • umfassende Unterstützung bei Fragen des Betriebsverfassungsrechts (z.B. Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben)
  • die Bearbeitung von tarifvertraglichen Fragen
  • Beratung und Unterstützung im Arbeitskampf (Streiks und Aussperrungen)

bearbeitende Anwälte