Rechtsgebiet


Familienrecht

Tragen Sie sich mit dem Gedanken Ihre eheliche oder nichteheliche Beziehung zu beenden? Leben Sie in einer bereits gescheiterten Beziehung und wissen nicht was auf Sie zukommt?

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unter anderem zu den Fragestellungen:

  • Ehescheidung und Versorgungsausgleich,
  • Kindesunterhalt (Minderjährigenunterhalt, Ausbildungsunterhalt),
  • Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt),
  • Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB,
  • Elternunterhalt,
  • Vermögensauseinandersetzung, 
  • Umgang und elterliche Sorge. 

Sollten Sie und Ihr/e Partner/in eine einvernehmliche Regelung wünschen, unterstützen wir Sie gern bei der 

  • Gestaltung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

Selbstverständlich muss nicht immer lediglich eine anstehende Trennung familienrechtliche Bedenken auslösen. Sinnvoll ist es gerade für Unternehmer oder Beziehungen mit erheblicher Diskrepanz zwischen Alter, Einkommen und Vermögen durch vertragliche Regelungen vorzubeugen. Hier unterstützen und beraten wir Sie ebenfalls gern bei der 

  • Gestaltung von Eheverträgen. 

bearbeitende Anwälte