Dr. Detlev Geerds

Rechtsanwalt / Partner

Fachanwalt für Strafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht ist Herr Dr. Geerds ausschließlich in Wirtschaftsstrafsachen tätig.  Er verteidigt Angehörige der Unternehmensleitung, berät in Compliance-Fragen und bei der Einführung  und Pflege von Compliance-Richtlinien, bei internen Ermittlungen innerhalb des Unternehmens bei Hinweisgeber-Systemen und im Umgang mit Whistleblowern. Er berät durch Straftaten geschädigte Unternehmen und vertritt sie ggf. als Nebenkläger. Ein weiterer Schwerpunkt von Herrn Dr. Geerds bildet das in einer Vielzahl unterschiedlicher Spezialgesetze verstreute Wirtschaft-Ordnungswidrigkeitenrecht.

Im Gesellschafts- und Vertragsrechts berät und vertritt Herr Dr. Geerds insbesondere Gesellschaften der öffentlichen Hand, ist aber auch für private Anteilseigner und in Streitigkeiten zwischen verschiedenen Anteilseignern oder zwischen Eignern und der Gesellschaft tätig. Schließlich berät er bei der Begründung und Beendigung von Organstellungen und beim Abschluss oder der Beendigung von Organstellungen und Anstellungsverhältnissen des Führungspersonals.

Im Bereich des Immobilienrechts verfügt Herr Dr. Geerds aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Bereich des Vermögenszuordnungsrechts und der offenen Vermögensfragen sowie seiner langjährigen Tätigkeit für ein großes Wohnungsunternehmen über besondere Erfahrungen, die ihm bei Streitigkeiten über Grundstücke, bei der Gestaltung von Grundstücksverträgen  wie auch im gewerblichen Mietrecht entgegenkommen.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Sekretariat: Frau Anett Petzke

Dr. Detlev Geerds studierte Rechtswissenschaft in Kiel und Bayreuth. Nach seinem ersten Staatsexamen war er einige Jahre an einem wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteten Lehrstuhl in Bayreuth tätig, wo er 1990 über das Thema „Wirtschaftsstrafrecht und Vermögensschutz“ promovierte und so bereits früh die Grundlage für seine heutige Tätigkeit legte.

Nach dem zweiten Staatsexamen und der Aufnahme seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1993 war er zunächst als angestellter Rechtsanwalt und seit 1995 als Partner für eine überörtliche Sozietät in deren Rostocker Büro tätig. Als diese Sozietät Ende 2020 ihr Rostocker Büro schloss, schied Herr Dr. Geerds Ende 2020 aus seiner bisherigen Sozietät aus und schloss sich mit Wirkung zum 01.01.2021 der heutigen Kanzlei Klopsch & Partner Rechtsanwälte als Partner an.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Dr. Geerds liegen im Wirtschaftsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht. Herr Dr. Geerds ist Fachanwalt für Strafrecht.

  • Mitglied des Rostocker Anwaltvereins e.V.
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
  • Vorstandsmitglied des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern K.ö.R.
  • Mitglied des Landesvorstands MV des Wirtschaftsrats der CDU e.V.
  • Mitglied des Vorstands der Sektion Rostock des Wirtschaftsrates der CDU e.V.
  • Mitglied des Vorstands der Freunde und Förderer der Hochschule für Musik und Theater Rostock e.V.