Jeder kennt es. Aus irgendeinem Grund fällt einem seine eigene TÜV-Plakette ins Auge und man erkennt, dass man bald die entsprechende TÜB-Bescheinigung erneuern muss. Bei einigen Fahrzeugen werden die Halter ganz nervös, weil Sie befürchten hohe Summen für erforderliche Reparaturen ausgeben zu müssen. Also überlegt man sich, ob es nicht einfacher wäre noch ein paar Monate länger mit dem Auto zu fahren, als es die Plakette eigentlich zulässt.
Was passiert nun aber, wenn der TÜV abgelaufen ist? Darf man den TÜV-Termin überziehen?
Die Antwort lautet: NEIN!
Schon ein Tag Überziehung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Nach dem Bußgeldkatalog wird aber nur eine Überziehung ab zwei Monaten geahndet. Im aktuellen Bußgeldkatalog kann man folgendes nachlesen:
Als Halter die Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
- zwei bis zu vier Monaten kostet: 15,- EUR,
- vier bis acht Monate kosten 25,- EUR und
- mehr als acht Monate kosten 40,- EUR und 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
- mehr als zwei bis zu acht Monate kostet 15,- EUR,
- mehr als acht Monate kosten 40,- EUR sowie 1 Punkt in Flensburg.
Für eine geringe Überziehung kann aber auch ein Verwarngeld festgesetzt werden.