Kurz bevor das Bundesverfassungsgericht erneut die Initiative ergriff, hat der Bundestag die als „Reform“ bezeichnete Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes verabschiedet. Damit sind für die nächste Zeit die Handlungsparameter bereitgestellt, an denen durch vorausschauend Handelnde erhebliche Sparpotenziale bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgeschöpft werden können.
Zwar bestehen Zweifel daran, dass das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz einer erneuten verfassungsrechtlichen Prüfung standhält, jedoch ist dem Bundesverfassungsgericht zunächst die Möglichkeit entzogen, eigenständig tätig zu werden. Rechtsanwalt Thews meint insoweit: „Bis das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht in einigen Jahren zur erneuten Prüfung vorgelegt wird, haben wir in der Gestaltungspraxis das notwendige Maß an Sicherheit gewonnen.“
Das geänderte Gesetz sieht strengere Voraussetzungen für die steuerbegünstigte oder sogar steuerfreie Übertragung von Unternehmensvermögen vor, die – jedenfalls für kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten und einem Betriebsvermögensanteil des Übertragenden bzw. späteren Erblassers von bis zu 26 Millionen € – in der Regel so gestaltet werden können, dass Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer nicht oder nur in sehr geringem Umfang entsteht.
Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei Klopsch & Partner Rechtsanwälte mbB hat sich mit ihrem Team u.a. auf die steueroptimierte Gestaltung von Unternehmensnachfolgelösungen spezialisiert und steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner in Erbrechtsangelegenheiten: Ingo Thews