Heute stand der Termin zur Hauptverhandlung wegen Missachten des Rotlichts an der Kreuzung Wittenburger Berg / Obotritenring auf der Tagesordnung. Den Schwerinern wird dieser Blitzer sicherlich bekannt sein.
Worum geht’s? Meinem Mandanten wurde vorgeworfen bei Rot über die Ampel gefahren sein und das unglaubliche 0,3 Sekunden nachdem die Ampel auf Rot umschaltete. Hierfür sollte mein Mandant inklusive Auslagen und Kosten 143,50 € zahlen und sich drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gefallen lassen.
Ich wurde bereits vor Erlass des Bußgeldbescheides beauftragt. Wie üblich habe ich alle nötigen Unterlagen angefordert, hierunter auch die Bedienungsanleitung des Messgerätes. Trotz zahlreichen Aufforderungen und rechtlichen Stellungnahmen meinerseits sah sich die Bußgeldstelle Schwerin nicht veranlasst mir diese zu übersenden. Selbst meinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, dass mir diese zu übersenden ist, beschied die Behörde nicht, sondern schickte diese an das zuständige Gericht.
Beim heutigen Termin konnte ich dann das Gericht neben Zweifeln an der korrekten Messung sowie den Hinweis darauf, dass der Grundsatz eines fairen Verfahrens wegen der nicht Übersendung der Bedienungsanleitung nicht gewahrt ist, eine Einstellung des Verfahrens erwirken. Dem Mandanten bleiben nun die o. g. Kosten sowie die Punkteeintragung erspart.