Was tun wenn man einmalig betrunken am Steuer erwischt wird? In dem vorliegenden Fall wurde mein Mandant unstreitig eben unter Alkoholeinlfuss von der Polizei kontrolliert. Es konnte aber für den Mandanten zu einem erträglichen Ende geführt werden. Mein Mandant hat in einer Rostocker Diskothek mit seiner Freundin gefeiert, wobei man angänglich davon ausging, dass die Freundin mit dem PKW nach Hause fährt. Wie so oft, kam es anders.
An der Tatsache, dass mein Mandant betrunken im Straßenverkehr unterwegs war, war nichts zu machen. Es ging hier um 1,35 Promille. Der Führerschein wurde daher sofort von der Polizei einbehalten. Dies war umso schlimmer, als mein Mandant Berufskraftfahrer war. Mein Mandant hatte keine Eintragungen im Verkehrszentralregister und konnte nachweisen, dass er bisher unbescholten und zuverlässig im Straßenverkehr unterwegs war.
Für eine Überbrückungszeit war der Arbeitgeber bereit meinen Mandanten im Innendienst tätig werden zu lassen. All‘ habe ich beim zuständigen Amtsgericht vorgetragen und konnte erreichen, dass die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis dahin gehend nicht gilt, dass er unmittelbar bei der Führerscheinstelle die Neuerteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen CE und C beantragen konnte.
Zwar waren die 7 Punkten, die Geldstrafe von einem Monatsgehalt und der grundlegende Fahrerlaubnisentzug nicht zu verhindern. Jedoch konnte mein Mandant auf diese Weise seinen Arbeitsplatz retten.