Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat vor ein paar Tagen die Endfassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) publiziert, welche Anfang Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll.
Auch wenn die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht automatisch zur Anwendung kommt, so ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Unterschwellenvergabeordnung (wahrscheinlich durch Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V)) auch für Unterschwellenvergaben in M-V verbindlich sein wird.
KLOPSCH & PARTNER Rechtsanwälte mbB wird daher in Kürze Seminare zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anbieten und entsprechende Termine auch hier bekannt geben. Zögern Sie jedoch nicht, bei konkreten Fragen oder Interesse an einer dieser Veranstaltungen bereits vorher Kontakt zu uns aufzunehmen.
Ihre Ansprechpartner für Vergaberecht: RA Dr. Christian Nowak, RA Dr. Andreas Beutin