Heute war ich für einen Mandanten am Amtsgericht Greifswald.
Der Vorwurf war eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der BAB 20. Die Messung erfolgte im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Hierzu sperrten die Beamten eine Spur der Autobahn auf Höhe des Parkplatz Ravensmühle.
Für die Kontrolle soll die Geschwindigkeit stufenweise auf 60 km/h reduziert worden sein.
Da mein Mandant, der im Übrigen keine einzige Voreintragung hatte, übersah die Schilder und wurde mit seiner autobahnüblichen Geschwindigkeit geblitzt. Der vorwerfbare Wert wurde mit 124 km/h angegeben. Die Beamten haben die Messung mit dem Lasermessgerät Laserpatrol vorgenommen. Daher komme es bei der Verteidigung wesentlich auf die Aussagen den Messbeamten an.
Nach Vorbringen der Zweifel an der Messung wurde der Richter davon überzeugt, dass hier ein Fahrverbot unangemessen ist. Die Geldbuße wurde daher angemessen erhöht, sprich verdoppelt und von dem Fahrverbot abgesehen.
Nach alledem ist ein gutes Ergebnis am heutigen Tage erzielt worden.