Für das Befahren eines Radweges in der falschen Richtung soll künftig ein Bußgeld von bis zu 35,00 € erhoben werden, wenn ein nicht benutzungspflichtiger Radweg in richtiger Richtung vorhanden ist.
Begründet wird dieser neue Bußgeldtatbestand mit den hohen Unfallrisiko beim Befahren eines Radweges in falscher Richtung. Eine entprechende Regelung, die es bereits gab, wurde 2009 angeblich versehentlich gestrichen.