In der Tiefgarage gilt die StVO!
zu AG München, Urteil vom 13.02.2013 – 343 C 26971/12. Oft sieht man diese Hinweisschilder „Hier gilt die StVO!“. Selbst wenn diese nicht aufgestellt sind entfaltet die Straßenverkehrsordnung ihre Wirkung. So hat das Amtsgericht München entschieden. Der Entscheidung lag die Klage eines Porschefahrers zugrunde. Er war beim Rückwärtsausparken mit einem Fahrzeug zusammengestoßen, welches gerade in … Weiterlesen