Walkie-Talkie ist Mobilfunktelefon
Ein Walkie-Talkie ist ein Mobilfunktelefon, zumindest im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO. (Amtsgericht Sonthofen vom 1. September 2010) Wer als Fahrzeugführer während der Fahrt ein Walkie-Talkie nutzt begeht nach der Entscheidung des Amtsgericht Sonthofen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 40 EUR und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. … Weiterlesen