Gewerbesteuerpflicht bei angestellten Ärzten
Grundsätzlich ist der Arzt in einer Einzelpraxis, BAG, Praxisgemeinschaft oder einer MVZ-GbR freiberuflich tätig und dementsprechend nicht gewerbesteuerpflichtig. Dies kann sich jedoch ändern, wenn der Arzt in seiner Praxis angestellte Ärzte beschäftigt.