Die Bezeichnung als „Parkplatzschwein“ ist im Einzelfall keine strafbare Beleidigung, wenn der beleidigte unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt.
AG Rostock, Urteil vom 11.07.2012 (46 C 186/12) Wenn jemand sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, kann unter Umständen als „Parkplatzschwein“ bezeichnet werden. Dem Urteil vor dem Amtsgericht Rostock liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: Der Verfügungskläger war Beifahrer eines Werttransporters und stellte sein Fahrzeug, ohne die entsprechende Berechtigung zu haben, auf einem Behindertenparkplatz eines … Weiterlesen