Weil der Pilot auf der Straße zu viele Punkte in Flensburg gesammelt hat, wurde dem Inhaber einer Fluglinzenz als Privatpilot die Lizenz nicht verlängert.
Das zuständige Oberverwaltungsgericht deutete die zahlreichen Verkehrsverstöße dahingehend, dass der Pilot nicht die erforderlichen charakterlichen Eigenschaften besitzt, die von einem Piloten zu erwarten seien. Somit bestätigte das Gericht die Entscheidung des Luftfahrtbundesamtes, dass eine Überprüfung seiner Tauglichkeit durch ein flugpsychologisches Gutachten angeordnet hatte.
Hintergrund waren fünf Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb von vier Jahren. Viermal fuhr er mehr als 20km/h und einmal mehr als 50km/h zu schnell. Ferner missachtete er einmal das Rotlicht an einer Ampel.
Über diese Entscheidung berichtet die Deutsche Anwaltsauskunft.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht am 15. August 2013 (AZ: 7 LA 88/11)