Urteil des VG Bremen – Müssen sich Fußballvereine bei der polizeilichen Absicherung von Risikospielen an den Kosten beteiligen?

Müssen sich die Fußballbundesligavereine oder die Deutsche Fußball Liga (DFL) an den Polizeikosten bei Risikospielen beteiligen? Diese generelle Fragestellung beschäftigt die Fußballwelt, seit das Land Bremen der DFL einen Gebührenbescheid über 425.718 Euro zugestellt hatte, um die Mehrkosten, welche durch den Einsatz zusätzliche Polizeikräfte beim Derby zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19.04.2015 entstanden war, geltend zu machen.

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat nach mündlicher Verhandlung mit Urteil vom 17.05.2017 der Klage der DFL GmbH gegen die Freie Hansestadt Bremen stattgegeben und die Gebührenbescheide (Ausgangs- und Widerspruchsbescheid) aufgehoben.

Das Gericht stützte in der mündlichen Urteilsbegründung die Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides darauf, dass die Summe nicht nachvollziehbar sei. Die Kosten sind zu unbestimmt und daher für den Veranstalter überhaupt nicht kalkulierbar. Es fehlen ausreichende Bemessungsfaktoren.

Die generelle Fragestellung, ob ein Fußballbundesligaverein oder die Deutsche Fußballliga bei Risikospielen an den Mehrkosten für zusätzliche Polizeikräfte beteiligt werden kann, blieb jedoch (vorerst) unbeantwortet. Das Gericht hat diesen Punkt explizit offengelassen. Es bleibt also spannend.

 

Ihre Ansprechpartner für Sportrecht: RA Gunnar Kempf, RA Thomas Knüppel