AU-Schein per App nicht zulässig
Trotz der Lockerung des in § 7 Abs. 4 S. 3 MBO-Ä geregelten, ärztlichen Fernbehandlungsverbots hat die ärztliche Beratung und Behandlung weiterhin grundsätzlich im persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient zu erfolgen. Der persönliche Kontakt im Sinne einer guten Arzt-Patienten-Kommunikation wird auch im digitalen Zeitalter in den Vordergrund gestellt. Digitale Techniken sollen unterstützen, die persönliche … Weiterlesen