Kassenärztliche Vereinigung ist nicht zuständig für die Prüfung des Sprechstundenbedarfs
BSG v. 11.12.2019 – B 6 KA 23/18 R Das Bundessozialgericht entschied am 11.12.2019, dass ausschließlich und originär die paritätisch besetzten Prüfgremien zuständiges Prüfungsorgan nach der Sprechstundenbedarfsvereinbarung sind. Die Prüfungen haben demnach im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und nicht – wie vielfach geschehen – im Rahmen einer durch die Kassenärztliche Vereinigung durchgeführten sachlich-rechnerischen Berichtigung (Abrechnungsprüfung) zu … Weiterlesen