Wer gleichzeitig kifft und Alkohol trinkt (sog. Mischkonsum) ist nach Ansicht der Leipziger Richter (Bundesverwaltungsgericht) nicht geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen.
Wer gleichzeitig kifft und Alkohol trinkt (sog. Mischkonsum) ist nach Ansicht der Leipziger Richter (Bundesverwaltungsgericht) nicht geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen.