Viele Patientenverfügungen ungültig

Am 09.08.2016 informierte der Bundesgerichtshof darüber, welche Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen zu stellen sind. Im Ergebnis besteht die Gefahr, dass viele bereits erstellte Patientenverfügungen und/oder Vorsorgevollmachten unwirksam sind. Dies kann nicht nur für den Betroffenen, sondern vor allem auch für die Familienmitglieder unangenehme Folgen haben.

Bei Unwirksamkeit von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kommt es dazu, dass ein gerichtlicher Betreuer eingesetzt wird, der – ohne den Betroffenen vorher jemals gesehen zu haben – entscheidet, was mit ihm geschehen soll und vor allem was nicht. Dabei dient der in der unwirksamen Patientenverfügung niedergelegte Wille ggf. nicht einmal als Anhaltspunkt.

Sinn der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung ist aber gerade, seinen eigenen Willen durchzusetzen, auch wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen zu äußern. Außerdem soll den Familienmitgliedern die nur schwer zu bewältigende Last abgenommen werden, gravierende Entscheidungen, insbesondere zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, treffen zu müssen. Erst recht sollen Rechtsstreitigkeiten zu dieser Frage zwischen den Familienmitgliedern ausgeschlossen werden.

Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben. Die halbstündige Erstberatung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament ist bei uns nach wie vor kostenlos.

Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.08.2016 finden Sie hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=75566&pos=0&anz=136

Das Urteil ist bislang noch nicht veröffentlicht.

Ihr Ansprechpartner in Erbrechtsangelegenheiten: Ingo Thews