Vom Fahrverbot freikaufen?

Nichts ist ärgerlicher als wenn Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot auferlegt wird.

Bei vielen Autofahrern führt der Entzug des Führerscheins zu einer Gefährdung der Existenz. Die Gerichte haben dieses Problem erkannt und sehen von einem solchen Fahrverbot bei angemessener Erhöhung der Geldbuße ab.

Allerdings ist dies nur möglich wenn das Fahrverbot ein „unangemessene Härte“ für den Betroffenen darstellt und eine tatsächliche Existenzgefährdung vorliegt.

Unannehmlichkeiten durch das Fahrverbot alleine reichen als Grund für das Absehen von einem Fahrverbot nicht aus.  Weiterhin muss glaubhaft dargelegt werden, warum der Betroffene keinen Urlaub für die Dauer des Fahrverbots nehmen oder ein Fahrer eingestellt werden kann.