Änderung der Straßenverkehrsordnung – härtere Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen ab 28.04.2020

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 einer Änderung der Straßenverkehrsordnung zugestimmt.  Ziele der Änderung sind Verstöße gegen die Rettungsgasse besser ahnden zu können, die Radfahrer besser zu schützen und Geschwindigkeitsverstöße härter zu bestrafen.

Insbesondere sollen Strafen für zu schnelles Fahren verschärft werden.

Geschwindigkeits-Überschreitungen innerorts sollen ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot bestraft werden.

Bisher galten Geschwindigkeitsüberschreitungen durch PKW und Motorräder bis 20 km/h als geringfüge Verstöße und haben keinen Eintrag im Fahreignungsregister nach sich gezogen. Erst Überschreitungen von 21 km/h bis 30 km/h innerorts bzw. bis 40 km/h außerorts waren normale Verkehrsverstöße und führten zu einem Bußgeld und einem Punkt. Erst bei einer Überschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts wurde ein Fahrverbot angeordnet.

Eine weitere Änderung gibt es zu Verstößen gegen die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Wer keine Rettungsgasse bildet, wird mit einer Geldbuße von 200,00 Euro belegt und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Hinzu kommt jetzt auch noch ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden in Zukunft Autofahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240,00 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot werden hier fällig.

Die Fahrradfahrer sollen durch folgende Strafen besser geschützt werden: Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen wird künftig mit 55,00 Euro belegt. Bei Behinderung sollen 70,00 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Kraftfahrzeuge sollen beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern außerorts mindestens zwei Meter Abstand halten, innerorts 1,5 Meter.

Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die vor Blitzern warnen, sind nun ausdrücklich verboten. Es droht eine Geldbuße von 75,00 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Diese Änderung treten ab dem 28.04.2020 in Kraft.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht: Tamás Ignácz