„Geblitzt- kann man da überhaupt was machen?“
Diese Frage bekomme ich als Verkehrsrechtsanwalt regelmäßig gestellt, wenn mir Mandanten berichten, dass sie geblitzt worden sind oder ein anderes Delikt im Straßenverkehr vorgeworfen wird.Die Antwort lautet. „Ja, man kann“. Man muss dazu prüfen, ob die Messung ordnungsgemäß erfolgt ist oder ob andere Fehler in dem Verfahren passiert sind, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.
Es ist natürlich so, dass viele Messungen einwandfrei erfolgen und auch keine anderen Verfahrensfehler entstanden sind. Aber auch dann kann es hilfreich sein, sich an einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu wenden, um Schadenbegrenzung zu betreiben. Klassischer Weise gehört hierzu die Vermeidung eines Fahrverbots. Die möglichen Argumente hierzu sind zahlreich, aber wegen der immer strenger werdenden Voraussetzungen an den Oberlandesgerichten nur von Rechtsanwälten zu beherrschen, die sich ständig im Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten bewegen.
Die dafür nötigen vertieften Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Verkehrsrecht biete ich Ihnen. Daher stehe ich gerne zur Verfügung, um zu prüfen, ob wir in Ihrem Fall etwas machen können.
Falls sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt diese die Kosten Ihrer Verteidigung mit Ausnahme einer etwaigen Selbstbeteiligung. In allen anderen Fällen erläutere ich gerne anfallende Kosten.