Der Bundestag verabschiedete am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Damit sollte die Whistleblower-Richtlinie der EU vom 23.10.2019 in deutsches Recht umgesetzt werden. Eigentlich hätte das bereits bis spätestens 17.12.2021 geschehen sein müssen.
Der Bundesrat verweigerte jetzt seine Zustimmung. Beanstandet wird zu Recht, dass das HinSchG in der vom Bundestag beschlossenen Fassung erheblich über die EU-Richtlinie hinausgeht und insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen mit zusätzlichem Aufwand belastet. werden die Vorschriften über die Einrichtung und Überwachung der Meldekanäle nicht eingehalten oder Hinweisgeber benachteiligt, drohen empfindliche Bußgelder.
Abzuwarten bleibt, ob jetzt der Vermittlungsausschuss eingeschaltet wird oder die Bundesregierung ein modifiziertes Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, in den Bundestag einbringt. Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten bedeutet die Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat damit keine Entwarnung, sondern allenfalls zeitlichen Aufschub. Für die öffentliche Verwaltung gilt die EU-Richtlinie bereits seit dem 18.12.2021 unmittelbar.
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